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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

&4 Betrachtungen 
in Krankheitsfällen; im höheren Alter und in Sterbe- 
fällen. 
2. Krankenkassen. 
Eine etwas länger anhaltende und die Anwendung ärztlicher 
Hilfe erheischende Krankheit verzehrt schnell die geringen Er- 
sparnisse, welche der Arbeiter erübrigt haben kann, noch weniger 
sind diese ausreichend, um ihm für den Fall der dauernden Ar- 
beitsunfähigkeit und der Abnahme seiner Kräfte im Alter eine 
nachhaltige und selbstständige Hilfsquelle zu eröffnen. Mit der 
sichern Aussicht auf Erfolg verschwindet aber der Reiz er- 
hebliche Anstrengungen zur Erreichung des Zieles zu machen. 
Dem zuletzt doch der öffentlichen Armenpflege Anheimfallenden 
erscheinen die Verwendungen, die er zunächst aus eigenen Er- 
sparnissen zur Bestreilung der Kosten seiner Krankheit u. s. w. 
gemacht hat, leicht als fruchtlose Vergeudung und thörichte Auf- 
opferung der eigenen Mittel zur Erleichterung der Bürde einer 
fremden und wohlhabenden Körperschaft. Dagegen hat die Er- 
fahrung der verschiedensten .Länder und Zeiten gelehrt, dass 
mit Hilfe der Vereinigung und Gegenseitigkeit, der Arbeiter durch 
Beiträge, die für ihn fast überall noch erschwinglich sind, sobald 
er überhaupt Beschäftigung hat, sich für die gewöhnlich vor- 
kommenden Krankheitsfälle im Wesentlichen selbst die nöthige 
Unterstützung sichern kann. Daher ist die Einrichtung von 
Krankenkassen neben den Sparkassen unumgänglich. Die 
Letzteren können dem Bedürfniss der Krankenpflege nicht ge- 
nügend abhelfen und ohne anderweite Befriedigung dieses drin- 
genden Bedürfnisses keine allgemeine Verbreitung und Theilnahme 
finden. 
In ähnlicher Weise, wie die Sparkassen ihren Zweck nur 
erfüllen und zur vollständigen Entwickelung gelangen können, 
wenn ihnen Krankenkassen zur Seite stehen, bedürfen diese einer 
Ergänzung durch Altersversorgungs- oder Invaliden- 
kassen. 
3. Altersversorgungskassen. 
Kann der gemeine Mann in der Isolirung unerachtet seines 
Fleisses, der Umsicht und Sparsamkeit schon für die gewöhnlicher 
vorkommenden und minder schweren Bedrängnisse vorüber-
	        

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