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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
9
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

—— 
nissen und in meinem Auftrag, die Verbindung mög- 
lichst auf friedlichem Wege herzustellen. Ein direkter 
Weg Maunde — Dandungu nach Südosten ist mit 
solchen Schwierigkeiten verknüpft, daß ihre Ueber- 
windung größere Vorbereitungen bedürfen wird. An 
das Mwellegebiet schließt sich nach meinen Erkundi- 
gungen nach Osten ein ausgedehnter Urwald, der das 
Reservoir für den schwunghaften Elfenbeinhandel 
bildet, den die belgischen und holländischen Faktoreien 
am Sanga betreiben und in dem jagende Haussa 
und Fulla eifrig der Elefantenjagd nachgehen. 
Die Haussa-Handelskarawanen kommen von Norden 
über Yola und Ibi nach Tibati— Yoko —Wutschaba 
—MWenke, und von Osten aus CarnotGaza— Bertua, 
Delele, Wutschaba—Wenke, oder aus Bania und 
Bajanga—Bertua—Wutschaba. 
Nach 82 Tagen angestrengtester Zeit traf die 
Expedition am 25. November in Carnot am Mam- 
bere ein, die Leute durch die Kälte abgemagert und 
durch den Busch abgerissen. Nur die außerordentlich 
freundliche Aufnahme, welche der französische Admi- 
nistrator G. A. Blom in Carnot der Expedition 
zu Theil werden ließ, bewirkte es, daß die Expedition 
nach einer vierwöchentlichen Ruhe wieder leistungs- 
sähig war. Ich sandte die Unteroffiziere Staadt 
und Zampa mit dem größten Theil der Leute von 
Carnot über Wutschaba—Wenke nach Yaunde zurück, 
wo sie ohne Zwischenfall eingetroffen sind. Herr 
Blom gab von seiner Truppe einen Sergeanten und 
20 Mann zur sicheren Begleitung der Expedition bis 
zur Grenze (Bertua) mit. Sowohl auf französischem 
wie später auf belgischem Gebiete bin ich mit größtem 
Takt und kameradschaftlicher Liebenswürdigkeit von 
allen Seiten aufgenommen worden und habe ich 
Gelegenheit gefunden, mich bei den Herren Gouver= 
neuren des Congo belge und Congo frangais vor- 
zustellen und zu bedanken. 
Am 22. Dezember in Simu am Sanga, der 
Kameruner Südostecke, eingetroffen, habe ich den 
Häuptling Malengo über seine Stellung zum Kaiser- 
lichen Gouvernement aufgeklärt, ihm auf sein Gesuch 
hin einen Schutzbrief ausgestellt sowie eine Abschrift 
dieses dem französischen Agenten übergeben. In 
Gegenwart zweier weißer, der Landessprache mächtigen 
Zeugen hat der Häuptling Weisung erhalten, fremden 
Unternehmungen keinerlei Schwierigkeiten zu bereiten,“ 
ihnen vielmehr Hülfe und Nahrung gegen landes- 
übliche Zahlung zu gewähren, was er auch zusagte. 
Ich habe ihm auch mitgetheilt, daß Landesverkäufe 
ohne Bestätigung des Kaiserlichen Gouvernements 
ungültig find; im Uebrigen sollte er seine Leute zum 
Plantagenbau heranziehen, damit den geradezu jämmer- 
lichen Verpflegungsverhältnissen möglichst vorgebeugt 
wird. Ich schalte hier ein, daß seitens meiner Expedition 
auf französischem Gebiet ohne ausdrückliche Geneh- 
migung des Administrators weder zum Zweck des 
Sammelns, noch aus einem anderen Grunde ein 
Schuß abgegeben worden ist, auch habe ich beim 
Generalgouverneur des Kongostaates die Genehmigung 
273 
  
nachgesucht, das Gebiet mit sechs bewaffneten Sol- 
daten passiren zu dürfen. 
Daß von hiesigen Faktoreien Tauschartikel bis 
ins Yaundegebiet kommen, scheint mir daraus her- 
vorzugehen, daß ich hier wie dort dieselben Waaren- 
etiketten gefunden habe, und nicht dringend genug ist 
den deutschen Firmen zu rathen, sich für den Hinter- 
landhandel mit guten Stoffen zu versehen, wie sie 
hier gewünscht werden. 
Schnaps wird nicht verkauft, hingegen Gewehre 
und Pulver in ungeheueren Quantitäten, und trotzdem 
klagen die Faktoreien über Waarenmangel, ein Be- 
weis, welche Massen Elfenbein ausgeführt werden. 
In Richtung Ost und Nordost ist „Wute“, Süd 
und Südost „Bonga“ die Handelssprache. Die 
Firmen beschäftigen Accraleute als Handwerker, Kru- 
boys als Arbeiter. 
Ueber Uesso, am Zusammenfluß des Ngoko und 
Sanga, begab ich mich mittelst holländischen Dampfers 
nach Ngoko, die Kanufahrt war zu Ende. 
In Uesso selbst sind zwei Faktoreien und nicht 
weit davon war früher ein französischer Posten. Die 
Verpflegungsverhältnisse sind jämmerlich, auch strotzen 
die Dörfer im ganzen Gebiet vor Schmutz. 
In Ngoko verhält sich unser Interesse, wie folgt: 
Die Faktoreien lagen in früheren Jahren auf dem 
linken Ufer, verlegten jedoch ihre Waarenlager auf 
das rechte, gezwungen durch die alle drei bis vier 
Jahre wiederkehrenden ganz bedeutenden Ueber- 
schwemmungen. Das Hauoptarbeitsfeld liegt augen- 
scheinlich auf deutschem Gebiet, was sich durch den 
zwischen dem 2. und 4. Breitengrad liegenden Urwald 
erklärt. Die Agenten begeben sich zu Handelszwecken 
in das deutsche Gebiet, Unterkunftsräume an dem 
von Norden in den Ngoko einfließenden Mbumba 
und dem von Westen kommenden Mschama befinden 
sich auf unzweifelhaft deutschem Gebiet. 
Die Socicté anonyme belge pour le Com- 
merce du Haut Congo hat in Ngoko nur ein 
größeres Waarenlager aus Bambus errichtet, wäh- 
rend die holländische Faktorei Wilhelmina aus zahl- 
reichen, massiven Gebäuden, eigenem Pulverhaus 2c. 
bestehen, die insgesammt einen sauberen, wohlhaben- 
den Eindruck machen. 
Der Flecken Ngoko liegt auf einer Insel, die 
Pflanzungen desselben aber auf dem linken Ufer. 
Der Fluß hat einen Tag stromauf Stromschnellen 
ist oberhalb dieser wiederum schiffbar. Für die an 
der Kamerunküste ansässigen Kaufleute wäre der 
Handel über Land nach hier zu weit, was den 
Kautschuk anbetrifft und wie weit sie den Elfenbein- 
handel an sich ziehen, hängt von ihnen selbst ab. 
Die Preise der Waaren sind enorm, Elfenbein ist 
dagegen sehr billig, 6 bis 7 Mk. pro Kilo. 
Die Erzeugung von Kautschuk, den ich in zwei 
Arten Bäumen und drei Sorten Lianen überall und 
in Mengen angetroffen habe, dürfte einen wesentlichen 
Ausschwung nehmen, sobald sich die Arbeiterverhält- 
nisse mehr klären. Der Transport dieses Artikels 
7’
	        

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