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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
9
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 17.
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", IX. Jahrgang. Zur Kolonialpolitik des Fürsten v. Bismarck.
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

der dem Beliehenen gegen die Kolonial-Gesellschaft 
obliegenden Verpflichtungen übernommen hat. Die 
Uebertragung an ausländische Gesellschaften bedarf 
außerdem der Genehmigung der Kolonial-Gesellschaft. 
17. Streitigkeiten zwischen der Kolonial-Gesell- 
schaft und den Schürf= oder Abbauberechtigten sollen 
in der Weise geschlichtet werden, daß die Kaiserliche 
Bergbehörde, wenn sie nicht schon nach § 54 Abs. 2 
der Bergverordnung vom 15. August 1889 zur 
Entscheidung berufen ist, um Fällung eines Schieds- 
spruchs angegangen wird. Sollte die Bergbehörde 
die Uebernahme des Schiedsrichteramtes ablehnen, 
so ernennt jeder der streitenden Theile eine gleiche 
Zahl von Schiedsrichtern, jedoch nicht mehr als je 
drei, welche mit einem von ihnen zu wählenden 
Obmann ein Schiedsgericht bilden und den Schieds- 
spruch fällen.“ 
  
Brunnenbau in JZüdwestafrika. 
Der Brunnentechniker Sander, der erst eben 
wieder zwei Brunnen in Windhoek und dessen un- 
mittelbarer Umgebung fertiggestellt hat und zur Zeit 
wiederum mit der Anlage weiterer drei Brunnen 
beschäftigt ist, ist in den Dienst des Kaiserlichen 
Gouvernements getreten. Da er bereits aus der 
Zeit vor Uebertritt in den Regierungsdienst ein gut 
eingearbeitetes Eingeborenenpersonal hat, das vom 
Gouvernement mit übernommen ist, so ist er in der 
Lage, mehrere Brunnen zu gleicher Zeit in Angriff 
zu nehmen und sich nur die Aussicht vorzubehalten. 
Er wird seinerseits beaussichtigt von dem Berginspektor 
Duft, der auch die Brunnen abnimmt, während 
die Bestimmung über die Stellen, an denen gebohrt 
werden soll, dem Kaiserlichen Gouvernement vor- 
behalten ist. Die mit der Anlage von Wasser- 
stellen gemachten Versuche sind bisher in über- 
raschender Weise geglückt, und hat sich von Neuem 
die von alten Kennern des Landes stets ausgesprochene 
Vermuthung, daß die Kolonie keineswegs wasserarm 
sei, bestätigt. Neben diesen Arbeiten bei Windhoek 
gehen Wassererschließungen am Baiwege, wo erst 
kürzlich wieder an zwei Stellen vermittelst des Dia- 
mantkronenbohrers Wasser gebohrt ist. Die Leitung 
daselbst hat der kommissarische Bezirkshauptmann von 
Otyimbingwe, Premierlieutenant Franke, ein frü- 
herer Pionieroffizier. Außerdem wird in Gibeon 
unter der Leitung des Bezirkshauptmanns v. Burgs- 
dorff mit Erfolg mit einem weiteren Diamant- 
kronenbohrer gearbeitet. Die Arbeiten sind einem 
schon längere Zeit in der Kapkolonie und dann im 
südwestafrikanischen Schutzgebiet thätig gewesenen An- 
siedler übertragen. Zwei weitere Diamantkronen= 
bohrer sind für den Norden und für die Bezirke 
Windhoek-Otyimbingwe bestellt; dieselben werden 
zunächst von Angehörigen der Schuttruppe bedient 
werden. 
— 
  
545 — 
Wissnschaftliche Lammlungen. 
Nach einer Mittheilung des Berliner Königlichen 
Museums für Naturkunde hat der Regierungsthierarzt 
Borchmann am 198. Juni d. Is. eine von ihm in 
Deutsch-Südwestafrika angelegte Sammlung zoologi- 
scher Gegenstände dem Museum überwiesen. 
Die Sammlung enthielt: 
8 Säugethierfellea. 
1 Säugethierschädel, 
1 Säugethier in Alkohol, 
2 Vogelbälge, 
1 Vogel in Alkohol, 
16 Reptilien und Amphibien, 
18 Käfer, 
5 Käferlarven, 
26 Rhychoten, 
11 Orthopteren, 
eine Anzahl Fliegen mit Larven und Puppen, 
23 Spinnen und 
35 Gläser mit Eingeweidewürmern. 
Die Konservirung der Thiere ist durchgängig gut. 
Da aus Deutsch-Südwestafrika erst wenig Thiere in 
der zoologischen Sammlung vorhanden sind, so bildet 
diese Zuwendung eine dankenswerthe Bereicherung 
des Museums. Bei genauerer Durcharbeitung der 
Sammlungen dürften sich unter den Insekten einige 
neue Arten finden. 
— 
Rus dem Pereiche der Misstonen und 
der Ankisklaverei-Bewegung. 
Missionar Meisenholl von der Rheinischen 
Mission aus Keetmanshoop begiebt sich zu seiner 
Erholung nach Kapstadt. Missionar Fenchel, gleich- 
falls aus Keetmanshoop, von derselben Mission ist 
auf seinem Posten wieder eingetroffen. 
  
In der „Allgemeinen Missionszeitschrift“ berichtet 
der Missionsinspektor Zahn über die Verhältnisse 
bei der amerikanischen Presbyterianischen Mission im 
Süden des Kameruner Schutzgebietes, zunächst über 
die sprachlichen Schwierigkeiten, mit denen die Mission 
zu kämpfen hat, Folgendes (vergl. Kol. Bl., S. 61): 
Von der Station Batanga wird erzählt, daß 
dort die Eingeborenen früher nur Englisch und seit 
Deutsch eingeführt ist, nur Deutsch lernen wollen. 
Benga, die von der Mission gelehrte Sprache, wollen 
sie nun noch aus einem anderen Grunde nicht. Es 
ist für sie eine fremde Sprache, die Mission hat sie 
von Corisco mitgebracht. Sie wollen aber, wenn 
überhaupt eine afrikanische, nur ihre eigene. Missionar 
Schnatz hat ihnen vergeblich erklärt, daß in Deutsch- 
land in allen Schulen Schriftdeutsch gelehrt und doch 
im Verkehr der Dialekt geredet werde. Aber sie 
bestehen auf ihrem Schein, und zwar jeder Stamm, 
es sind dort zwei, die Bapuku und die Banaka, auf 
seinem. Die Missionare haben ihnen den salomoni-
	        

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