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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1898
Title:
Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898.
Volume count:
9
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt" 1898, Nr. 20. Organisatorische Bestimmungen für die kaiserlichen Schutztruppen in Afrika.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

immer seltener, Kinder von Fetischpriesterinnen 
werden mit Zustimmung der Eltern r Es 
hat ein Unmschwung beim Volke stattgefunden, seit 
das Christenthum eingedrungen ist; auch die Kultur 
bricht sich Bahn, und die Leute fangen an, sich ihrer 
Nacktheit zu schämen. Die Zahl der Christen in 
Boem ist von 84 auf 145 gewachsen; dazu kommen 
88 Taufbewerber. Dagegen haben sich die Hoff- 
nungen, die an das am weitesten vorgeschobene 
Ketschenke in Adele geknüpft wurden, nicht erfüllt, 
und wir werden diesen Punkt, wenigstens als Sitz 
eines europäischen Missionars, aufgeben müssen. 
——. — 
Aus fremden Molonien. 
Dem Jahresbericht des Niger Coast Pprotektorats 
für das Jahr 1890/7 
entnehmen wir Folgendes: 
1. Handel und Verkehr. 
Was den Handel in dem Schutzgebiete anlangt, 
so wird der allgemein verbreiteten Annahme ent- 
gegengetreten, daß nur Tauschhandel getrieben werde; 
diese Art des Verkehrs ist nur zwischen den euro- 
päischen Kaufleuten und den Vermittlern üblich. 
In Alt-Calabar gilt Messing= und Kupferdraht 
als Zahlungsmittel. 
In Kwo Ibo, Opobo, Bonny und Neu-Calabar 
zahlen die Eingeborenen im Verkehr untereinander 
mit Manilahanf. Zahlung in Geld findet zur Zeit 
nur wenig statt, nimmt aber zu; deren baldige Ein- 
führung in dem ganzen Schutzgebiet wird als wün- 
schenswerth bezeichnet. Ferner macht sich der Mangel 
an einheitlichem Maß und Gewicht sehr bemerkbar. 
Wechselgeschäfte sind zur Zeit nicht vorhanden, 
auch entbehrlich, werden aber nach der zwangsweisen 
Einführung der englischen Währung errichtet werden 
müssen. 
2. Zusammenstellung der Ein= und Ausfuhr 
für das Jahr 1896/97. 
Werth der verzollbaren Einfuhrartikel: 
  
s d 
Aus dem Vereinigten Königreich 84 003 8 0 
Aus anderen Länden 49 802 13 0 
Insgesammt 133 806 1 7 
Werth der eingeführten unverzollten 
Waaren: 
  
Aus dem Vereinigten Königreich 479 197 16 3 
Aus anderen Länden 42 884 0 6 
Insgesammt 522 081 16 9 
Gesammteinfuhr: 
Aus dem Vereinigten Königreich 563 294 4 3 
Aus anderen Ländern 92 686 14 1 
Insgesammt 655 977 18 4 
656 
  
Ausfuhr: e s d 
Nach dem Vereinigten Königreich 546 466 14 10 
Nach anderen Länden 239 138 10 5 
Insgesammt 785 605 5 5 
Die Einfuhr von steuerpflichtigen Waaren hat 
gegen das Vorjahr abgenommen. « 
DieDiffcrenzvon109027Letllättsichjedoch 
aus der Erhöhung des Zolles für Spirituosen im 
November 1895 und der damit verbundenen Mehr- 
einnahme aus den Zöllen zu jener Zeit. Dagegen 
hat die Einfuhr von unverzollbaren Waaren gegen das 
Vorjahr zugenommen. Die Mehreinnahme beträgt 
14 029 K, welche sich hauptsächlich auf Eisen-, Kurz-, 
Woll= und Töpferwaaren sowie auf Drogen und 
Medikamente erstreckt. 
Eine größere Mannigfaltigkeit der einzuführenden 
Gegenstände erscheint nothwendig. ' 
Der Export hat eine Mindereinnahme 
58 728 2 ergeben. 
von 
Eröffnung neuer Gebiete im Innern. 
Major Leonard und Mr. James schlossen mit 
einigen Arofamilien Freundschaft, mit deren Hülfe 
sie nach Bendi gelangten, ihre Aufnahme war jedoch 
infolge der Haltung einiger Aroführer keine sonder- 
lich freundliche. 
In den nächsten Jahren soll versucht werden, 
mit den sämmtlichen Arohäuptlingen in Verkehr zu 
treten, da die Aro den Handel auf dem rechten Ufer 
des Croß River von Itu und Eupon bis nach 
Aikpo sowie im Hinterlande von Opobo, Okika und 
Neu-Calabar beherrschen. Ferner wurde eine größere 
Expedition in das Kwaleland unternommen und 
freundschaftliche Beziehungen mit den Einwohnem 
angeknüpft. " 
Durch die Strafexpedition nach Benin ist ein 
Gebiet von mindestens 3000 Quadratmeilen unter 
englischen Schutz gestellt. „ 
Es wird eine zunehmende Entwickelung des 
Schutzgebietes erhofft. 
—. — — — · 
Bahnbau auf der Goldküste. 
Nachrichten von der Goldküste zufolge sind don 
verschiedene Ingenieure und Beamte im Sommer 
d. Is. eingetroffen, um den Bau einer Bahn von 
Sekondi nach Tarkwa in Angriff zu nehmen. 
Aus Dabomey. 
Durch Verfügung vom 11. August d. Is. u 
„Haut Dahomey“ eingetheilt worden in folgende 
Cercles: Gourma, Djougon-Kuande, Borgou und 
Moyen Niger. 
In Kuande ist im August ein Post= und Tele- 
graphenbüreau eröffnet worden.
	        

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