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Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1899
Title:
Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
10
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15.)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (30)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22.)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1899.

Full text

lams sind gemäßigte Mohammedaner. Die Königs- 
würde, welche stets zwischen den beiden ersten Fa- 
milien der Sambäna (Familie des jetzigen Königs 
Adjända) und der Djarmäbu (des verstorbenen 
Königs Mbema) gewechselt hat, hatte keine auto- 
kratische Macht über das gesammte Gebiet. Viel- 
mehr ist das ganze Gebiet unter die einzelnen großen 
Familien aufgetheilt, welche dasselbe nach Belieben 
verwalteten bezw. ausbeuteten. Die bedeutendsten 
derselben sind: Sambäna (König Adjanda), Diar- 
mübu (König Nbema), Fômbörôé (Jokuô), Gondja 
(Gondjaua), Asädori (Murba), Adskmma, Bösboro, 
welche zum größten Theil ebenfalls Könige (Fcmmai 
Mangu-Sprache) genannt werden und entsprechende 
Insignien tragen. Ihrer Zustimmung bedurfte es 
vordem zu jedem allgemeinen Beschluß. Die Chako- 
saua haben sich im Allgemeinen sehr zusammen- 
gehalten und weiter ab nur wenig zwischen den 
anderen Nationalitäten niedergelassen. Sansonne 
Mangu selbst mit 31 umliegenden Ortschaften, welche 
ich zum Stadtbezirke genommen habe, weil sie zum 
täglichen Markte hierherkommen und zurückgehen, 
schätze ich auf 50 000 bis 60 000 Seelen, welche 
fast durchweg Chakosaua sind. Dieselben sollen 
10 000 bis 12 000 Gewehrträger (junge Krieger) 
stellen können. Im Allgemeinen macht Mangu den 
Gesammteindruck einer mohammedanischen Nieder- 
lassung, den es wohl durch den Durchgang des 
Haussa-Handels mit der Zeit sowie durch die Unter- 
mischung der Wangaras angenommen hat. Bei 
näherem Verkehr findet man jedoch das Element der 
indolenten Negerrasse vorwiegend. 
Von der ureingesessenen Bevölkerung des Bezirks 
sind folgende Sprachstämme zu unterscheiden: 
Im Norden die Natschäba-Sprache, umfassend 
Kantindl, Namundiögo, Börugu bis nach Mangu; 
im Nordosten die Bärba-Sprache; 
im Osten die Namba-Sprache; 
im Süden die Bärüba-Sprache, umfassend die 
Concombas zu beiden Seiten des Oti, einschließlich 
Tüumbu (an Dagomba-Grenze); 
im Westen, am Wege nach Mamprussi, die 
Panpäug-Sprache, deren Grenze zwischen Tamun= 
kurgu und Akodiä liegt. Hier sind überall Mangu- 
Familien angesiedelt. 
Nördlich davon die Moba-Sprache, welche etwa 
den Meridian von Tamunkürgu oder Napän= 
duri zur Grenzlinie gegen das westlich gelegene 
Kussäcca hat. 
Alle diese genannten Stämme leben in Rotten- 
schaften, ohne gemeinsames Oberhaupt zumeist, und 
liegen deshalb auch fortwährend in Händeln, Ort- 
schaft gegen Ortschaft, so daß sie selbst auf ihre 
Farmen bewaffnet und zu Mehreren gehen müssen. 
Sie leben bisher ganz abgeschlossen und kommen 
nicht weiter von ihrem Dorfe weg, als bis zu einem 
der zahlreichen kleinen Märkte, von welchen einer 
meist nur wenige Ortschaften zusammenführt. Ein 
16 
  
kleiner Streit in der Entnüchterung, auf einem der 
sehr beliebten Biermärkte vielleicht, führt oft schon 
einen längeren oder kürzeren Kleinkrieg zwischen 
zwei Ortschaften herbei, welcher in Wegschießen von 
Farmarbeitenden, Raub von Weibern, nächtlicher 
Beängstigung des Gegners besteht. Die Bauart 
ihrer Häuser entspricht dieser unsicheren Lebensweise. 
Auffällig ist bei sämmtlichen Stämmen eine nicht zu 
verkennende Verwandtschaft mit den Gurmas. 
Was den Handel anbelangt, so bin ich allezcit 
der Ansicht gewesen, daß Sansanne Mangu eine 
besonders günstige Veranlagung zu einem Handels- 
centrum besitzt, die neben der handelsgewandten 
Bevölkerung (besonders Wangaras) in dem Umstand 
zu sehen ist, daß das Mangu-Gebiet eigene Pro- 
duktionsfähigkeit hat, was den großen Märkten von 
Gambaga und Sallaga ganz abgeht. 
Von den Erzeugnissen des Chakosigebietes, welche 
jetzt alle auf den Markt Mangu kommen, ist in 
erster Linie das Vieh des Landes zu erwähnen. 
Nach meiner Ueberzeugung ist das Gebiet, ohne dem 
Bestand zu schaden, im Stande, jährlich gut 
2000 Stück Rindvieh außer Landes zu verkaufen. 
Zu einer Verbesserung des Bestandes sind die aus- 
gedehnten Buschsavannen, von vielen kleinen Dörfchen 
besiedelt, sowie das geschützte Mobe-Hügelland (öst- 
liches Moba) recht wohl geeignet. Das nunmehr hier 
und in Naluri zu Markte gebrachte Vieh wird nach 
Kratschi und Sallaga verkauft; der Preis varürt zwischen 
40 bis 60 Mk., meist in Tauschwaaren, in letzter Zeit 
auch schon in Baar (Geld oder Kauri). Da ein Abtrieb 
des Viehes während des ganzen Jahres geschehen 
kann, halte ich dieses Produkt für die Kolonie von 
Werth. Zu erwähnen ist auch, daß die Mossis seit 
Oeffnung des Handelsweges durch Moba mit Vor- 
liebe weibliches Jungvieh nach Mossi exportiren. 
Ein weiterer Anziehungspunkt des Handels ist 
in der Bereitung des Doüdaua zu erkennen. Der 
Baum = nderé-bägga (Mangu-Sprache) ist von 
Katschamba-Höhe bis nach Mamprussi zu sehr zahl- 
reich wild vorhanden und kommt sowohl in den 
Einzeltheilen: Mark — derémigu (Mangu-Spr.), 
Fruchtkerne = derémba (Mangu-Spr.), als auch 
als fertiges Doädaria auf den Markt. Es wird 
hauptsächlich von Mamprussi und Mossi gekauft und 
viel von den Dagombas als Zwischenhändlern nach 
Sallaga gebracht. 
Tabak wird südlich Sansanne Mangu am 
linken Oti-Ufer zum Handel in nicht unbedeutender 
Menge angebaut und zum Gebrauch präparirt. Er 
wird von den Kotokolis dauernd aus dem Lande 
gekauft, und habe ich mehrfach Tabakkarawanen von 
40 und mehr Trägern nach Kabu zurückgehend an- 
getroffen. Auch Moba stellt einen auch nach aus- 
wärts gebrachten Tabak anderer Bearbeitung her. 
Die Tabakkultur könnte vortheilhaft gehoben werden, 
zumal Gurma fast keinen Tabak hat und den be- 
liebten Artikel, welcher von hier öfter dorthin ge- 
bracht wird, sehr theuer bezahlt.
	        

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