Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1899
Title:
Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
10
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15.)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (30)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22.)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1899.

Full text

Die Chakosaua-Bevölkerung, welche entschieden 
bemittelt genannt werden darf, hält viele Pferde, 
besonders auch Stuten. Während ihnen jedoch das 
Verständniß für Reiten im Gegensatz zu den Gurmas 
abgeht, ist ihnen dasselbe in Bezug auf Behandlung 
der Pferde nicht abzusprechen. Eine rationelle 
Pferdezucht hat bislang nicht stattgefunden. Dagomba 
wird fast ausschließlich von hier mit Pferden versorgt. 
Einen Zuwachs an Bevölkerung hat der Bezirk 
durch die Einwanderung der Gurmas aus Pama 
erhalten, welche schon über tausend Köpfe zählen 
und unter denen sich einige hundert Wangaras be- 
finden, welche zu Handelszwecken bereits bis Kratschi 
gegangen sind. 
Der Gesundheitszustand ist in der Trockenzeit 
kein schlechter, dagegen setzt jedes Jahr mit der 
Regenzeit eine Ruhrepidemie ein, welche in Mangu 
und auch auf der Station Opfer verlangte. Da ich 
das Manguwasser des Oti als die Ursache zu er- 
kennen glaubte, habe ich auch für die Stadtbewohner 
das Trinken des Flußwassers verboten und eine 
Quelle am Fuße des Gamadji Hügels ausgehoben, 
welche während der kommenden Trockenzeit ausgebaut 
werden soll. Es bleibt zu erwähnen, daß die Küsten- 
bevölkerung den Gefahren des hiesigen Klimas auf- 
fällig mehr unterworfen ist. 
Die Stationsgebäude werden aus Lehmhäusern 
mit Strohdeckung hergestellt. Es bedarf bereits 
zweitägiger bis viertägiger Arbeit, um das geeignete 
harte Holz zu Stützen und Dachbalken (ndju-, sagbe-, 
keregade-, bagga-) und Bambus herbeizuschaffen. Auch 
bedarf es einer jährlichen Erneuerung sämmtlicher 
Dächer. Ich halte indeß diese Bauart, bei der aller- 
dings die oft orkanartigen (Windstärke 10) Stürme 
sehr berücksichtigt werden müssen, vorläufig für aus- 
reichend, zumal die Eingeborenen kostenlos zu den 
Arbeiten herangezogen werden. 
Wenn auch noch manche Ausgaben der Bezirks- 
verwaltung ungelöst sind, so hat doch das Gebiet 
eine vortheilhafte Veränderung erfahren. Die neu- 
ernannten Distrikthäuptlinge finden sich des Oefteren 
in Mangu auf der Station ein oder werden zwecks 
Erledigung von Angelegenheiten ihrer Gegend be- 
ordert; die Chakosaua haben sich sehr schnell in den 
nothwendigen Verzicht ihrer Kleinmacht gefunden 
und wenden sich mit Eifer dem Handel zu, indem 
sie die beruhigten Gebiete aufsuchen. Der Handel 
hat stete Steigerung erfahren und sind in den 
letzten Monaten die Besucher von auswärts bis 
auf 450 und mehr gestiegen. Ein lebhafter Zuzug 
von Mossi ist zu verzeichnen. Daß das Gebiet bei 
den kriegerisch nothwendigen Maßnahmen nach Mög- 
lichkeit geschont worden ist, dürfte daraus zu ersehen 
sein, daß im Gegensatz zu den Nachbarländern Da- 
gomba, Gurma und Mamprussi diesseits keinerlei 
Mangel an Lebensmitteln eingetreten ist, ja das 
Gebiet im Stande war, den genannten Gebieten 
ausgedehnt käuflich Erzeugnisse abzugeben. 
  
17 — 
Deutsch-Südwestafrika. 
Bericht des Gouverneurs Leutwein über seinen öSug 
nach dem Süden des Schutzgebietes. 
Der Gouverneur Leutwein berichtet über seinen 
jüngsten Zug nach dem Süden des Schutzebietes 
unter dem 28. Oktober 1898 aus Keetmanshoop, 
wie folgt: 
Der Zweck der nach dem Süden unternommenen 
Expedition ist erreicht und der Frieden in diesem 
Theile des Schutzgebietes wieder hergestellt worden. 
Die beiden schuldigen Kapitäne sind vor ein Gericht 
der nichtbetheiligten übrigen Kapitäne des Nama- 
landes gestellt und von diesem zur Tragung der 
Kosten der Expedition zu gleichen Theilen, der Kapi- 
tän von Bethanien außerdem zur Abtretung eines 
Stück Landes verurtheilt worden. Die Größe des 
Letzteren sollte der Gouverneur im Verein mit den 
vier als Richter fungirenden Kapitänen bestimmen. 
Die Richter bestanden aus den Kopitänen: 
1. Hendrik Witbooi von Gibeon, 
2. Christian Goliath von Berseba, 
3. Simon Cooper von Gokhas, 
4. Hans Hendrik von den Veldschoendragern. 
Den Vorsitz führte Regierungsrath v. Lin dequist, 
und hatte ich diese Zusammensetzung des Gerichts 
aus politischen Gründen gewählt. 
Im Verlauf der Untersuchung hatte sich ergeben, 
daß doch der Kapitän Paul Fredriks von Bethanien 
der Schuldigere gewesen war, daher die härtere 
Strafe für diesen. Die auf Verletzung der Schutz- 
verträge lautende Anklage wurde einstimmig bejaht. 
Die Kapitäne waren sehr eifrig bei der Sache, und 
machte die Stellung ihrer Standesgenossen vor das 
Gericht der Kapitäne auf die Letzteren sichtlich den 
besten Eindruck; eine gute Grundlage für Schlichtung 
von Streitigkeiten in der Zukunft. Nach gefälltem 
Urtheil wurde in einer öffentlichen Versammlung, in 
welcher etwa 700 Eingeborene mit allen Kapitänen 
des Namalandes theilnahmen, die nunmehr geschaffene 
Sachlage auseinandergesetzt sowie das Verhälmiß 
zwischen Schutzmacht und den Emgeborenen genau 
klargelegt. Nach diesen Darlegungen, welche von 
meiner Seite gegeben worden waren, nahm Kapitän 
Witbool zu einer Ansprache das Wort, welche im 
Allgemeinen sich meinen Ausführungen anschloß, dem 
Dank für die Wiederherstellung des Friedens Aus- 
druck gab und die Anwesenden ermahnte, stets der 
Obrigkeit gehorsam zu sein, hinzufügend, daß unter 
Letzterer der Stammeskapitän und die gemeinsame 
Regierung zu verstehen seien. Schließlich treunte sich 
Alles in Frieden und Freundschaft. Die Frage der 
Stempelung der Gewehre ist dadurch erledigt worden, 
daß die beiden aufsässigen Kapitäne mit der Stem- 
pelung bereits begonnen haben. 
Angesichts der nunmehr ganz veränderten Sach- 
lage habe ich, mit Rücksicht auf Schonung von Zug- 
und Reitthieren, meine ursprüngliche Absicht, von
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment