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Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1899
Title:
Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899.
Volume count:
10
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 18.
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15.)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (30)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22.)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1899.

Full text

— 626 
bietet in einem Längendurchmesser von etwa 250 
und einem Breitendurchmesser von über 100 m in 
sanften Terrassen völlig hinreichend ebenen Raum 
für Gebäude, Exerzirplatz, Garten, Scheibenstand 2c. 
Fast genau in der Mitte des Platzes erhebt sich eine 
Kuppe etwa 10 m hoch, die oben ein ebenes Terrain 
von etwa 30 m Länge und 20 m Breite darbietet 
und von dem aus man den ganzen Platz übersieht. 
Dort soll das Chefhaus hinkommen. Die Aussicht 
von oben ist sehr schön, man übersieht ein Bergland 
mit sanften, langen Wellen, das ganz mit Urwald 
bedeckt ist. Savanne ist nirgends zu sehen, auch 
nach Westen nicht, wohin man einen Blick von 60 
bis 70 km hat. Der hier etwa 200 m breite Ngoko 
ist an mehreren Stellen sichtbar, und drüben sieht 
man die Faktoreien liegen. Oben ist es frisch und 
kühl, Minimum meist 18 Grad. Das Freihauen des 
Platzes ist eine böse Arbeit, die viel Zeit und Mühe 
erfordert. Das Unterholz wird ganz beseitigt, und 
von den hohen Bäumen lasse ich nur einige schöne 
Exemplare stehen. An Baulichkeiten wird zuerst ein 
großer Arbeiterschuppen, ein Materialienhaus und 
ein großes Wohnhaus aus Bambus gebaut für die 
erste Unterbringung, dann lasse ich alles Weitere 
gleich aus Ziegeln aufführen. Es werden unten am 
Flusse bereits welche gemacht. Ich hoffe vor Allem, 
daß hier oben die Gesundheitsverhältnisse gut oder 
wenigstens besser sein werden als unten in den 
Faktoreien. Nach Allem, was ich dort gesehen und 
gehört habe, muß es dort ungesunder sein als an 
der Kamerunküste. Bis jetzt geht es uns Euro- 
päern gut. 
Jagdlich ist nicht so sehr viel los, das Terrain 
ist zu ungünstig. Der Urwald hat einen starken 
Unterwuchs, der das Fortkommen erschwert und 
Einen höchstens 20 bis 30 Schritte weit sehen läßt, 
daher eher Jagdgründe für Eingeborene als für 
Europäer. Doch soll es weiter flußaufwärts besser 
werden. 
Deutsch-Südweskafrika. 
Bericht der Raiserlichen Gestütsverwaltung in Nanchas. 
Einem Bericht der Kaiserlichen Gestütsverwaltung 
in Nanchas entnehmen wir Folgendes: 
Der importirte Hengst hat vom Tage seiner An- 
kunft im Schutzgebiete (vor genau einem Jahre) das 
Klima sehr gut vertragen, hat nie das Futter refüsfirt 
und ist stets frisch und gesund gewesen. Allerdings 
wird demselben eine Stallpflege zu Theil, wie eine 
solche in Deutschland üblich ist. Diese Stallpflege 
ist schon aus Rücksicht auf die brennende Mittags- 
sonne geboten. Auch bedeutet die Stallhaltung des 
Vaters durchaus nicht eine Verwöhnung und Ge- 
fährdung der abgehärteten Konstitution der Nach- 
kommenschaft. 
  
Die Deckthätigkeit hat der Hengst gut ausgenommen 
und ist er seinen Beschälerpflichten stets gut nach- 
gekommen. Soweit bis jetzt zu beurtheilen, ist auch 
ein genügender Prozentsatz der von ihm gedeckten 
Stuten tragend. 
Der Hengst ist jedoch so gewachsen und hat sich 
dermaßen in die Breite ausgelegt, daß er jetzt schon 
nach seiner Figur als passend für den hiesigen Stuten- 
schlag kaum angesehen werden kann. Dabei ist sein 
Wachsthum — da er erst vierjährig — durchaus 
noch nicht als abgeschlossen zu betrachten. Jetzt mißt 
der Hengst 163 cm, während die Durchschnittsgröße 
der besseren Stuten 149 cm beträgt. 
Ferner hat der Hengst eine stark kuhhessische 
Stellung der Hinterbeine, ein Fehler, welcher ge- 
rade hier sehr in die Wagschale fällt, da die hiesigen 
Pferde fast durchweg in Bezug auf Stärke und 
Winkelung der Hinterhand sehr viel zu wünschen 
übrig lassen. 
Der importirte Hengst ist nicht konstant gczogen, 
er weist sogar erst in zweiter Generation auf einen 
Trakehner Halbblüter zurück und alles Andere ist 
unbekannt. Nach Theorie und nach Erfahrungen zu 
urtheilen, muß ihm also die Vererbung seiner guten 
Eigenschaften hier im Lande doppelt schwer werden. 
Wenn nun auch aus den angeführten Gründen 
die Gestütverwaltung dem Hengste kein besonders 
großes Vertrauen entgegenzubringen vermag, so ist 
seine Importation dennoch nicht als ein Ausfall zu 
betrachten, und wird derselbe gepaart mit den richtigen 
Stuten — deren es allerdings nicht sehr viele im 
Lande giebt — immerhin gute Produkte bringen, die 
sich eventuell auch zur Weiterzucht eignen. 
–| —— 
Landwirthschaftliches. 
Nachdem die Eisenbahn bis Jakalswater eröffnet 
ist, dürfen die an der Straße Tsaobis—Onanis— 
Tinkas — Husab sowie im Swakopthal von Salem 
abwärts belegenen Plätze, welche im Interesse des 
Frachtverkehrs bisher von größeren Viehherden frei 
zu halten waren, gemäß Verfügung des Kaiserlichen 
Gouverneurs in Zukunft mit Viehposten besetzt und 
verkauft werden. 
Sur Einfuhr von Suchtvieh. 
Einem Bericht aus Südwestafrika entnehmen wir 
Folgendes: 
Die zu Zuchtzwecken von dem Gutsbesitzer 
Lehnert in Miersdorf angekauften Thiere wurden 
am 30. März d. Is. von dem Dampfer „Gertrud 
Woermann“ in Swakopmund gelandet. Hierbei ist 
eine Simmenthaler Färse ertrunken. Zur Abholung 
der Thiere von Swakopmund war ein hierin erfah- 
rener Beamter nach dort gesandt. Der Landtrans- 
port ging ohne Zwischensälle vor sich. Ein Bulle 
jeder Rasse ist für die Regierung zum Verleihen
	        

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