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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
11
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

— 137 
ihnen kein Leid geschähe. Nach und nach kehrten 
die Einwohner zurück und zeigten uns den Weg zu 
den ausgedehnten, großen Farmen, von wo täglich 
die Lebensmittel geholt wurden. 
Der Ort Joko liegt auf einem hohen, flachen 
Rücken des Berglandes, der nach Norden zu steil, 
nach den übrigen Seiten allmählich abfällt. Gutes 
Trinkwasser ist auf zwei Seiten nah. Die großen 
runden Häuser sind nach Fullaart durch Strohwände 
in kleinere Gruppen getheilt. Ein Graben umfaßt 
in weitem Umfang den Ort. Die Höhenlage und 
ein steter Luftzug machen den Aufenthalt für Euro- 
näer gesund. Hier laufen alle großen Straßen zu- 
sammen, und zwar die Straßen nach Ngaundere über 
Bonjere—Jerandi, die Straße nach Tibati über 
Cheme, die Straße nach Banjo über Jakum— Ngambe 
und der große Weg nach der Ngillastadt über Talatin. 
Es ist daher der gegebene Ort zur Anlage einer 
starken Militärstation. Den Einwohnern wurde gleich 
bekannt gegeben, daß hier eine Station angelegt 
werden sollte, doch wurde ihnen erlaubt, vorläufig 
wohnen zu bleiben, da der Neubau erst bei Eintreten 
der Trockenheit begonnen werden könnte. Sie schienen 
sehr erfreut darüber zu sein, weil damit jede Be- 
druckung von Tibati ausgeschlossen war, und hatten 
nunmehr nur die Besorgniß, daß das Vorhaben 
wieder ausgegeben würde. . 
Nach kurzer Zeit erschien der Häuptling von 
Joko mit der gesammten Bevölkerung. Er brachte 
einen Elefantenzahn als Geschenk und war glücklich, 
als ihm dauernder Schutz zugesagt wurde. Tags 
darauf erbat der von Tibati abgefallene Häuptling 
Tina den Schutz der Regierung, der ihm zugesagt 
wurde. 
Von nun an kamen beinahe täglich kleinere Wute- 
bäuptlinge, die den Schutz der deutschen Regierung 
erbaten. Unter anderen kamen auch die Häuptlinge 
von Bonjere und Jagandi, welche Ortschaften am 
direkten Wege nach Ngaundere am Sanaga liegen, 
und meldeten ihre Unterwerfung. Alle diese Häupt- 
linge verpflichteten sich, keinen Krieg ohne Einwilli- 
gung der Station Joko zu führen, die Handelswege 
zu reinigen und in gutem Stand zu halten. Die 
Ausführung würde stets kontrolirt. Die Häuptlinge 
von Wenke, Cheme und Mascharin sandten als Zeichen 
ihrer Botmäßigkeit Gesandte, die ich sämmtlich auf 
das Freundlichste empfing. Ja sogar von dem Emir 
ron Jola erschien am 25. Mai ein Gesandter und 
überbrachte mir ein Schreiben seines Herrn. Auch 
der Häuptling Ngane- aus der Ngtllastadt schickte 
Boten und ließ mir sagen, er würde die geforderte 
Kriegsentschädigung zahlen und bitte mich, ihn dem- 
nächst als Ngilla einzusetzen. 
Am 10. Juni kamen Gesandte des Sultans von 
Tibati und zeigten dessen völlige Unterwerfung an. 
Er wolle Alles zahlen, was ich ihm auferlegen 
werde. Die Gesandten wurden mit dem Bescheid 
entlassen, der Sultan habe 200 große Elfenbeinzähne 
und 500 Stück Buckelrinder zu zahlen und er solle 
  
gleich einen Bevollmächtigten zum weiteren Abschluß 
hierher senden. Von seinem persönlichen Erscheinen 
nahm ich in Anbetracht seiner großen Furcht Abstand, 
stellte es aber frei. Bereits am 15. Juni kam eine 
zweite Gesandtschaft aus Tibati, welche der Sultan 
abgeschickt hatte, aus Besorgniß, die erste werde nicht 
eintreffen. Ihr wurde das Gleiche mitgetheilt. 
Ich beschloß nunmehr, so lange mit der ganzen 
Truppe in Joko zu bleiben, bis der größte Theil 
der Zahlung eingegangen sei, da ich die Stations- 
besatzung für zu schwach hielt, um einen nachhaltigen 
Druck auszuüben. - 
Den 28. Juni kam mit der Post wiederum ein 
Gesandter des Häuptlings Ngane aus der Nhygilla— 
stadt, der mir seine Unterwerfung versicherte. Da 
dieser Mann den Aufenthaltsort des früheren Feld- 
hauptmanns von Ngilla, Aimene, kannte, so wurde 
eine stärkere Patronille unter Führung eines farbigen 
Unteroffiziers abgesandt, um Timene-Wunga und seine 
Leute aufzuheben. Dieselbe kehrte nach einigen Tagen 
zurück. Sie hatte zwölf Dimenelente erschossen und 
ein Pferd erbeutet. Kimene selbst war jedoch mit 
Anhang entklommen. 
Am 9. Juli kam wiederum ein Tibatimann, der 
um Nachsicht wegen Verzögerung der Zahlung bat. 
Durch dieses wiederholte Hinhalten aufmerksam ge- 
macht, traf ich alle Maßnahmen für ein erneutes 
Vorgehen gegen Tibati. Es zeigte sich denn auch 
bald, daß diese Gesandtschaften nur bezweckten, uns 
hinters Licht zu führen, und ich sah mich daher ver- 
anlaßt, Tibati eine Zahlungsfrist zu stellen, widrigen- 
falls ich die Feindseligkeiten wieder eröffnen würde. 
Um einen größeren Druck auszuüben, marschirte 
ich am 27. Juli mit Leutnant Buddeberg, Ober- 
arzt Kerksieck, Sergeant Jonczyk und 160 farbigen 
Chargen und Soldaten nach Cheme, wo ich am 30. 
eintraf. Cheme ist drei Tagemärsche von Tibati 
entfernt. Hier fand sich am 2. August eine Gesandt- 
schaft des Sultans und eine solche der übrigen an- 
gesehenen Fullas ein, welche um Gnade baten und 
ungesäumte Zahlung versprachen. Außerdem sagte 
die Gesandtschaft der Fullas aus, alle Fullas würden 
den Sultan verlassen, wenn er sich nicht unterwerfe. 
Am 4. August kamen wiederum Leute aus Tibati. 
Diese versicherten, die Bevölkerung von Tibati würde 
den Sultan ausliefern, wenn er nicht zahle. Wenn 
auch dieses nicht wörlich zu nehmen war, so bestand 
thatsächlich unter den Fullas und Kaburras eine starke 
Unzufriedenheit gegen den Lamido wegen seiner viel- 
fachen Gewaltthätigkeiten. Diese hatte darin Ausdruck 
gefunden, daß viele Leute mit ihrem Anhang Stadt 
und sogar Land Tibati verlassen hatten. 
Da ich befürchten mußte, daß ein längeres Zau- 
dern nur als Schwäche ausgelegt werde, beschloß ich, 
zum zweiten Mal in Tibati einzumarschiren, um 
dadurch meine Forderungen zu erzwingen. Ich brach 
daher am 23. August von Cheme auf, nachdem ich 
vorher die Expedition gefechtsmäßig formirt hatte, 
und zwar: 
2
	        

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