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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Volume count:
11
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

187 
und durch dieselben nach dem Bumba und Ngoko. 
Bayanga ist ein größeres, weitläuftig angelegtes 
Dorf, in dem sich je eine Faktorei der Société 
Anonyme Belge und der Niuve Afrikaansche 
Handels Venootschap befindet, welche letztere noch 
eine Faktorei in Salo, 1½⅛ Rudertage oberhalb, hat. 
Die Schiffbarkeit des Sanga für Dampfer ist hier 
zu Ende, und die Bergfahrt im Kanu von hier bis 
Carnot erfordert 10 bis 12 Tage. 
Die ganze Gegend bis weit nördlich von hier 
und östlich bis über den Oubangi hinaus wird 
gerade so wie die Umgegend des Ngoko von den 
Badgiri (Bayaka, Bakolo, Babenga), den wohnsitzlosen 
Elephantenjägern, über die ich bereits berichtet habe, 
durchstreift; sie liefern das Elfenbein; die seßhaften 
Stämme sind die Zwischenhändler und haben als 
solche den Handel völlig in der Hand, denn mit den 
Badgiri direkt in Handelsverbindung zu treten, ist 
den Europäern und ihren sarbigen Angestellten bisher 
nur in ganz vereinzelten Fällen gelungen. Ich bekam 
während der Reise eine Anzahl dieser Leute zu 
Ananas bepflanzter Weg führt vom Flusse zu ihm 
hin, und zu beiden Seiten war eine Fläche von etwa 
1 Morgen freigeschlagen und mit Mais und Bananen 
bepflanzt. 
Ich empfahl die Anlage der Sorge des Clerks 
der Niuve Afrikaansche Handels Venootschap und 
fuhr am 25, den Sanga hinunter nach Ouesso zurück. 
Ich will mich, sobald ich hier wieder abkömmlich bin, 
mit dem Assistenten v. Lüdinghausen dieses Mal 
auf dem Landwege wieder nach Nzimu begeben und 
denselben dann für einige Wochen dort lassen, auf 
die Dauer will ich den Posten jedoch nur mit einer 
kleinen Patrouille besetzen und dieselbe nur von Zeit 
Gesicht, konnte mehrere photographiren und einige 
messen und auch etwas von ihrer Sprache, die von 
der aller übrigen Stämme gänzlich verschieden ist, 
aufnehmen. 
Was das Exterieur dieser Leute an- 
betrifft, die wirthschaftlich einen für diese Gegenden 
so ungemein wichtigen Faktor darstellen und auf die 
vielleicht noch bei der Ausnutzung der Bestände von 
Gummipflanzen zu rechnen sein wird, so unterscheidet 
sich dasselbe augenfällig von dem der Angehörigen 
der seßhaften Stämme: Die Stirn ist niedrig, der 
untere Gesichtstheil von der Nasenwurzel ab vor- 
geschoben, die Nase kolossal breit, plattgedrückt, mit 
gewaltigen, fleischigen Flügeln, der vorderste Theil 
stark gekrümmt, das Gesicht besonders um den Mund 
faltig, die Lippen bei vielen Individuen dünn. Relativ 
stark behaarter Oberlörper, die Farbe im Durchschnitt 
etwas heller als die der übrigen Stämme mit stumpfem, 
erdigem Ton, keine Tätowirung. Die Größe unter 
der durchschnittlichen Negergröße, doch nicht zwerg- 
haft, die vier von mir gemessenen Individuen maßen 
151, 153, 155 und ein freilich besonders großer 
Mann sogar 165 cm. Der Gesichtsausdruck ist 
noch stupider als der der übrigen hiesigen Bevölkerung, 
dos Benehmen scheu und ängstlich. Die Kleidung 
besteht aus einer Schambinde, meist von europäischem 
Zeug; einige tragen aus Bast geflochtene Ringe an 
Lals und Füßen. Ihr Attribut, die Elephanten- 
lanze, deren lange, breite, stets haarscharf geschliffene 
Eisenklinge an einem rohen, starken Holzschaft mit 
einem aus Lianenfasern gedrehten Strick festgeschnürt 
ist, führen sie unzertrennlich mit sich. 
Am 21. trat „Major Cambier“ die Thalfahrt 
von Bayanga an, und am 22. gelangten wir nach 
Nimu zurück, wo Peter inzwischen die Arbeit 
tüchtig gefördert hatte. Das Stationshaus, in einer 
Entfernung von etwa 100 m vom Fluß auf einer 
kleinen Terrasse in Bambus aufgeführt, war bis auf 
das Dach fertig; ein 5 m breiter, mit Papaia und 
zu Zeit von hier aus kontrolliren lassen, bei welcher 
Gelegenheit dann auch die Zollformalitäten für das 
angesammelte Elfenbein sowie die eingeführten Tausch- 
waaren erledigt werden sollen, da die dauernde 
Stationirung eines Europäers sich nicht verlohnt. 
In Ouesso traf ich den „Fumettango“ der Niuve 
Afrikaansche Handels Venootschap, welcher am 
Tage zuvor mit einem großen Transport für die 
hiesige französische Verwaltung eingetroffen war. Es 
waren an Bord: der für Carnot bestimmte Admi- 
nistrator 1. Klasse Oberstleutnant Mouleur, Admi- 
nistrator Blom, ein Leutnant und drei Unteroffiziere, 
außerdem etwa 30 Senegalesen. 
Augenblicklich sind in Carnot anwesend der stell- 
vertretende Chef Leutnant Bonacier mit einem 
Unteroffizier. Von Carnot ressortirt der Chef des 
Postens in Berberati, de la Forêt, der Chef der 
zu errichtenden Posten in Ouesso und in Bonga 
sowie der Kapitän des „Tirier". 
Herr Mouleur, ein älterer Herr, der seit 30 
Jahren im Kolonialdienst ist, übernimmt nun Carnot, 
Blom, der frühere Stationschef, führt ihn dort ein 
und kehrt dann wieder nach Frankreich zurück, um 
jedoch, wie mir gesagt wurde, nach Ablauf eines 
Jahres wieder zurückzukehren und dann Carnot de- 
finitv zu übernehmen. Das übrige Personal ist 
ebenfalls für den oberen Sanga bestimmt, dessen 
Gebiet intensiv bearbeitet werden soll. 
Es sind für das Gebiet des Sanga und Likuala 
Landkonzessionen an sieben französische Gesellschaften 
gegeben worden, und zur Abgrenzung der Konzessions- 
gebiete wird in Kurzem eine Kommission, aus einer 
Anzahl technisch vorgebildeter Offiziere bestehend, die 
bereits in Brazzaville sein soll, hier oben erwartet. 
Hoffentlich haben dieselben auch Instruktion, sich mit 
der Festlegung der deutsch-französischen Grenze zu 
befassen. Die französische Verwaltung für das Sanga- 
gebiet hat die Absicht, direkte Besteuerung der Em- 
geborenen allmählich einzuführen, womit in der Um- 
gegend von Carnot bereits mit Erfolg begonnen sein 
soll, als Zahlungsmittel dient Elsenbein. Dort sind 
auch bereits ansehnliche Haussaniederlassungen ge- 
gründet worden, während es bisher noch nicht ge- 
lungen ist, die Haussas weiter hinunterzuziehen. Sie 
kommen nur zuweilen in geringer Anzahl unter dem 
Schutze von Senegalesen auf den direkten Wunsch
	        

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