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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Volume count:
11
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

slelten · und Ropraer zeugung in Pemba und Sansidar.“) 
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Sansibar.) 
Es läßt sich schon jetzt mit Bestimmtheit annehmen, 
daß die Nelkenernte ein ungünstiges Ergebniß haben 
wird. In den letzten fünf Monaten des Jahres 1899 
sind nach der „Gazette for Zanzibar and ast- 
Africa“ 140 887 Frasilah nach Sansibar gebracht 
worden, während im Jahre 1898 innerhalb des 
gleichen Zeitraumes 294 828 Frasilah auf den Markt 
gelangten. Da die Blüthe der Nelken diesmal früher 
als gewöhnlich eingetreten ist, stellt die angebrachte 
Nelkenmenge schon den größten Theil der letztjährigen 
Nelkenernte dar, deren Gesammtertrag nicht mehr 
als ein Drittel der vorigen Ernte (628 600 Frasilah) 
betragen und wahrscheinlich selbst erheblich hinter 
einer Mittelernte zurückbleiben wird. Der Mangel 
an Arbeitern auf den Nelkenpflanzungen, die überaus 
reichliche Ernte des Vorjahres, nach welcher die 
Bäume erfahrungsgemäß wenig tragen, der häufige 
und starke Regen der letzten Monate, welcher das 
Pflücken der Blüthen erschwerte und ihr Abfallen 
begünstigte, haben zu dem ungünstigen Ergebniß bei- 
getragen; auch sind viele Nelkenbäume, insbesondere 
die, welche an den äußeren Grenzen der Pflanzungen 
stehen, abgestorben. Die Preise sind bisher noch 
nicht gestiegen, da die großen in Europa, besonders 
in Rotterdam, befindlichen Lager den Markt ungünstig 
beeinflussen. Für das Frasilah Pemba-Nelken werden 
2,55 Dollar, für das Frasilah Sansibar-Nelken 2,65 
bis 2,70 Dollar bezahlt. 
Die Kopraerzeugung im Jahre 1899 steht 
gleichfalls sehr (nach der „Gazette“ um 200 000 engl. 
Pfund) gegen die des Vorjahres (8 223 779 engl. 
Pfund) zurück. Im Jahre 1900 wird das Ergebniß 
schwerlich günstiger sein. Eine bestimmte Erntezeit 
für Kokosnüsse giebt es nicht, jedoch werden gewöhnlich 
nach der kleinen Regenzeit größere Mengen von 
Kokosnüssen angebracht, und es ist sicher, daß die 
jetzt reifenden Früchte sowohl ihrer Zahl als auch 
ihrer Größe nach gegen die der Vorjahre zurück- 
bleiben. Die ungünstige Witterung und besonders 
der durch die Arbeitsverhältnisse verursachte Mangel 
an Pflege der Bäume haben auch hier dieses Resultat 
berbeigeführt. Rechenberg. 
Die Gonga- Inseln im Jahre 12909. 
Bis zur Mitte des Jahres litten die Kokosnuß- 
bäume noch unter der Wirkung des Orkans und der 
Trockenheit des Jahres 1896, vom Juli an wurde 
dagegen Kopra in beträchtlicher Menge eingebracht, 
bis zum Ende des Jahres am 31. Dezember die 
wurde, welcher vier Tage anhielt und dessen Wir- 
kungen man noch nicht übersehen kann. 
Während des Jahres wurden frische Früchte, 
*) Aus dem Deutschen Handels-Archiv 1900, S. 197. 
389 
  
  
hauptsächlich Bananen, in stets wachsendem Maße nach 
Neu-Seeland verschifft, so daß jetzt an diesen Erzeug- 
nissen in einem Monat durchschnittlich 6000 Bündel 
ausgeführt werden. Die Ausfuhr könnte auch noch 
einige Steigerung erfahren, wenn sich nur ein Markt 
für die Waare findet; andererseits kann der Ueber- 
schuß jederzeit getrocknet werden und ergiebt dann 
ein Dessertobst, ebenso angenehm wie Feigen. 
In den ersten sechs Monaten betrug der Werth 
der auf britischen Dampfern nach Nukualofa einge- 
führten Waaren nur 727 Pfd. Sterl. und der Werth 
der Ausfuhr 632 Pfd. Sterl. Im dritten Viertel- 
jahr dagegen, dem letzten, für welches die Angaben 
vorliegen, bezifferte sich die Einfuhr auf britischen 
Dampfern auf 1776 Pfd. Sterl. und die Ausfuhr auf 
999 Pfd. Sterl. Auf anderen Schiffen wurden wäh- 
rend der ersten neun Monate des Jahres 1899 für 
1576 Pfd. Sterl. Waaren eingeführt und für 9449 Pfd. 
Sterl. ausgeführt. Ein Dampfer fährt monatlich nach 
Auckland und einer nach Sydney. Ein großer Theil 
der Kopra wandert jetzt in eine Oelmühle in Sydney. 
Am Schiffsverkehr im Hafen der Hauptstadt Nukua- 
lofa war im abgelaufenen Jahre die britische Flagge 
mit 25 029 Registertons betheiligt, die norwegische 
mit 3140 t, diejenige der Vereinigten Staaten von 
Amerika mit 163 t und die deutsche mit 156 t. 
Oeffentliche Bauten wurden 1899 nicht begonnen 
und die bestehenden sollen in Verfall gerathen, be- 
sonders auch die Werftanlage in Nukualofa gefährdet 
sein, so daß die Dampfer der Union Company schon 
längst keine Ladung nach Nukualofa mehr annehmen 
und diesen Hafen nur noch anlaufen, um die Post 
und Passagiere zu landen. (Nach einem englischen 
Konsulatsbericht, veröffentlicht im Board of Trade 
Journal.) 
Landkonzessionen in der Goldküsten--Rolonie. 
Die „Government Gazette for Gold Coast“ 
1900 Nr. 8 enthält eine Verordnung vom 1. März 
1900, betreffend die von Eingeborenen erworbenen 
Landkonzessionen in der Goldküsten-Kolonie. Es wird 
danach eine Abtheilung des Obergerichts damit be- 
traut, alle solche Konzessionen zu prüfen und nur die 
gültig befundenen zu bestätigen. Konzessionen für 
Minernrechte dürfen 20, solche für Holzschlag, Kaut- 
schuk oder dergleichen nicht 40 engl. Quadraimeilen 
übersteigen. Alle Zahlungen an die eingeborenen 
Konzessionsverkäufer erfolgen durch Vermittelung des 
Gouvernements. Jeder Konzessionsinhaber muß an 
das Gouvernement fortan von je 20 Schill. Gewinn 
1 Schill. zahlen. Wer nach Mineralien prospektiren 
will, hat einen Erlaubnißschein bei 
Inselgruppe wieder von einem Orkan heimgesucht hat einen Erlaubnißschein beim Gouverneur zu 
lösen und dafür 20 4 Lizenz zu zahlen.?) 
*) Eine Verordnung vom 9. März 1900 theilt die 
Goldküsten Kolonie in 15 Distrikte.
	        

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