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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Volume count:
11
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

wissenschaftliche meteorologische Beobachtungsstation, 
welche ihre Monatsberichte dem Kaiserlichen Gouver- 
nement in Dar-es-Salam regelmäßig einreicht, einen 
botanischen Versuchsgarten sowie eine Sklaven-Frei- 
und Zufluchtsstätte bei Lindi, auf welcher befreite 
oder freigekaufte Sklaven in Plantagenbau, Gärtnerei 
und sonstigen Handwerken ausgebildet werden. Es 
werden dabei gleichzeitig deutschnationale, kommerzielle, 
wissenschaftliche und kulturelle Zwecke und Ziele ver- 
folgt. Rechtsanwalt Egmont Heintzmann wurde 
zum Vorsitzenden des Aussichtsrathes gewählt. Zehn 
Mitglieder der neuen Gesellschaft sind gleichzeitig 
Theilhaber der deutschen Kolonialschule in Witzen- 
hausen, und man hofft, den Schülern derselben auf 
der Faktorei und Plantage in Lindi Gelegenheit zur 
Absolvirung eines praktischen Kursus geben zu können. 
Auszeichnung des deutschen Rolonialhauses. 
Das deutsche Kolonialhaus Bruno Antelmann, 
Berlin, erhielt auf der Kochkunst-Ausstellung zu 
Witten a. R. die goldene Medaille. 
  
Titteraftur. 
Die Rang= und Quartierliste der Kaiser- 
lich deutschen Marine für das Jahr 1900 nach 
dem Stande vom 8. Mai 1900, redigirt im Marine- 
Kabinet, ist soeben im Verlage der Königlichen Hof- 
buchhandlung von E. S. Mittler & Sohn in Berlin 
erschienen. 
  
Dr. Alfred Zimmermann (Legationsrath): Die 
deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Sammlung der auf 
die deutschen Schutzgebiete bezezüglichen Gesetze, 
Verordnungen, Erlasse und internationalen Ver- 
einbarungen, mit Anmerkungen und Sachregister. 
Vierter Theil. 1898 bis 1899. Auf Grund 
amtlicher Quellen herausgegeben. Berlin 1900. 
439 
  
einem Sachregister ein chronologisches Verzeichniß 
aller in den erschienenen vier Bänden enthaltenen 
Gesetze 2c. beigegeben worden, so daß das Werk 
bequem zu benutzen ist. 
  
Lenschau, Dr. Thomas, Deutsche Kabellinien. 
Berlin 1900. E. S. Mittler & Sohn. 
Eine eingehende und erschöpfende Darstellung 
des gesammten Kabelwesens und der bestehenden 
Verhältnisse war bisher nicht vorhanden. Mit be- 
sonderem Interesse wird daher eine kleine Schrift 
ausgenommen werden, welche Dr. Thomas Lenschau 
unter dem Titel „Deutsche Kabellinien“ soeben im 
Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. 
Mittler & Sohn in Berlin herausgegeben hat und 
die sich zum Ziele setzt, insbesondere die Nothwendig- 
keit deutscher Kabellinien für Handel und Flotte 
dem Leser vor Augen zu führen und die öffentliche 
Aufmerksamkeit erneut auf dieses wichtige und bis- 
her nicht genügend beachtete Gebiet hinzulenken. 
Das Kabelmonopol der Engländer, die Versuche, 
dieses Monopol zu durchbrechen, französische und 
deutsche Kabelpläne, die Möglichkeit eines Zusammen- 
wirkens beider Staaten, die Aufbringung des 
nöthigen Kapitals — alles dies wird ausführlich 
erörtert. Verfasser gedenkt auch der vorhandenen 
Kabelgesellschaften und unterzieht deren Geschäftslage 
einer besonderen Betrachtung; er bespricht die Renta- 
bilität und die Anlage der Kabellinien und legt 
schließlich dar, welche Linien für uns zunächst am 
nothwendigsten sind. Es wird genannt ein afrika- 
nisches Kabel (Vigo— Swakopmund — Länge etwa 
12 500 km), ein Kabel Teneriffa —Fayal (Länge 
etwa 1600 km), dazu entweder ein solches Kap- 
verden (Boavista)—Ceara oder Natal (Länge etwa 
E. S. Mittler & Sohn, Königl. Hofbuchhandlung. 
Der von dem Legationsrath Dr. Zimmermann 
herausgegebene neueste Theil der Kolonial-Gesetz- 
gebung, umfassend die Jahre 1898/99, enthält neben 
den Verordnungen 2c. für die unter der Verwaltung 
der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts 
stehenden Schutzgebiete, worunter auch Samoa diesmal 
mit erscheint, und das gesetzgeberische Material für 
Kiautschon. Die Gesetze und Bestimmungen, welche 
jeweilig für die Verwaltung der Schutzgebiete er- 
lassen werden, zeigen, im Zusammenhange betrachtet, 
nicht allein, wie weit über alle Gebiete der staatlichen 
Wirksamkeit sich die koloniale Verwaltung erstreckt, 
sondern lassen auch erkennen, wie die Gesetze und 
Verordnungen in die Thätigkeit der inländischen Be- 
hörden vielfach eingreifen. Zur Erleichterung der 
Benutzung des Gesammtwerkes ist dem vorliegenden 
Theil außer dem sachlichen Inhaltsverzeichniß und 
  
3100 km) oder: Boavista —Trinidad, Trinidad — 
Rio, Trinidad — Buenos Aires (Länge etwa 
10 000 km). Eine Gesellschaft mit 45 oder 
65 Millionen Mark Grundkapital würde im Stande 
sein, sämmtliche geplante Verbindungen auszuführen. 
Erdmann A. Schaefer (Dir. der deutschen autoris. 
Schule in Galatz): Die Erziehung der deutschen 
Jugend im Auslande. Ein pädagogisches Hand- 
und Lesebuch für Eltern, Schulvorsteher, Lehrer, 
Gouvernanten und sonstige Erzieher. Unter Mit- 
wirkung hervorragender Fachmänner herausgegeben. 
Leipzig 1900. Verlag von Raimund Gerhard, 
vorm. Wolfgang Gerhard. 
Der Entdeutschung der nachwachsenden Jugend 
aus Mangel einer tüchtigen vaterländischen Erziehung 
mit aller Kraft entgegenzuarbeiten, den Auslands- 
Deutschen Mittel und Wege zu zeigen zur deutschen 
Erziehung im Hause, zur Gründung von Schul- 
gemeinden, wie zur Ausgestaltung des gesammten 
Schulwesens ist die edle, patriotische Aufgabe dieses 
Buches, dessen Verfasser in Südamerika, Brasilien 
ebenso, wie im Orient r2c. persönlich die mancherlei 
Erziehungsnöthe studirte, mit denen die Auslands-
	        

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