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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Volume count:
11
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

Krieg zu führen. Er ersuchte mich um ein Schreiben, 
damit er im Stande sei, auch die am rechten Bamba- 
ufer ansässigen Kunabembe-Nzymu von jeglichen 
Thätlichkeiten abzuhalten. Der Stamm der Nzymu 
bewohnt mit Ausnahme der Banganduenklave das 
ganze Land vom Sanga bis Dscha. Wie mir von 
Eingeborenen gesagt wurde, und wie ich theilweise 
selbst gesehen habe, ist der seinerzeit vom Herrn 
Dr. Plehn als unbewohnter Busch bezeichnete 
Streifen verhältnißmäßig zahlreich bewohnt. Die 
Nzymus wohnen dortselbst nicht in kleinen Dörfern 
und Weilern, wie es im Bereich der Station der 
Fall ist, sondern in größeren Dörfern von 250 bis 
500 Einwohnern. Eine spätere Expedition von der 
Station Ngoko ausgehend über die Nzymudörfer 
Mbia, Gongo nach Norden zu den Bangandus 
würde die Richtigkeit der Angaben bestätigen. 
Von Dangolo schickte ich die Verwundeten mittelst 
Kanu nach Molundo, ich selbst marschirte mit der 
Expedition. 
Der nächste Tag brachte die Expedition mittelst 
Kanu nach Ngoko, wo ich Alles in bester Ord- 
nung vorfand. 
Deufsch-SZüdwelkafrika. 
Sum Dasenbau in TLübderitzbucht. 
Die Arbeiten zur Sprengung der Felsen vor 
der Hafeneinfahrt in Lüderitzbucht wurden seitens des 
Swakopmunder Hafenbauamtes im Juli d. Is. vor- 
genommen, sobald der dazu nöthige Taucherapparat 
eingetroffen war. Am 4. Juli begab sich der Werk- 
meister Franke mit drei Arbeitern nach Lüderitzbucht, 
nachdem vorher der Bauleitende bei Gelegenheit selner 
Anwesenheit in Lüderitzbucht sich über den Umfang 
der vorzunehmenden Arbeiten informirt hatte. 
Als Hafen wird nur der nördlich des hölzernen 
Piers liegende Theil der Einbuchtung benutzt, da das 
südlich gelegene Becken fast ganz von Felsgruppen 
durchsetzt ist. Vor dem Eingang und besonders im 
vorderen Theile des nördlichen Hafenbassins lagern 
gewachsene Felsen, die bis 0,4 bis 0,5 m unter 
Niedrigwasser aus dem Meeresgrunde hervorragen. 
Daher war ein Verkehr mit der dort befindlichen 
Dampfbarkasse, die 0,8 m Tiefgang hat, nur bei 
höheren Wasserständen möglich. Zur Beseitigung 
dieser Hindernisse wurden die höher liegenden Fels- 
massen von Schiff und Floß aus angebohrt und die 
Sprengpatronen in diese Löcher gelegt. Bei den 
tiefer liegenden Theilen suchte der Taucher die Pa- 
tronen in Felsritzen zu befestigen oder aber, wo 
solche nicht vorhanden, mit Meißeln Löcher in die 
Felsen zu stemmen. Die Patronen wurden mit 
Sandstücken und Felstrümmern belastet und dann 
vermittelst elektrischer Leitung zur Entzündung gebracht. 
752 
  
Die Arbeiten haben rund einen Monat gedauert, 
der Erfolg derselben ist der, daß die örenden Fels- 
theile weggesprengt sind und überall ene Fahrtiefe 
von 1,5 m unter Niedrigwasser hergestet worden ist. 
Mit Leichtigkeit kann diese auf 2 m vermehrt werden, 
wenn die zersprengten Felstrümmer vom Meeresboden 
fortgeräumt werden, was leider dem Werkmeister 
Franke wegen der Kürze der Zeit nicht mehr 
möglich war. 
  
Aufhebung des Rriegszustandes in Gobabis. 
Der seit 1896 über den Distrikt Gobabis ver- 
hängt gewesene Kriegszustand ist nunmehr durch 
Gouvernementsverfügung wieder aufgehoben. Die 
Absicht hierzu hatte schon im letzten Jahre vorgelegen. 
Sie konnte damals indessen infolge der in dem be- 
treffenden Bezirke ausgebrochenen Unruhen, welche 
zu der früher hier erwähnten Ostexpedition geführt 
haben, nicht verwirklicht werden. 
Irgendwelche besondere Folgen hat indessen der 
Kriegszustand seit den Unruhen des letzten Jahres 
nicht mehr gehabt, so daß der in Frage stehende 
Distrikt nunmehr als endgültig beruhigt angesehen 
werden kann. 
Deutsch-Meu-Guinra. 
Reisebericht des Gouverneurs v. Bennigfen. 
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch-Neu- 
Guinea berichtet aus Herbertshöhe unter dem 20. 
Juli d. Is. über eine Reise nach den Freuch-Inseln 
und der Nordküste von Neupommern, wie folgt: 
Nachdem mir das Kommando S. M. S. „Möwe“ 
mitgetheilt hatte, daß die „Möwe“ eine Fahrt zur 
Vorbereitung weiterer Vermessungen nach den Freuch- 
Inseln und der Nordküste von Neupommern machen 
werde, schiffte ich mich am 28. Juni in Begleitung 
von Herrn Geheimrath Koch und dem Geologen 
Herrn Dr. Pflüger auf derselben ein. Der Letztere 
hatte sich bereit erklärt, während der Reise geologische 
Studien vorzunehmen und über deren Resultat dem 
Gouvernement Bericht zu erstatten. 
Am 28. abends wurde in Weberhafen, in dem 
noch kleinere Vermessungsarbeiten zu erledigen waren, 
geankert und bis Sonnenuntergang ein Spaziergang 
über die katholische Missionsstation in dem herrlichen 
Urwald in der Richtung auf die Pflanzstation der 
Neu-Guinea-Kompagnie unternommen und hierbei ein 
größerer Wasserlauf geologisch oberflächlich untersucht. 
Am Abend des folgenden Tages gingen wir in der 
Hixenbai, zwei Seemeilen von der Mündung des in 
diese sich ergießenden großen Flusses, vor Anker. Die 
Strahlen der untergehenden Sonne zeigten uns die 
drei Vulkane: Vater, Nord= und Südsohn in der 
schönsten Beleuchtung. Der bis auf die höchsten 
Punkte seiner vier Gipfel mit dichtem Baumwuchs
	        

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