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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Volume count:
12
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Full text

Die Eintheilung des Bezirks in Akidate und das 
System der Verwaltung der letzteren durch einge- 
borene Akiden, denen je ein im Lesen und Schreiben 
des Suaheli mit lateinischen Buchstaben ausgebildeter 
Schreiber beigegeben ist, hat sich vorzüglich bewährt. 
Irgend welche Klagen über die Akiden wegen Härten 
bei Eintreibung der Steuern oder wegen Ueber- 
schreitung der Amtsgewalt sind nicht laut geworden. 
Die Steuern sind überall ohne alle Schwierigkeiten 
zur Einziehung gelangt. Unruhen unter der Be- 
völkerung des Bezirks sind nicht vorgekommen. Die 
Emgeborenen leben zufrieden unter dem Schutze der 
Regierung. Ueberall herrscht größte Sicherheit. 
Schulen bestehen in Kilwa mit 42 Schülern, 
Kisiwani mit 20 und Samanga mit 14 Schülern. 
Die beiden letzteren werden von eingeborenen Lehrern, 
die in der Schule von Kilwa ausgebildet sind, ge- 
leitet. Zur Entlassung kamen im Laufe des Jahres 
45 gut ausgebildete Schüler. Diese sind zum größten 
Theil als Schreiber und Steuererheber bei den 
Akiden des Bezirks angestellt worden. Andere wurden 
zur gleichen Verwendung an die Bezirksämter Lindi 
und Langenburg und die Station Songea abgegeben, 
und einige haben Anstellung als Schreiber und 
Bureaudiener bei hiesigen und auswärtigen Privaten 
gesunden. 
-Ramerun. 
Der Tod des Forschers Conrau.“) 
Nach einem neuerdings hier eingegangenen Be- 
richt des Leutnants in der Kaiserlichen Schutztruppe 
von Kamerun Strümpell, welcher mit der Ein- 
treibung der den aufständischen Bangwa auferlegten 
Kriegsentschädigung beauftragt worden war, gewinnt 
es den Anschein, als ob die früher an die Küste 
gelangten Erzählungen von Grausamkeiten, die an 
dem Kaufmann und Forscher Conrau verübt sein 
sollten, auf Unwahrheit beruhen. Leutnant Strümpell 
berichtet in dieser Beziehung unter dem 18. Dezember 
v. Is., wie folgt: 
„Nachdem der Bangwahäuptling Fontem am 
17. Oktober durch Boten um Frieden gebelen und 
als Zeichen dessen mehrere, offenbar aus dem Be- 
sitze Conraus herrührende Gegenstände, wie eine 
Jagdtasche mit Kompaß und Bussole, ein Gewehr 88 
zur Jagd, eine Büchsflinte, eine Flinte, eine Mauser- 
pistole, 132 Patronen 88 Halbmantel-, 70 Mauser- 
patronen (theils unbrauchbar, theils verbraucht), 
einige Revolverpatronen und eine alte zerbrochene 
Laterne, übersandt hatte, hieß er mich, als ich am 
11. November seine Grenze erreichte, durch Boten 
willkommen, die mich am 12. nach seinem Dorf 
brachten. Fontem bat hier abermals um Frieden und 
erklärte sich mit der Herausgabe der Conrau ge- 
hörigen Sachen und Zahlung der Kriegsentschädigung 
einverstanden. 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 19/0), S. J. 
314 
  
l 
Bezüglich des Todes des Forschers Conrau weist 
er jede Schuld von sich und will die Ursache ledig- 
lich auf Mißverständnisse zurückgeführt wissen. 
Conrau sei sein Blutsfreund gewesen und als solchem 
habe er ihm seine Leute anvertraut, damit sie als 
Arbeiter zu der Küste geführt würden. Er selbst 
habe sich auch viele Vortheile für sein Land von dem 
Verkehr mit der Küste versprochen. Als Conrau 
nun zurückgekehrt, und zwar ohne seine Leute, sei er 
für dieselben besorgt gewesen und habe gefragt, wo 
die Leute blieben. Auf die Antwort, daß ihre 
Arbeitszeit noch nicht abgelaufen sei, habe er Conrau 
gebeten, an die Küste zu schreiben, um die Leute 
zurückzurufen. Der Brief sei durch den Wey William 
besorgt, während Conrau zurückgeblieben sei, doch nicht 
als Gefangener. Eines Tages sei nun der Bali- 
junge, den Conrau als Diener mit sich führte, zu 
seinem Herrn gekommen, habe ihm erzählt, Fontem 
wolle ihn und seine Leute tödten, und ihn sodann 
zur Flucht aufgefordert. Auf der in der folgenden 
Nacht ausgeführten Flucht seien sie unterwegs auf 
Bangwas gestoßen, die von Kokobuma kommend zu 
Fontem wollten. Wohl in der Meinung, daß diese 
Verfolger seien, habe der Bali auf sie geschossen und 
hierbei seinen Herrn am Fuße verwundet. Diese 
Nachricht sei Fontem schnell hinterbracht, der nun 
Leute mit dem Auftrage zurückgesandt, Conrau zurück- 
zubringen. Letzterem irgend welchen Schaden zuzu- 
sügen, habe er ausdrücklich untersagt. Conrau, der 
seiner Verwundung wegen nur langsam vorwärts 
konnte, sei eingeholt. Auf die Verfolger habe er 
neun Schüsse seiner Mauserpistole abgefeuert, mit 
dem letzten Schuß sich sodann selbst getödtet. Der 
Bali sei getödtet. Die vielfach an der Küste ver- 
breiteten Schilderungen über an Conrau ausgeführte 
Grausamkeiten weist Fontem, dem ich sie vorhielt, 
ausdrücklich von sich.“ 
Ob die Aussagen Fontems in allen Punkten der 
Wahrheit entsprechen, ist leider nicht nachzuprüfen. 
Togvo. 
Ueber die Verhältnisse im Bezirk Misaböbe. 
III.*) 
6. Handel und Gewerbe. 
Zu den beiden Hauptmärkten des Bezirks, Palime 
und Kpandu, trat als dritter Ho. Von jeher hatte 
Ho für das Land östlich des Togogebirges als Ein- 
gangsthor des von der Goldküste jenseits des Volta 
kommenden Handels besondere Bedeutung. Die Be- 
deutung wuchs noch insolge der Gründung der Station 
Atakpame. Der aus Tshautsho und Sugu kommende 
Verkehr, der bisher über das Gebirge nach Kratyi 
gegangen war, folgte nur allmählich dem neu eröff- 
neten Wege über Atakpame in der Ebene am Juße 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1901, S. 238 u. 28.
	        

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