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Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1901
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
12
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1901
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 23. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", XII. Jahrgang, Nr. 24. Ein Versuch zur Immunisierung von Rindern gegen Tsetsekrankheit (Surra).
  • Werbung.

Full text

lung des Kolonial-Wirthschaftlichen Komitees ist 
folgender Antrag des geschäftsführenden Ausschusses 
zur Annahme zu empfehlen: Der § 1 Absatz 1 
und 2 der Satzung des Kolonial-Wirthschaftlichen 
Komitees: „Der Name des Vereins ist: Kolonial= 
Wuthschaftliches Komitee, sein Sitz ist Berlin. Vom 
Tage der Eintragung in das Veremsregister führt 
derselbe den Zusatz: Emgetragener Vereine ist, wie 
folgt, abzuändern: Der Name des Vereins ist: 
Kolonial-Wirthschaftliches Komitee, wirth- 
schaftlicher Ausschuß der Deutschen Kolonial-= 
gesellschaft, sein Sitz ist Berlin. Vom Tage der 
Eintragung in das Vereinsregister führt derselbe den 
Zusaß: Eingetragener Verein# unter der Bedingung, 
daß die Deutsche Kolonialgesellichaft dem Kolonial- 
Mirthschaftlichen Komitee schriftlich bestätigt: a) daß 
die beabsichtigte Namensänderung ein Entgegen- 
kommen seitens des Komitees darstellt, daß hierdurch 
aber die rechtliche Selbständigkeit oder die Verfassung 
des Komitees in keiner Weise geändert, insbesondere 
nicht etwa der Deutschen Kolomalgesellschaft das 
Recht eingeräumt werden soll, in irgend einer Weise 
auf die Beschlüsse oder sonstigen Maßnahmen des 
Komitees oder seiner Organe einzuwirken. Eine 
Ausnahme von dieser Verembarung bildet lediglich 
die unter c getroffene Bestimmung; db) daß dem 
Komitee eine wenn moglich noch bereitwilligere 
finanzielle Unterstützung der Deutschen Kolonialgesell- 
schaft und der Wohlfahrtslotterie zu Zwecken der 
deutschen Schutzgebiete zu Theil wird, als dieses 
bisher schon der Fall war; c) daß Anträge auf 
wirthschaftliche Maßnahmen in den Kolonien, welche 
bei der Teutschen Kolonialgesellschaft 
werden, dem Kolonial-Wirthschaftlichen Komitlee über- 
muttelt und, falls dieses sich hierzu im Sinne der 
Beschlüsse der Gesellschaft bereit erllärt, zur Aus- 
führung unter der Veroflichtung laufender Bericht- 
erstattung überwiesen werden; anderenfalls mit 
Begründung an die Gesellschaft zurückzugeben sind.“ 
919 
eingebracht 
Der Verband sächsischer Lederproduzenten Dresden, 
Mitglied des Komitees, bat, der Förderung des 
Anbaucs und der Ausnußung von Mangroven 
und Gerbstoffakazien in den Kolonien regste 
Aufmerlsomkeit zu schenken. Beschluß: 
Geeignete Maßnahmen zu treffen zur Aufbringung 
von Mitteln zwecks Beschaffung und Vertheuung 
größerer Mengen Saatgut und Pflanzmaterial für 
Aufforstung und für Anlegung von Waldkuliuren, 
insbesondere von Quebracho, Myrobalanen, Cutsch, 
Dividivi, Gerbakazien, Gummiakazien, Teakholz, 
Mahagoni, Guttapercha, Kautschuk, Rottan, Kopal 
und anderen Harzen, in den af#rikanischen und Süd- 
seekolonien. 
sollen u. A. Gutachten und Anweisungen über die 
einzelnen Waldkulturen von Forstakademen und her- 
vorragenden Forstleuten eingeholt und bei Verlhei- 
Professor 
Warburg beantragt, die Leitung zu beauftragen: 
Auf Vorschlag des Freiherrn v. Herman 
Zu dem Antrag Freiherr v. Herman, betreffend 
Transportversuche mit Galla-Kameelen in 
Deutsch-Ostafrika, wurde auf Grund der Berichte 
mehrerer Sachverständigen beschlossen: Dem Gou- 
verneur von Deutsch-Ostaftika ist ein Kameelkorps 
unter sachverständiger Führung zur Verfügung zu 
stellen zwecks Einführung eines Kameeltransports 
nach ägyptischem Muster. Die Leitung wird beauf- 
tragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 
Auf den Antrag Professor Dr. Warburg, be- 
treffend Entsendung des Chemikers und Ba- 
nanen-Experten Dr. Leuschner nach Kamerun 
und Togo zwecks Feststellung der Renta- 
bilitätsfrage gedörrter und zu Mehl ver- 
arbeiteter Bananen, beschloß das Komitee diese 
Maßregel und beauttragte die Leitung, die noth- 
wendigen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere 
für die Aufbringung der Mittel Sorge zu tragen. 
Ebenso beschloß das Komitee aus Antrag Graf 
Eckbrecht v. Dürkheim, dem Korpestabsapotheker 
Bernegau eine finanzielle Beihülse für seine 
Studienreise und zur Beschaffung großer 
Mengen Saatgut von Erdnun, Kolanuß und 
Gummiakazien für Eingeborenen= und Plan- 
tagenkulturen und Aufforstung in Togo, 
Kamerun, Deutsch-Südwestafrika und 
Deutsch-Ostafrika zu bewilligen und die hierzu 
ersorderlichen Maßnahmen zu treffen. 
  
–—.d 
E#itbt#uy'y? ey 'V 
Titteralur. 
Hermann v. Wissmann: „AUnter deutscher Flagge 
quer durch Afuika von West nach Ost.“ 8. Auf- 
lage. Mu einem Titelbilde, 21 Vollbildern und 
34 Textbildern nebst einer Karte von Richard 
Kiepert. Mk. 8.—. Hermann Walther, Berlin. 
Dieses klassische Werk deutscher Af#ekaforschung 
wird in der Kolonialluteratur immer eine hervor- 
ragende Stellung behaupten, die ihm das fesselnde 
Erzählertalent seines berühmten Autors und der 
Umstand sichert, daß Wissmann als erster Weißer 
die von ihm durchzogenen jungfräulichen Gebiete und 
deren Völkerstämme besuchte und selbst von den 
Arabern noch undührte Länderstrecken durchquerte. 
Er hat daher die Emgeborenen noch in ihrer vollsten 
Ursprünglichkeit beobachten und schildern können. 
Das Buch ist durch eine Anzahl hübscher Texlbilder 
bereichert. 
A. Seidel: Grammatik der Japanischen Umgangs- 
sprache mit Uebungsstucken und Wörterverzeich- 
nissen. 2. Auflage. Mk. 2,—. A. Harlleben. 
Wien. 
Die vorliegende zweite Auflage dieses Buches 
hat gegenüber der ersten mannigsache Ver- 
lung des Saat= und Pflanzenmaterials an die Ko- 
zwei Theile, einen theoretischen und einen prakltischen. 
lonien mit hinausgegeben werden. 
besserungen erfahren. Das Buch zerfällt jetzt in
	        

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