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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1902
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
13
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • § 1. Einfluß des Wettbewerbes auf die Preisbildung.
  • § 2. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Preise für die Verkehrsleistungen.
  • § 3. Die maßgebenden Umstände bei der Preisbemessung.
  • § 4. Die Richtung auf Vereinheitlichung der Preise
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 131 
seinen Willen durch die langsamere Beförderung aufgenötigt wird. Das 
gilt bei jedem, der es eilig bat, auch für kurze Strecken, ferner fast 
ausnahmslos bei Eisenbahnfahrten für längere Strecken, da die Eisen- 
bahnfahrt an sich nicht gerade zu den besonders angenehmen Dingen 
gehört, sehr häufig auch bei Seereisen für alle nicht seefesten Personen. 
Beim Güterverkehr und vollends beim Nachrichtenverkehr ist im all- 
gemeinen eine längere Zeitdauer unerwünscht. Nach allem wird viel 
häufiger als die längere die kürzere Benutzungsdauer, d. h. die Schnellig- 
keit der Beförderung, den Wert der Verkehrsleistung für deren Emp- 
fänger erböhen. 
Allerdings wird die erhöhte Schnelligkeit nur dann zu einer höheren 
Wertschätzug der Verkehrsleistung Anlab geben können, wenn die 
Schnelligkeit wirklich in nennenswertem Umfang über das Durchschnitts- 
maß binausgeht. Wenn z. B. alle Eisenbahnzüge gleich schnell fahren, 
kann von einer höheren Bewertung einzelner Leistungen, die nicht über 
den Durchschnitt binausgehen, keine Rede sein. Wird aber dem Benutzer 
der Verkehrsanstalt eine überdurchnittliche Schnelligkeit der Beförderung 
zu teil, so wird er an sich auch bereit sein, einen höheren Beförderungs- 
preis zu zahlen. Tatsächlich wird denn auch im allgemeinen für solche 
Fälle von den Verkehrsanstalten ein höherer Preis gefordert, z. B. in 
Gestalt der Schnellzugzuschläge, der erhöhten Gebühr für Eilbriefe und 
dringende Drahtnachrichten, der höheren Eilgutfrachten usw. Teilweise 
rechtfertigt sich der höhere Preis auch durch die höheren Kosten, die 
durch erhöhte Geschwindigkeit verursacht werden. Das gilt z. B. von 
Eilbriefen und dringenden Drahtnachrichten, deren Bestellung nicht auf 
die gewöhnlichen Bestellgänge verschoben werden kann. Bei Eilgütern 
spielt der Umstand eine großbe Rolle, daß sich die bedingte tote Last 
leicht erhöht, weil hier nicht gewartet werden kann, bis durch vermehrte 
Anstauung von Gütern eine bessere Ausnutzung der Wagen eintritt. Es 
ist indes sehr schwer, diesen Mehraufwand hei erhöhter Geschwindig- 
keit festzustellen, und bei Dampfschiffen und Eisenbahnen ist es über- 
haupt fraglich, ob sich bei schnellerer Beförderung die Selbstkosten 
wirklich für die Beförderungsanstalt im ganzen gleichen Schrittes er- 
höhen. Einzelne Ausgabeposten steigen allerdings bei größerer Schnellig- 
keit schon deshalb, weil diese stärkere Maschinen voraussetzt. die trotz 
aller Fortschritte im Maschinenbau im ganzen doch höhere Anforderungen 
stellen, z. B. beim Verbrauch von Brennstoffen und von Wasser; die 
Kosten der Unterhaltung und Erneuerung der Zugkraft, bei Eisenbahnen 
vielleicht auch die Abnutzung der Schienen, Lokomotiven und Wagen 
steigen ebenfalls infolge erhöhter Schnelligkeit. Auch der Sicherheitsdienst 
dürfte bei gesteigerter Schwierigkeit Mehraufwendungen verursachen. 
Ob aber diese Posten zusammen in demselben Verhältnisse mit der 
Schnelligkeit anwachsen, läht sich schon deshalb bezweifeln, weil ein 
9.
	        

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