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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1902
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
13
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Verfügung des preußischen Justizministers, betreffend die Behandlung der Reichsangehörigen in den Schutzgebieten und der Eingeborenen der Schutzgebiete im Deutschen Reiche als Inländer in Ansehung der Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten, des Ausländervorschusses und der Zulassung zum Armenrechte.
  • Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung vom 26. Juni 1895 über die Besteuerung der Wanderhändler in Deutsch-Südwestafrika.
  • Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
  • Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1902.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

— 241 — 
unser Vorwerk Ngeme noch einen kleineren Bau so- 
wie ein Nebengeleise nach Buana. Der Ausbau des 
Botahafens bei Ngeme ist bereits in Angriff genommen. 
In Ngeme soll die Centrale für unsere westlichen 
Pflanzungsvorwerke errichtet und die Ernte vom 
dortigen Botahafen aus direkt verschifft werden. 
Die Gesellschaft verfügte am 31. Dezember 1901 
über 407 279,59 Mk. liquide Mittel, zu welchen 
1 000 000 Mk. als Erlös der begebenen Hypothek 
hinzutreten. An Waaren besaßen wir in Victoria und 
schwimmend am 31. Dezember 1901 258 055,57 Mk. 
Die Höhe der Abschreibungen wurde auf 7½ bis 
15 pCt. bemessen, womit den Verhältnissen genügend 
Rechnung getragen worden ist. Den nach diesen 
Abschreibungen und nach Deckung des Verlustes für 
1900 verbleibenden Gewinn von 60 515,44 Mk. 
schlagen wir vor, auf neue Rechnung vorzutragen. 
— — — — 
Togo. 
Wissenschaftliche Lammlungen. 
Der Stationsleiter Mischlich in Kete-Kratschie 
im Togogebiet übersandte der zoologischen Sammlung 
des Königlichen Museums für Naturkunde zu Berlin 
im Januar d. Is. eine Naturaliensammlung, die 
folgende von ihm erbeuteten Thiere enthielt: 
7 Sänugethierfelle mit Schädeln, 1 Säugethier- 
schädel mit Gehörn, 1 Säugethierfell, 1 Säugethier- 
gehörn, 1 Balg eines jungen Straußes, 2 Schlangen, 
1 Frosch, 3 Fische in drei Arten, 4 Käfer, 2 Würmer 
und 1 Spinne. 
Die Konservirung der Thiere war gut. 
Durch diese Säugethiersammlung erfährt unsere 
Kenntniß der Säugekhierwelt von Togo eine erhebliche 
Bereicherung. Besonders bemerkenswerth ist eine 
kleine Antilope, die im Schädel dem Bleichbock nahe- 
steht, im Fell sich aber an die Schopfantilope an- 
schließt, so daß man an einen Bastard denken könnte. 
Vielleicht handelt es sich auch um eine bemerkens- 
werthe neue Art. Von Interesse sind auch das Fell 
und der Schädel eines spitzartigen Haushundes aus 
Togo und das Gehörn des aus jenem Gebiet noch 
nicht nachgewiesenen Riedbocks. Der Balg des jungen 
Straußes aus Libtako ist sehr werthvoll. Die 
übrigen Thiere enthalten mehrere gute Ersatzstücke; 
die Käser sind in zoogeographischer Beziehung von 
Werth. 
Zur Statistik des Waarenverkehrs des Schutzgebietes 
Togo für das Jahr 190). 
Die nachstehende Statistik giebt eine Uebersicht 
über die Einfuhr und Ausfuhr des Schutzgebietes 
Togo während des Kalenderjahres 1901. Sie ent- 
rollt ein erfreuliches Bild von dem stetigen Fortschritt 
der wirthschaftlichen Verhältnisse dieses Schutzgebietes. 
Der Werth der Einfuhr ist gegenüber dem Vorjahr 
um 1 206 113 Mk. gestiegen, von 3 516 786 Mk. 
  
auf 4722899 Mk.; der Werth der Ausfuhr hat 
sich von 3 058 902 Mk. auf 3 689 550 Mk., also 
um 630 648 Mk, gehoben. Diese Zahlen bedeuten 
die Fortsetzung einer bereits seit längeren Jahren 
bemerkbaren günstigen Entwickelung, wie aus der 
folgenden Zusammenstellung für die letzten sechs 
Jahre hervorgeht: 
Togos 
Einfuhr Ausfuhr 
Mk. Mk. 
18966 1 886 841 1 651 417 
1897. 1 975 942 771 025 
1898 2 400 925 1 470 484 
1899v 3279 708 2 582 701 
1900 3 516 786 3 058 902 
1901 4722899 9 689 550 
Ein besonders erfreuliches Zeichen der wachsenden 
Produktions= und Kaufkraft des Schutzgebietes ist 
auf der einen Seite die Thatsache, daß die Einfuhr 
von Getreide und anderen Ackerbauprodukten unter 
allen Einfuhrpositionen fast allein einen erheblichen 
Rückgang aufweist, und zwar von 127 000 auf 
16 000 Mk., während auf der anderen Seite die 
Einfuhr von Baumwollwaaren von 976 000 auf 
1 369 000 Mk. gestiegen ist. Diese erhebliche Zu- 
nahme der Einfuhr von Baumwollwaaren konnte nur 
eintreten unter der Voraussetzung einer entsprechend 
gesteigerten Kaufkraft der Eingeborenen, und in die- 
sem Zusammenhang zeigt das fast gänzliche Ver- 
schwinden der Einfuhr von Getreide 2c., wie sehr 
die eigene Nahrungsmittelproduktion des Schutzgebiets 
gewachsen ist. Auch die gesteigerte Ausfuhr von 
Yams und anderen Erzeugnissen des Ackerbaues weist 
darauf hin. — Die Spirituoseneinfuhr Togos hat 
seit 1895 der Literzahl nach folgende Wandlungen 
aufzuweisen: 
1895 1 134 500 Liter, 1899 1 054 500 Liter 
1896. 858700 1900 762 200. 
1897. 674 6600- 1901 8350 062. 
1898. 761 300 
Die hohe Ziffer im Jahre 1899, nachdem von 
1895 an eine nicht unwesentliche Verminderung der 
Spirituoseneinfuhr gelungen war, erklärt sich daraus, 
daß in jenem Jahre in Erwartung der bevorstehen- 
den Erhöhung des Spirituosenzolles ungewöhnliche 
Quantitäten auf Lager eingeführt wurden. Bei der 
zunehmenden Ausdehnung des Togohandels ist es 
nicht erstaunlich, wenn auch die Menge der einge- 
führten Spirituosen nach dem Rückgang im Jahre 
1900 wieder eine Steigerung um etwa 11 ½ péCt. 
erfahren hat, mit der übrigens die Zahlen der Ein- 
fuhr vor dem Jahre 1897 noch nicht wieder erreicht 
sind. Die sehr erhebliche Steigerung des Werthes 
der Spirituoseneinfuhr gegenüber dem Vorjahr erklärt 
sich in der Hauptsache daraus, daß der um mehr 
als 100 pCt. erhöhte Zoll den Spirituosenpreis in 
Togo beträchtlich gesteigert hat. 
Auf der Seite der Ausfuhr weist die Position 
Gummi dem Werthe nach einen Rückgang um nahezu
	        

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