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Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1902
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902.
Volume count:
13
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Personalien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Theil.
  • Gouvernementskurs in Deutsch Ostafrika.
  • Uebersicht über die Geschäfte des Bezirksgerichts für die Marianen zu Saipan im Jahre 1901.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Anzeigen.

Full text

279 
— 
dem Oberleutnant Baumstark und dem Oberarzt Albiez von der Kaiserlichen Schutztruppe 
für Deutsch-Ostafrikao, 
dem Obersten Leutwein, den Oberleutnants Freiherrn v. Schönau-Wehr, Böttlin, Graf 
v. Kageneck und Leutnant Schüle von der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwestafrika, 
dem Oberleutnant à la suite Schmidt von der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun. 
  
WoFyTTyFFWFFFF''?y 
Nichtamtlicher Theil 
HRolonialrath. 
Der Kolonialrath trat am Freitag, den 27. Juni, 
vormittags 10 Uhr, im Reichstagsgebäude unter 
Vorsitz des Direktors der Kolonial -Abtheilung zu 
seiner diesjährigen Sommertagung zusammen. Der 
Vorsitzende widmete dem verstorbenen Staatssekretär 
a. D. Hertzog einen ehrenden Nachruf. Im Anschluß 
an die gedruckt vorliegende Uebersicht der wichtigeren 
Vorgänge auf kolonialem Gebiete !) wurde insbe- 
sondere dem Bedauern der Verwaltung über den 
Tod des Gouverneurs Köhler und das Ausscheiden 
des Gouverneurs v. Bennigsen aus dem Kolonialdienst 
Ausdruck gegeben. Auch wurde des Standes der 
Eisenbahnfrage in dem deutsch-ostafrikanischen Schutz- 
gebiet Erwähnung gethan. Auf Antrag des Herzogs 
Johann Albrecht zu Mecklenburg, der auch seinerseits 
die besonderen Verdienste des verstorbenen Gouver- 
neurs Köhler hervorhob, wurde das Andenken des- 
selben in der üblichen Weise geehrt. In der darauf 
folgenden Generaldiskussion wurde zunächst die Wich- 
tigkeit der Anstellung eines im Seewesen erfahrenen 
Sachverständigen in der Kolonialverwaltung hervor- 
gehoben. In der Generaldiskussion über Ostafrika 
kamen hierauf die Verfügungen, betreffend die Schaffung 
eines Vorbehaltes für den Landesfiskus von Deutsch- 
Ostafrika zur ausschließlichen Aufsuchung und Gewin- 
nung von Kohlen im Nordwesten des Nyassasees, 
und die Verordnung des Reichskanzlers vom 5. März, 
betreffend die Aufsuchung und Gewinnung von Mine- 
ralien in den Flußbetten des Schutzgebiets zur Sprache. 
Der Vorsitzende gab Aufschluß über die diesen Ver- 
ordnungen zu Grunde liegenden thatsächlichen Ver- 
hältmisse. Zu einer längeren Diskussion führte hier- 
auf die Frage der Etatstrennung zwecks Herbeiführung 
der finanziellen Selbständigkeit der Schutzgebiete. Die 
Kolonialverwaltung hält das Ziel für erstrebenswerth, 
den Zeitpunkt für eine praktische Durchführung aber 
für noch nicht gekommen. Eine getrennte etatsrecht- 
liche Behandlung der Zollverwaltung wird regierungs- 
seitig ebenfalls als verfrüht erachtet. Seitens des 
Frhrn. v. Oppenheim wurde der Verkauf der Pflanzung 
Kurasini an die Handel-Plantagengesellschaft zur 
Sprache gebracht. In der Spezialdiskussion wurde 
die Anstellung eines Geologen in Ostafrika und die 
Anstellung eines Arztes in Pangani berührt. Es 
wurden die Verdienste des Dr. Kandt um die geo- 
*) Siehe unten. 
  
graphische Erforschung des Kiwuseegebietes hervor- 
gehoben, und es wurde dabei angeregt, inwieweit 
eine weitere Unterstützung desselben aus kolonialen 
Fonds möglich sein wird. Es wurde weiter angeregt, 
ob nicht mit Rücksicht auf die herrschenden friedlichen 
Zustände an eine Herabsetzung der Stärke der Schutz- 
truppe, eventuell eine theilweise Umwandlung derselben 
in eine Polizeitruppe gedacht werden könne. Bei der 
Flottillenverwaltung wurde um Mittheilung von Listen 
der verwendeten Schiffe gebeten und davor gewarnt, 
die Führung von Schiffen weniger tüchtigem Personal 
anzuvertrauen. Auch die Frage wurde berührt, ob 
ein Ingenieur oder Schiffsführer als seemännischer 
Beirath anzustellen sei. Zu einer Diskussion führte 
die Frage, ob bestimmten Beamten vorzuschreiben sei, 
die Ausreise in die Schutzgebiete, statt in der 1., in 
der 2. Klasse zu bewirken. In der hierauf folgenden 
Diskussion über Neu-Guinea führte die Frage der 
Anstellung von Aerzlen, die der Ausgestaltung der 
Landungsverhältnisse in Herbertshöhe, die Frage der 
Beschaffung eines größeren Dampfers und die der 
Anlegung eines tropischen Versuchsgartens im Schutz- 
gebiet zu einem Austausch von Meinungen. 
In der Nachmittagssitzung kam zunächst der Etat 
von Togo zur Diskussion. In der Spezialdiskussion 
wurde die Frage der Anstellung von Aerzten erörtert, 
insbesondere der ständigen Stationirung eines Arztes 
in Misahöhe, ferner die Frage der Anlegung von 
Versuchsgärten. Auch wurde die Ansicht ausgesprochen, 
daß es richtig sein werde, von der Umwandlung der 
Polizeitruppe in eine Schutztruppe, wie sie anscheinend 
beabsichtigt sei, noch abzusehen. In der Diskussion 
über den Etat von Kamerun kamen die den Gesell- 
schaften Nordwestkamerun und Südkamerun verliehenen 
Konzessionen zur Sprache. Eine Resolution des 
Konsuls Vohsen, worin die Rechte der Eingeborenen 
in den Konzessionsgebieten näher bestimmt werden, 
fsand aus Seiten der Vertreter der Gesellschaften 
Widerspruch und wurde zu weiteren Ermittelungen 
einer Kommission von sieben Mitgliedern überwiesen. 
Neben den Rechten der Eingeborenen auf die Pro- 
dukte des Landes soll sich die Kommission auch mit 
der Frage der Eingeborenenreservate beschäftigen. Die 
Frage, ob der Zeitpunkt gekommen sei, eine Einge- 
borenensteuer im Kamerun einzuführen, wurde vom 
Gouverneur v. Puttkamer in bejahendem Sinne be- 
antwortet. Die Einrichtung eines oder mehrerer 
Versuchsgärten, insbesondere im Süden des Schutz-
	        

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