Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 112 
von den Eingeborenen gewohnheitsmäßig bezogen 
oder hergestellt werden, finden diese Bestimmungen 
keine Anwendung. 
verordnung, betreffend das Dreggen in verschiedenen 
Ilüssen der Goldküsten-Rolonie. 
Die Government Gazette der Goldküsten-Kolonie 
veröffentlicht in der Nummer 32 vom 4. Dezember 
1902 eine Verordnung, welche für verschiedene 
Flüsse, darunter auch für den Volta, das Dreggen 
nach Mineralien und anderen Gegenständen, ferner 
die Ausnutzung des Fahrwassers durch Dampsschiffe, 
Barkassen, Schlepper und Machten regelt. 
Für Dreggen,nach Mineralien wird eine Lizenz- 
gebühr von 5 E, für Dreggen nach anderen Gegen- 
ständen sowie für Benutzung des Fahrwassers mit 
den erwähnten Fahrzeugen eine solche von je 10 sh 
pro Jahr erhoben. 
Stat der französtschen Besitzungen in Westafrika. 
Der Etat der dem Generalgouverneur der fran- 
zösischen Besitzungen in Westafrika unterstehenden 
Gebiete ist nach einem Rundschreiben des General- 
gouverneurs vom 20. Dezember 1902 für das Jahr 
1903 in Einnahmen und Ausgaben vorläufig, wie 
folgt, festgesetzt worden: 
Generalgouvernement Senegambien 
und Nigergebiet 10650 830 Frcs. 
Senegall I. 5204949 
Guinea, gewöhnliches Budget 4000000 = 
außergewöhnliches Budget 4298000 = 
Elfenbeinküt 26586600 = 
Dahome 3766575 = 
Aus dem Jabresbericht über die Fidschi-Inseln 
für 1901.) 
Nach einer englischen Parlamentsveröffentlichung 
läßt sich über die Entwickelung der Kronkolonie 
Fidschi im Jahre 1901 folgendes berichten: 
Es betrugen: 1901 1900 
die Einnahmen. 113 853 4 111 569 # 
die Ausgaben 104 973 L 100 022 SL 
Der Betrag der öffentlichen Schuld belief sich 
am 31. Dezember 1901 auf 196 096 K. 
Unter den Einnahmen sind besonders zu erwähnen 
die Zölle mit. 66 876 4 
die Eingeborenensteuer mit. 19 171 K. 
Unter den Ausgaben figurieren hauptsächlich 
die Verzinsung der öffentlichen Schuld mit 9286 L. 
die JIustizverwaltung nit 9171 L 
das öffentliche Gesundheitswesen mit 7312 à 
Die Zahl der angekommenen Schiffe betrug 117, 
denen 112 abgegangene gegenüberstehen. Der Ge- 
*) Vergl. auch Deutsches Kolonialblatt 1903, S. 25. 
  
samttonnengehalt der ein= und ausgelaufenen Schiffe 
betrug 505 301 Tonnen. 
Militärischen Zwecken diente ein Freiwilligenkorps 
in Stärke von 187 Köpfen einschließlich der Offiziere, 
während die Polizeimannschaft 118 Mann (einschl. 
der Offiziere) zählte. 
Für die Schulerziehung bestehen zwei Regierungs- 
schulen, eine in Suva mit drei Lehrern und 103 
Schülern, eine zweite in Levuka mit zwei Lehrern 
und 76 Schülern. Diese Anstalten, welche auf dem 
Niveau einer englischen Elementarschule stehen, werden 
jährlich von einem Schulinspektor von der Unter- 
richtsbehörde der Kolonie Viktoria inspiziert. Außer- 
dem wird für den Jugendunterricht von der Wes- 
leyanischen Mission und der römisch-katholischen 
Mission gesorgt. Jene hat 1411 Schulen mit 2598 
Lehrern und 23 301 Schülern, letztere unterrichtet 
in 160 Schulen mit 198 Lehrern 1849 Schüler. 
Im Jahre 1901 wurden 2420 indische Kulis 
eingeführt. Zur Zeit befinden sich 18 459 Indier 
in der Kolonie. Nach einer zehnjährigen Beschäfti- 
gung in derselben erwerben sie die Berechtigung, 
auf Kosten der Kolonie samt ihren Familien in ihre 
Heimat zurückbefördert zu werden. Die Kosten der 
Einführung von indischen Arbeitern haben sich im 
Jahre 1901 billiger gestellt, als je in einem früheren 
Jahre. Sie beliefen sich auf rund 13 Pfund Ster- 
ling für den Kopf. 
Für Verkehrsmittel ist durch Anlage von Straßen 
und Brücken gesorgt. Eine feste, eiwa 14 Meilen 
lange Straße ist zwischen Suva und Reva angelegt 
und wird von dem reisenden Publikum stark benutzt. 
Außerdem verkehren fast täglich Dampfbarkassen 
zwischen Suva und den Zuckerdistrikten Reva und 
Navua. Die Verbindung zwischen den verschiedenen 
Inseln unter einander wird durch einen Dampfer und 
eine Flottille von 161 kleinen Segelschiffen bewerk- 
stelligt. 
Das Klima ist warm, die Gesundheitsverhältnisse 
für Europäer nicht ungünstig. Ernste Epidemien 
traten nicht auf. Von den in der Kolonie wohnen- 
den 2491 Europäern starben 30. 
Die Bevölkerung der Kolonie bezifferte sich am 
31. Dezember 1901 auf 120 947 Köpfe, wovon 
93 838 auf Eingeborene von Fiji entfielen. 
Derschiedene Mitteilungen. 
Leminar für orientalische Sprachen in Berlin. 
Im Semmar für orientalische Sprachen zu 
Berlin finden im Sommerhalbjahr 1903 folgende 
Vorlesungen von kolonialem Interesse statt: 
Suaheli. Anfänger-Kursus (Fortsetzung): 
9—10 Uhr vorm., Herr Dr. Velten. 
Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und 
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Dr. Velten. 
täglich
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment