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Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 180 — 
auf, doch da diese Tiere in wenigen Tagen zur 
Abschlachtung gelangten und alle Vorkehrungen zur 
Vermeidung einer Verschleppung getroffen sind, ist 
diesem Ausbruche aller Voraussicht nach keine ernstere 
Bedeutung beizumessen, so daß die Rinderpestgefahr 
als zur Zeit beseitigt anzusehen ist. 
Abgesehen von den sich aus vorstehendem Berichte 
ergebenden, zur Bekämpfung der Rinderpest ge- 
troffenen Maßnahmen wurde die Verordnung be- 
züglich der Sperre gegen den Süden, die kurze Zeit 
vor Wiederausbruch der Seuche für geimpftes Vieh 
aufgehoben worden war, wieder in Kraft gesetzt. 
Deutsche Rolonialgesellschaft für Südwestafrika. 
Die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika 
hatte im Jahre 1899 beschlossen, dem von ihr be- 
triebenen Handelsgeschäfte größere Selbständigkeit 
dadurch zu verleihen, daß für dasselbe eine besondere 
Gesellschaft gebildet wurde. So entstand aus der 
genannten Gesellschaft heraus die „Swakopmunder 
Handelsgesellschaft m. b. H.“, deren Kapital im Be- 
trage von 700 000 Mk. nahezu vollständig von der 
Kolonialgesellschaft für Südwestafrika aus ihrem Ver- 
mögen aufgebracht wurde. 
Die Erfahrung hat inzwischen gelehrt, daß diese 
Gründung dem Gesamtinteresse der Kolonialgesellschaft 
nicht dienlich war. Auf Veranlassung der letzteren 
ist deshalb die Swakopmunder Handelsgesellschaft am 
31. März d. Is. in Liquidation getreten, nachdem 
sie ihre Aktiven und Passiven auf die Deutsche Kolo- 
nialgesellschaft für Südwestafrika zurückübertragen hat. 
Diese Gesellschaft wird die Geschäfte der Swakop- 
munder Handelsgesellschaft in Berlin und Swakop- 
mund in unveränderter Weise unter ihrer Gesell- 
schaftsfirma fortführen, während das Handelsgeschäft 
in Lüderitzbucht und Kubub seit dem 1. Januar d. Is. 
an die Lüderitzbucht-Gesellschaft L. Scholz & Co. 
m. b. H. abgetreten worden ist. 
Veräußerung von Farmen der Soutb African Territories. 
Zu der Notiz auf Seite 152/153 der vorigen 
Nummer des Kolonialblattes ist berichtigend zu be- 
merken, daß die South African Territories 28 Farmen 
in einer Gesamtgröße von etwa 200 000 Morgen 
verpachtet hat. Verkauft hat die Gesellschaft vier 
zusammen etwa 48 000 Morgen große Farmen, 
wovon die in voriger Nummer erwähnte Farm 
„Lovedale“ 20 000 Morgen groß ist. 
Deutsch-Neu-Guinea. 
Kaisers-Geburtstagsfeier in Ponape (Ostkarolinen). 
Der stellvertretende Kaiserliche Vizegouverneur 
Berg in Ponape berichtet unter dem 14. Februar! 
d. Is.: 
  
  
Zur Feier des Geburtstages S. M. des Kaisers 
habe ich diesmal die Eingeborenen mehr als bisher 
üblich herangezogen. Sie führten nicht nur Tänze 
auf, sondern nahmen auch an einer Regatta teil; 
Illumination und Feuerwerk sowie Tänze der Truk- 
arbeiter und Malayen haben wohl ebenfalls dazu 
beigetragen, daß die Ponape-Leute besonders zahlreich 
erschienen waren. Die Feier wurde eingeleitet durch 
einen Festgottesdienst in der Kirche der Kapuziner= 
Mission, nach dessen Beendigung die Vertreter der 
Mission bei mir erschienen, um ihren Glückwunsch 
zum Geburtstage Seiner Mojestät noch besonders 
auszusprechen. Hierauf folgte eine Ansprache meiner- 
seits an die vor dem Gouverneurshause versammelten 
Eingeborenen und übrigen Farbigen mit Parade- 
aufstellung der Polizeitruppe. Bei dem für etwa 
40 Personen veranstalteten Festessen, zu welchem ich 
auch die zehn ongesehensten Häuptlinge eingeladen 
hatte, geschah es zum ersten Male, daß zwei der- 
selben, die Oberhäuptlinge der beiden größten Lamd- 
schaften (Metalanim und Kiti), und zwar der eine 
durch seinen Sprecher, der andere persönlich, in 
längerer Rede ihrer Loyalität gegenüber Seiner 
Majestät und der Regierung Ausdruck gaben. 
Lord Anson über die Insel Tinian (Marianen). 
III. (Schluß."“) 
Man dürfte sich vielleicht verwundern, daß eine 
Insel, die mit allen Bequemlichkeiten des Lebens so 
ausnehmend versehen und nicht allein zum Unter- 
halte, sondern auch zur Ergötzung der Menschen so 
geschickt ist, ganz und gar nicht bewohnt werde, in- 
sonderheit da sie in der Nachbarschaft anderer Inseln 
liegt, welche aus dieser gewissermaßen ihren Unterhalt 
haben. Um diesen Punkt zu beantworten, muß ich 
anmerken, daß es noch nicht 50 Jahre sind, seitdem 
die Insel von Einwohnern entblößt ward. Die 
Indianer, welche wir gesangen genommen, versicherten 
uns, daß vorzeiten die drei Inseln Tinian, Rota und 
Guam sehr stark bewohnt gewesen, und daß Tinian 
allein 30 000 Seelen enthalten hätte. Nachdem aber 
eine Krankheit auf diesen Inseln gewütet und eine 
große Anzahl Leute hingerissen, so hätten die Spanier, 
um den Abgang zu Guam wieder zu ergänzen, die 
Einwohner von Tinian dahin versetzt, allwo sie 
größtenteils aus Gram und Sehnsucht nach ihrem 
Vaterlande und der darin gewöhnlichen Lebensart 
in wenigen Jahren gestorben wären. 
Gleichwie diese armen Indianer ein von Spanien 
so weit entlegenes Land bewohnten, also hätten sie 
daher hoffen können, daß sie der Gewalt und Grau- 
samkeit dieser hochmütigen Nation, welche einen so 
großen Teil des menschlichen Geschlechts unglücklich 
gemacht hat, entgehen würden. Allein es scheint, daß 
ihre weite Entlegenheit sie nicht beschützen konnte, 
um nicht in der allgemeinen Vertilgung der neuen 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1903, S. 153.
	        

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