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Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1903
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
14
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Personalien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Teil.
  • Vorschriften, betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der einen Hafen des Kameruner Schutzgebietes anlaufenden Seeschiffe.
  • Verordnung des Gouvernements von Togo, betreffend Anmeldung der zur Ausfuhr kommenden Gegenstände.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend die Erlaubnis zur Ausübung einiger Gewerbebetriebe.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

—- 
257 
Perlspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Königlichen Baurat 
Gaedertz den Roten Adler-Orten 4. Klasse und dem farbigen Unteroffizier Lewis in der Polizeitruppe 
von Kamerun die Kronenorden-Medaille zu verleihen. 
  
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 19. Mai 19098. 
Frhr. v. Reitzenstein, Wendland, Oberleutnants, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf 
weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben den nachbenannten farbigen Soldaten der 
Schutztruppe folgende Auszeichnungen zu verleihen geruht, und zwar: 
die Kriegerverdienst-Medaille 2. Klasse in Silber: dem Gefreiten Ndukku, den Soldaten Papagai, 
Momo III und Mbassi. 
FvVvWW7WVW VVv'VVVVVVVFVVFv oo o 
Nichtamtlicher Teil. 
  
Kolonialras. 
Der Kolonialrat trat am Montag, den 18. Mai, 
vormittags 10 Uhr, unter dem Vorsitze des Kolonial= 
direktors Dr. Stuebel im großen Saale der Kolonial-= 
Abteilung des Auswärtigen Amtes zu seiner dies- 
jährigen Frühjahrstagung zusammen. Der Vor- 
sitzende gedachte in ehrenden Worten der seit der 
letzten Tagung verstorbenen Mitglieder: des Geh. 
Kommerzienrats Oechelhäuser und des Wirkl. Geh. 
Rats Sachse, denen zu Ehren die Anwesenden sich 
von den Sitzen erhoben, und begrüßte die neuen 
Mitglieder, Exzellenz v. Pommer-Esche, Landrat 
Wilkens und Missionsdirektor Buchner. Aus der 
dem Kolonialrat vorgelegten Ubersicht über die neueste 
Entwickelung der Schutzgebiete (s. unten) ergebe sich 
ein günstiges Bild; was den Schutzgebieten noch fehle, 
sei die Vermehrung und Verbesserung der Verkehrs- 
mittel, insbesondere auch der Bau von Eisenbahnen, 
indessen habe auch auf diesem Gebiete nunmehr glück- 
licherweise eine raschere Entwickelung eingesetzt. Zu 
wünschen sei, daß der Kolonialkongreß sich zu einer 
ständigen Einrichtung auswachse. 
Vor Eintritt in die Tagesordnung wandte sich 
Dr. Scharlach gegen Angriffe der Presse auf den 
Kolonialrat und auf die Landgesellschaften in Deutsch- 
Südwestafrika, während Herr A. Woermann die sehr 
günstigen Eindrücke schilderte, die er, von Einzelheiten 
abgesehen, von der Entwickelung Kameruns und Togos 
auf einer kürzlich dorthin unternommenen Reise er- 
halten habe; seine Ansicht, daß an der mangelhaften 
Entwickelung des Handels in Duala häufige Steige- 
rungen der Zölle schuld seien, rief auf seiten des 
Vorsitzenden eine Darlegung der einschlägigen Ver- 
hältnisse in Kamerun und dem benachbarten englischen 
Südnigeria hervor. Exzellenz v. Pommer-Csche er- 
widerte auf einige Bemerkungen, die Dr. Scharlach 
  
gegen die Deutsche Kolonialgesellschaft gemacht hatte. 
Herr Meyer-Delius trat den kürzlich in einigen 
Zeitungen veröffentlichten Angriffen gegen die Ver- 
waltung von Samoa mit Entschiedenheit entgegen. 
Herr Vietor wies, indem er sich gegen eine Ver- 
öffentlichung über Tropenhygiene wandte, auf die 
Bedeutung eines enthaltsamen Lebenswandels für die 
Europäer in den Kolonien hin und betonte, wie 
notwendig es sei, daß für die Reisekosten von Ehe- 
frauen der Kolonialbeamten und die Wohnungen 
solcher Beamtenfamilien besondere Mittel bereitgestellt 
werden, worauf der Vorsitzende bemerkte, daß schon 
jetzt seitens der Kolonialverwaltung den geäußerten 
Wünschen Rechnung getragen werde. Direktor Herns- 
heim verteidigte die Jaluit-Gesellschaft gegen einzelne 
Preßangriffe. 
Beim Eintritt in die Tagesordnung (Beratung 
der Etats der Schutzgebiete) gab ein Vertreter des 
Reichsschatzamts einige allgemeine Erläuterungen und 
betonte namentlich die angesichts der allgemeinen 
Finanzlage bei der Aufstellung der Etats gebotene 
Sparsamkeit. Beim Etat von Kamerun wurden aus 
dem Kolonialrat heraus u. a. die Beseitigung des 
Tauschhandels, die Einfuhr und Zucht von Zugvieh, 
Wegeverbesserungen, die Anlage einer englischen Fak- 
torei in Garua sowie die Frage der Handelsfreiheit 
im Niger-Benuegebiet zur Sprache gebracht und 
regierungsseitig entsprechende Auskünfte erteilt. Herr 
A. Woermann beantragte die Einstellung eines Postens 
für die Ausbaggerung der Barre von Kamerun, 
wofür die Schiffe gewiß gern eine erhöhte Abgabe 
bezahlen würden. Der Vorsitzende erkannte die Nütz- 
lichkeit dieser Anregung an und sagte nähere Prüfung 
derselben zu, betonte indessen die außerordentliche 
Schwierigkeit solcher Arbeiten. Der Antrag Woer- 
mann wurde vom Kolonialrat angenommecn. Erledigt
	        

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