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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
15
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 127 — 
Whinte für Mais und Getreide in Rietfontein 
in Aussicht genommen. 
s Die Gesellschaft hat auch auf dem Gebiete der 
H#rauhenzucht in Otavifontein Versuche angestellt. 
Gise haben aber ergeben, daß die Ernährung der 
otrauße im Kraal große Schwierigkeiten bereitet, 
#a fie in der Auswahl des Futters sehr wählerlsch 
MW# Neuerdings ist in Otavifontein Luzerne, das 
chlingsfutter der Strauße, gesät worden, und 
durch die Hoffnung vorhanden, bessere Resultate 
auch auf dem Gebiete der Straußenzucht zu erzielen. 
Deutfsch-Meu-Guinra. 
Vericht des Ralserlichen Statlouschefs Boluminen 
über den Bezir Ueu-Mecklenburg. 
(Hierzu 4 Abbildungen.) 
Als im Jahre 1899 die Übertragung der Hoheits- 
achte des Schutzgebiets von Deutsch-Neu-Guinea 
saen der Neu-Guinea-Kompagnie auf das Reich er- 
. cgte, stellte sich die dringende Notwendigkeit heraus, 
er den beiden Bezirken Neu--Pommern mit Her- 
##uböhe als Sitz des Gouverneurs und Friedrich- 
Elhelmshafen in Kaiser-Wilhelmsland einen dritten 
tütpunkt in dem Nusa-Fahrwasser zu errichten. 
di Es ist ganz selbstredend, daß zu der Zeit, in der 
Neu- Guinea-Kompagnie die Oberhoheitsrechte 
ic übte, nicht zu viel verwaltet werden durfte, sollten 
Privatinteressen der Kompagnie nicht mit denen 
——. Firmen in Widerspruch geraten. Jeder 
Verter der Verhältnisse wird weder der Direktion in 
in noch den Leitern draußen seine Anerkennung 
hüten können für die Geschicklichkeit und Besonnen= 
mier mit der Härten nach allen Richtungen hin ver- 
eden wurden. 
Ganeu · Meclenburg Neu-Hannover, Fischer- und 
g ner= und Garrit Dennys-Inseln, zwischen dem 
zund 153. Grad östl. Länge und dem 2. und 
wen rad südl. Breite gelegen, waren außerordentlich 
us belannt, da die Eingeborenen sich stets sehr 
— gezeigt hatten und mit Recht für voll- 
nne Kannibalen galten. Eine Anzahl europêischer 
gebor er war in dem letzten Jahrzehnt von den Ein- 
edinen getötet worden, und häufig wurden Straf- 
* itionen durch S. M. Schiffe oder die Truppe 
En Herbertshöhe nach dort unternommen, um den 
bringe brenen Achtung vor der Verwaltung beizu- 
—* n. Erfahrungsgemäß indessen haben derartige 
nicht i6 nur einen sehr vorübergehenden Wert, und 
bgon elten rächen sich die Leute unmittelbar nach 
lchen des betreffenden Schiffes an den vermeint- 
dem Morranlassern der Strafexpeduion. Von dauern- 
chüen kann in solchen Verhältnissen nur die 
in der 20 einer Regierungsstation sein, die jederzeit 
age ist, den Fall zu beurteilen und eventuell 
  
strafend einzuschreiten. Bereits bestehende Handels- 
interessen, europäische Niederlassungen und der Um- 
stand, daß dieser große Inselkomplex ein außer- 
ordentlich wertvolles Anwerbegebiet bereits seit Jahren 
vorstellte, rechtfertigte vollkommen den Entschluß der 
Regierung, dort einen Verwaltungssitz zu errichten. 
Ich halte es für notwendig und nicht uninteressant, 
des näheren auf die Bewohner des Bezirks einzu- 
gehen, bevor ich mich über die Tätigkeit der Ver- 
waltung und die Maßnahmen derselben in dem Be- 
treiben einer erfolgreichen Eingeborenenpolitik auslasse. 
Die Neu-Mecklenburger sind Papuas und, wie 
bereits eingangs erwähnt, vollständige Kannibalen. 
Durchweg groß und kräftig gebaut, erscheinen sie nicht 
nur für das Kriegshandwerk und die Jagd wie ge- 
schaffen, sondern haben sich auch sehr gut als Plan- 
tagenarbeiter bewährt. Als Diener im Hause sind 
sie, besonders zwischen dem 10. und 14. Lebensjahre, 
ausgezeichnet, und in dieser Zeit zeigen die kleinen 
Burschen auch ein dem Eingeborenen gewöhnlich 
fremdes Gefühl der Anhänglichkeit und Dankbarkeit. 
Von dem 15. Jahre an treten die Interessen an den 
Stammesangelegenheiten derartig in den Vorder- 
grund, daß es angezeigt ist, den Heranwachsenden 
Arbeit außer dem Hause anzuweisen. Der erwachsene 
Neu-Mecklenburger zeigt die geringen Tugenden und 
großen Fehler der übrigen Papuas. Letztere viel- 
leicht wegen seiner durchschnittlich höheren Intelligenz 
in verstärktem Maße. Das Häuptlingswesen ist nicht 
stärker ausgeprägt als in Neu-Pommern usw. 
Körperliche Kräfte und Besitz von Eingeborenengeld 
gelten außerordentlich viel. In den fortwährenden 
Kriegen, in denen das Land sich zerfleischte, konnte 
ein starker Krieger leicht zu Geld kommen, wenn er 
viel Feinde erschlug. War der Kampf vorüber, 
wurden die Freunde zum Schmause eingeladen und 
mußten gehörig Tapsoka (Muschelgeld) für diesen 
Genuß bezahlen. Man stelle sich nun nicht etwa 
vor, daß nur die erschlagenen Felnde gegessen wurden, 
sondern alles, ohne Unterschied, auch Kriegsgefangene, 
Weiber und Kinder, nachdem dieselben mit raffinierter 
Grausamkeit getötet waren. Im allgemeinen gibt 
der Eingeborene dem Guerillakrieg den Vorzug, auch 
bei Kämpfen untereinander, und selten wird ein 
Stamm geschlossen gegen den andern vorgehen. Ein 
Überfall auf ein geschlossenes Lager, wie im Falle 
Menke auf St. Mathias, gehört zu den größten 
Seltenheiten. 
Eine gewisse Sicherheit für den europälschen 
Bewohner Neu-Mecklenburgs bestand früher in der 
völligen politischen Zersplitterung des Landes, die 
noch vor einigen Jahren zu häufigen und blutigen 
Kämpfen führte. Ein richtiges Bild von dieser 
inneren Zerrissenheit gewinnt man durch das Studium 
der Sprache, die eine Anzahl völlig voneinander 
verschiedener Dialekte ausweisst. Der Bewohner von 
Käwieng versteht den Keisudialekt nicht mehr. Der 
Lanandiolekt, 12 Meilen von Keisu, wird von dem
	        

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