Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
15
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Kiesekamp vorgeschlagene Resolution fand einstimmige 
Annahme. 
„Die Handelskammer des Reglerungsbezirks 
Münster und die Textilbörse sprechen dem Kolonial- 
Wirtschaftlichen Komitee ihre Anerkennung aus für 
seine erfolgreichen Arbelten im Interesse der Ver- 
sorgung Deutschlands mit Rohbaumwolle aus unseren 
Kolonien. Beide Körperschaften empfehlen ihren 
Mitgliedern, durch Zeichnung von Belträgen die 
deutsch -kolonialen Baumwollunternehmungen des 
Komitees tatkräftig zu unterstützen. 
Die Versammlung spricht ferner die Erwartung 
aus, daß der Deutsche Reichstag seine Zustimmung 
erteile zu dem Bau der von dem Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitee trassierten Togo-Eisenbahn Lome— 
Palime und der ostafrikanischen Eisenbahn Dares- 
salam —Mrogoro, welche die notwenige Voraussetzung 
für eine gedeihliche Entwickelung der national= und 
volkswirtschaftlich-wichtigen Baumwollkultur bilden.“ 
Die Mission Leufant. 
Einem in der Zeitschrift „La Géographie 
wiedergegebenen Artikel des „Temps“ über die 
Resultate der Mission Lenfant zur Erforschung einer 
Wasserverbindung zwischen Tschadsee und Atlantischem 
Ozean entnehmen wir folgendes: 
Der Moo-Kebifluß fließt in einer Ebene, die 
von gleichmäßig etwa 110 m relativ hohen Höhen- 
zügen eingefaßt ist; dieser Charakter der Landschaft 
reicht aufwärts ungefähr bis zum Dorse Lata, 
80 km von Lere. Von Lata bis zum Tuburifluß 
sind es nur 20 km, diese waren aber der schwierigste 
Teil der ganzen Expedition; der Tuburisumpf liegt 
nämlich 110 m über dem Kebifluß. Der aus 
ersterem kommende Fluß passiert zunächst mit einer 
Kette von Stromschnellen eine tief eingeschnittene 
Schlucht; dann, nahe bei Lata, fällt er in drei 
Fällen zum Kebi, von denen die beiden oberen 10 
bezw. 12 m, der untere aber 50 bis 60 m hoch 
sind. Zwischen Lata und Gurunsi ist also jede 
Schiffahrt ausgeschlossen; zur Umgehung der Fälle 
ist jedoch nur ein Tagemarsch erforderlich. 
Von Gurunsi aufwärts auf dem Tuburi ist die 
Schifffahrt wieder möglich. Der Tuburi ist ein breiter 
Sumpf mit nur 5 m hohen Ufern, etwa 100 km 
lang. Die Verbindung zwischen Tuburi und Logone 
ist eine Senke von 2 bis 3 km Brelte und etwa 
20 km Länge von parkähnlichem Charakter mit 
vielen Teichen, die auf der westlichen Seite durch 
emen sehr gewundenen Fluß miteinander verbunden 
sind, welcher nach den Wassermarken am Ufer während 
der diesjährigen Regenzeit 1,38 m Tiefe gehabt 
haben muß. Für gewöhnlich ist der höchste Wasser- 
stand vom 15. August bes 1. Oktober, also nur sechs 
Wochen lang. Während dieser Zeit könnten Dampfer 
mit 3 Fuß Tiefgang passieren, außerdem noch vom 
201 
  
20. Juli bis 25. Oktober Fahrzeuge mit 2 Fuß 
Tiefgang. 
Auf Grund dieser von der Mission Lenfant er- 
forschten hydrographischen Verhältnisse ergibt sich 
folgende abgekürzte Verbindung zwischen Frankreich 
und dem Tschadsee: 
von Bordeaux nach Garua 45 Tage Dampfer- 
ahrt, 
von Garua nach Lata 6 Tage Fahrt mit Fahr- 
zeugen bis zu 30 m Länge und 3 Fuß 
Tiefgang, 
von Lata nach Gurunsi, d. h. vom Mao-Kebi- 
fluß zum Tuburi 1 Tagemarsch um die 
Fälle herum, 
vom Gurunfi zum Tschadsee 9 bis 10 Tage 
t 
ahrt. 
Rechnet man dazu noch 8 bis 10 Tage Aufent- 
halt unterwegs, so kann man von Bordeaux in nur 
70 Tagen zum Tschadsee gelangen, im Gegensatz zu 
den fünf Monaten, die man braucht, wenn man die 
Kongoroute benutzt. Der Prels für die Tonne 
Fracht, der auf letzterem Wege 2000 Franken betrug, 
wobei mit 50 bis 60 péCt. Verlust (durch Verderben, 
Bruch usw.) gerechnet werden mußte, wird sich auf 
der neuen Route nur auf 500 Franken mit etwa 1 bis 
2 pECt. Verluft stellen. Der Erfolg der Mission 
Lenfant ist somit für den Handel von großer Trag- 
weite. 
Exkönig Mwanga von Uganda. 
König Mwanga ist eine jener düsteren Gestalten, 
wie sie das dunkle Afrika hervorgebracht hat, einer 
jener Herrscher, die ihr Volk hätten glücklich machen 
können, wäre nicht der Vollgenuß irdischer Freuden 
der einzige Zweck ihres Daseins gewesen. So aber 
hat er seine eigene Herrscherlaufbahn mit blutigem 
Finger in die Geschichte seines Volkes gezeichnet, das 
der Mehrzahl nach bei der Nachricht von seinem 
Tode aufatmete, wie von einem Alp befreit; denn 
wenn er auch fern in der Verbannung schmachtete, 
so fürchtete man doch seinen unsteten Geist, seine 
Rachsucht und das übrige Gefolge seiner Leiden= 
schasten, die im Fall seiner Rückkehr gewiß keine 
Schonung gekannt hätten. Man hatte ihm das 
Argste angekan, man hatte zu Lebzeiten des Vaters 
den Sohn auf den Thron gesetzt, und dieses ist die 
größte Schmach nach afrikanischen Begriffen. Ob- 
wohl der jetzige König Daudi Cuan schon fünf Jahre 
regiert, gab es doch noch alte heidnische Baganda, 
die ihn eigentlich nie als rechtmäßigen König aner- 
kannten, denn sie fanden keine Antwort auf die 
Frage: „Wie ist es möglich, Nachfolger eines Königs 
zu sein, so lange der König noch lebt? Es ist 
wahr, Mwanga war blutdürstig, aber er war doch 
der Sohn und Stellvertreter unserer Götter, dem 
niemand seine Würde rauben kann. Sein Wille ist 
Gesetz, auch wenn er Tod und Verderben über die 
Seinen bringt.“
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment