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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Volume count:
15
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 290 
Randad & Stein 25 Mk. genommen (Bargeld). 
In Dibati ist der Wert eines Sackes Salz 30 bis 
35 Mk. Während eine Tassa Salz (Eingeborenen- 
Maß) in Tibati 3000 Kauri kostet, kostet dieselbe 
in Ngaundere 1500 Kauris, also gerade die Hälfte, 
im Großverkauf der ganze Sack 15 Mk., weil das 
Salz in Ngaundere von Jola via Garua oder 
Banjo eingeführt wird. Es resultiert daraus, daß 
eine eventuelle Handelsstation von Südfirmen sich 
dort nur mit weitgehender Unterstützung der Re- 
gierung wird halten können, und statt des begehrtesten 
Artikels Salz mit qualitativ wertvollen Erzeugnissen, 
guten Stoffen, Haussaimitationen u. a. m. wird vor- 
gehen müssen. Auch halte ich die Ausbildung neuer 
Handelsstraßen zur kürzesten Verbindung des Ada- 
mauahandels mit unserer Küste für dringend not- 
wendig. Die Verbindung Garua—Banjo ist sehr 
schlecht. Die letzte Lastensendung war von dort 
1½ Monat unterwegs. Eine Route an der eng- 
lischen Grenze entlang auf Bamenda zu wäre zu 
finden und vorzuziehen. Anderseits ist die natür- 
lichste Verbindung nach dem Süden von Garua— 
Sakdie—Ngaundere—Tibati direkt auf Ngute, von 
da nach Jabassi und Duala. Die Linie Ngila— 
Ngute—Jabassi lag mir schon als Stationsleiter 
von Jaunde wegen ihrer Wichtigkelt für die wert- 
vollen nördlichen Teile des Bezirks am Herzen. 
Meine Landexpedition von Jaunde mit 5 Soldaten 
Begleltkommando hat erwiesen, daß der genannte 
Weg über Tibati—MNgaundere sowohl ohne jeg- 
lichen Zusammenstoß mit den Eingeborenen begangen 
werden kann, als auch, daß es die kürzeste Ver- 
bindung ist, auf der man die Strecke Jaunde— 
Garua in rund 1 Monat auch in der Regenzeit 
bequem zurücklegen kann. Trägerschwierigkeiten wie 
speziell von Joko nach Banjo hatte mein Transport 
nicht, da Ngilaträger bis Tibati trugen. 
  
Togvo. 
überfübrung der Gebeine des Stabsarztes Dr. Wolf. 
Die seit längerer Zeit ins Auge gefaßte Über- 
führung der Gebeine des am 26. Juni 1899 zu 
Ndali in Dahom verstorbenen Stabsarztes 
Dr. Wolf in das Schutzgebiet Togo zur Beisetzung 
des um den deutschen Kolonialbesitz hochverdienten 
Forschers in deutscher Erde ist nunmehr erfolgt. 
Hauptmann v. Doering, der mit dieser Aufgabe 
betraut war, hat sich Anfang d. Is. von Sokode 
aus nach Rdali begeben, woselbst die Exhumierung 
der Leiche unter weitgehendster Unterstützung der 
französischen Behörden erfolgte. 
Nach einem Bericht des Hauptmanns v. Doering 
war seitens des Residenten Veisseyre von Borgu in 
NAdali alles für die Exhumierung bestens vorbereitet, 
das Grab war in gepflegtem Zustande, und die 
Ausgrabung ging mit Feierlichkeit vor sich. 
  
Auch beim Passieren der Station Sugu fand 
eine würdige Feier des verstorbenen Forschers statt. 
Capitaine Dusser hatte das Haus, das den Sarg 
für eine Nacht beherbergen sollte, mit Palmenreisern 
schmücken lassen, elne militärische Eskorte leitete die 
Uberreste des deutschen Reisenden dorthin. Mr. 
Dusser hielt eine Ansprache an die Europäer der 
Station und forderte sie auf, dem Verstorbenen ihre 
Ehrenbezeugung zu machen. « 
Die endgültige Belsetzung der irdischen Überreste 
des verdienstvollen Forschers, die vorläufig nach 
Agulu gebracht worden sind, findet demnächst in 
feierlicher Weise in Lome statt, woselbst schon vor 
einiger Zeit seitens der Freunde des Dr. Wolf 
diesem in pietätvoller Weise ein Denkmal gesetzt 
worden ist. 
Wissenschaftliche Sammlung. 
Der Bezlirksleiter Geo Schmidt in Atakpame 
im Togogeblet hat dem Königl. Zoologischen Museum 
in Berlin eine von ihm angelegte Naturaliensamm- 
lung übersandt, die nachfolgende Objekte enthielt: 
1 Säugetierfell, 3 Säugetierschädel, 14 Säuge- 
tiere in Alkohol, 2 Vögel in Alkohol, 7 Schlangen, 
1 Schlangenkopf, 4 Eidechsen, 6 Frösche, 9 Fische, 
2 Schmetterlinge, 26 Käfer, 3 Hymenopteren, 
1 Neuroptere, 20 Orthopteren, 11 Rhynchoten, 
5 Blattiden, Mantis und Termiten, 1 Tausendfüßer, 
5 Skorpione und Spinnen. 
Die Konservierung der Tiere war durchschnittlich 
gut. Der wissenschaftliche Wert der Säugetiere wird 
dadurch erhöht, daß wir aus dem mittleren Togo 
nur geringes Material besitzen. Besonders wichtig 
ist der Nachweis des Löwen aus jener Gegend. Die 
eingesandten Nager, Insektenfresser und Fledermäuse 
tragen zur Kenntnis der Säugetierfaung von Togo 
wesentlich bei und werden nach genauerer Unter- 
suchung noch bemerkenswerte Ergebnisse für die 
Wissenschaft liefern. 
Wenn auch die übrigen Tiere keine neue Arten 
enthielten, so waren sie doch in zoogeographischer Be- 
ziehung und als Ersatzstücke sehr willkommen. Die 
ganze Sammlung blldet eine sehr erfreuliche Be- 
reicherung unseres Museums. 
  
Deuksch-SZüdwelkafrika. 
Der Berero-Aufstand. 
66. 
Den 15. April. 
Nach einem Telegramm aus Windhuk vom 
heutigen Tage sind am 13. April in einem Gesecht 
bei Okatumba, über welches ein Gefechtsbericht noch 
nicht eingegangen ist, .-
	        

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