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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
15
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Kolonialrat.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

militärisch aber richtig empfindenden Stammes wie 
für die fortgesetzte Bewegung, in welcher sich seine 
elnzelnen Teile befinden. Zahlreichen Spuren beider 
Erscheinungen begegnet man auch in dem bereisten 
Gebiet. 
et. 
Wle schon bei den Ngoe von Melanga ange- 
deutet, hat der Vorwärtsdrang der mittleren Bulu- 
stämme in den letzten Dezennien eine nordwestliche 
Richtung genommen; Lolodorf und Agulemakong 
waren hier unverkennbare Anziehungspunkte. An 
belden Wegen sind die Ngumbas bezw. Banes bis 
dicht an die genannten Plätze zurückgedrängt, 
während im Zentrum letzterer Stamm mit Hilfe 
der kräftigen Pfongs sich den Zwischenhandel von 
Ngulemakong nach Lolodorf zu sichern vermochte. 
Dle Tatsache, daß noch vor 10 Jahren Ngonabok 
und Mebominga (am Jevo= bezw. Bijangweg) von 
Agumbas bewohnt, die Höhen von Bisok nach dem 
Kol Bembe hin von Jaundes und Banes besetzt 
waren, die Essaman von Agu aber und die Je- 
mbong von Etaoweng erst in neuerer Zeit den Kol 
Shumayong bezw. Kol Eminemwom wieder ge- 
räumt haben, weisen sowohl auf den ursächlichen 
Zusammenhang dieser allgemeinen Bewegung mit 
dem Erscheinen des Weißen auf der Strecke Lolo- 
dorf— Jaunde als auch auf die wechselvollen 
Kämpfe hin, welche um den Besitz der Handelswege 
im Mittelgebiet geführt worden sind. Dasselbe, in 
seinem nördlichen Teil zur Zeit nur mäßig be- 
siedelt, muß früher zu den ertragfähigsten und be- 
völkertesten des Landes gehört haben. Stundenlang 
führt streckenweise der buschfreie Weg über ver- 
lassene Dorfplätze, so daß man sich in das Gras- 
land versetzt glauben könnte, verrieten nicht einzelne 
lpalmen und Plantenrückstände die frühere Nieder- 
lassung. Mit Ankunft der Mission und später der 
Station in Ebolowa scheint die allgemeine Nordwest- 
bewegung vorläufig zum Stehen gekommen zu sein. 
Die Masse des Raumes südlich der Bone-Pfong- 
grenze zwischen dem Bijangweg und der Straße 
Nyenge —Ngulemakong füllt der große Jembong= 
stamm nebst seinen Stammesbrüdern, den Jemavong; 
er hat nicht allein auf letzteren Weg fast ausschließ- 
lich Hand gelegt, sondern reicht noch mit starken 
Gruppen längs der Pfonggrenze ostwärts bis nach 
Kolejup hin, hier mit den kräftigen Essaman und 
Isses in die Grenzwache sich teilend. Von dem 
großen Issestamm im Osten haben sich nur zwel 
schwache Gruppen hierher, und zwar nach der 
Gegend von Nemayong und an die Grenze bei 
Adjap vorgedrängt, während die von Kol Skbu- 
mayong zurückgewichene Essamangruppe nördlich der 
Jevo-Mwoesango ein Unterkunftsplätzchen gefunden 
hat. Diese beiden Stammesbrüder haben die West- 
hälfte der Nyengerstraße im Besitz; nördlich der 
Osthälfte schieben sich die Esamelungos zwischen den 
Jecombe und Jembong, welch letzteren im Westen 
endlich noch der verschlagene Ndong von der Bi- 
jangstraße trennt. 
444 
  
Die Bevölkerungsdichtigkeit dieses Gebietes bleibt 
im ganzen hinter derjenigen des Nordwestbezirkes 
zurück; bel einem Hüttenbestand von rund 1900 
entfallen durchschnittlich je 8 Köpfe auf die rund 
600 Quadratkilometer. 
Es ist unverkennbar, wie im Gegensatz zum 
Nordwestgebiet hier durch die größere Geschlossenheit 
der Geländeform auch die geschlossenere Gruppierung 
seiner Bewohner beeinflußt worden ist. Die Ein- 
heitlichkett der Gruppierung aber, im Verein mit 
den Kämpfen an und innerhalb der Grenze, lenkte 
und nötigte zu einer gewissen Einheitlichkeit der 
Führung, welche das Hervortreten befähigterer 
Persönlichkeiten und ihre Stellung als Oberhäupt- 
linge begünstigte und befestigte. Laddendamba von 
Nyenge (Jecombe), Obama Njanne von Keeke 
(Mwoesango), Apfume = Somewelle von Memele 
(Ndong), Laddencamba von Ondundo (Essamelungo) 
sind, auch außerhalb ihrer Gebietsgrenzen, ange- 
sehene Häuptlinge. Ebenso und in noch höherem 
Maße waren es Ebongetniman von Ebönge; nach 
seinem Tode aber haben sich die drei großen 
Familien der Jembongs auf ein gemeinsames Ober- 
haupt noch nicht einigen können; wie bet den Jevos, 
Jemissems, Jengaps und anderwärts scheint auch 
hier der Einzug beschaulicher Ruhe und gesicherten 
Besitzes zur Nichtwertung der Persönlichkeit und zu 
Stammeszersplitterungen führen zu sollen. 
Die Einstellung des früher in den Waffen- 
gängen aufgebrauchten Kraftüberflusses in den Dienst 
der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes wird 
um so nötiger, als der ehemalige Landesreichtum an 
Gummi und Elfenbein schon seit langem in modernen 
Kulturplunder umgesetzt und mit diesem verschwunden, 
eine exportfähige Landeskultur aber hier ebensowenig 
vorhanden ist wie im Nordwestbezirk. Teilt er 
mit diesem dieselben Lebens= und Wirtschafts- 
verhältnisse, so steht er infolge der früheren Be- 
völkerungsdichtigkeit erheblich zurück an jungfräullchem 
Boden. 
Ich habe deshalb angeordnet, daß zunächst jede 
Ortschaft an Olpalmen das Fünfundzwanzigfache 
ihres Hüttenbestandes binnen eines Jahres in 
Farmen nachzuweisen und für jede neue Hütte 
weitere 50 Olpalmen hinzuzufügen hat. Die Durch- 
führung dieser Anordnung ist leicht zu überwachen; 
sie schafft einen für Käufer und Verkäufer einträg- 
lichen Exportartikel für dle Zeit, wo moderne Ver- 
kehrsmittel auch nach dem Ebolowabezirk den Weg 
finden werden. Als wirksame Hüttensteuer paßt sie 
sich dem Empfinden der Eingeborenen an und fesselt 
sie an die Scholle, zu Nutz und Frommen einer 
weiteren rationellen Bodenbestellung.
	        

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