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Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1905
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905.
Volume count:
16
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Literatur.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7.)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt Nr. 24 vom 15. Dezember 1905. Denkschrift über die Regelung der Landfrage im Konzessionsgebiete der Gesellschaft Süd-Kamerun.

Full text

a) italienische Nationalität; 
b) Alter nicht unter 18 und nicht über 30 Jahre, 
ausgenommen sind hiervon die Unteroffiziere, 
welche im Moment des Wettbewerbs in der 
Kolonie Dienst tun, und welche sich bewerben 
können, wenn sie nicht mehr als 36 Jahre 
alt sind; 
sie müssen 
ID) ihrer Militärpflicht genügt haben, 
4) eine einwandfreie Führung besitzen, 
e) eine gesunde und kräftige Konstitution haben 
und ein ärztliches Attest über Tropendienst- 
tauglichkelt aufweisen, 
ein schriftliches Examen bestanden haben. 
Eine zweljährige Probezelt ist vor end- 
gültiger Anstellung vorgesehen. 
2. Militär. 
Die Offiziere, die in der Kolonialtruppe Ver- 
wendung finden, werden von dem Tage ihrer Ein- 
schffung an als dem Minister der auswärtigen An- 
gelegenheiten zugetellt angesehen. Ausgeschlossen von 
der Uberweisung in die Kolonialtruppe sind die- 
jenigen Offiziere, deren Beförderung in den nächsten 
vier Jahren zu erwarten steht. 
Die Dienstperiode beträgt bei kommandierten 
Offizieren 2 Jahre, bei freiwillig sich meldenden 
4 Jahre. 
Die Soldaten aus dem Königlichen Heere, welche 
zum Dienst in der Kolonialtruppe kommandiert werden, 
sind unter denjenigen zu wählen, welche noch min- 
destens 18 Monate unter den Waffen dienen müssen, 
eine kräftige Gesundhelt haben und wegen eines Ver- 
brechens nicht vorbestraft sind. 
Die Leute, welche außerhalb des. flehenden Heeres 
rekrutlert werden, müssen während nicht weniger als 
12 Monate gedient haben, seit nicht länger als 
4 Jahren entlassen sein, ein gutes Führungszeugnis 
besitzen, unverheiratet und physisch zum Kolonial- 
dienst geeignet sein. « 
Für dle dem Beurlaubtenstande entnommenen Sol- 
daten und für die Freiwilligen sowie für die Soldaten 
des stehenden Heeres beträgt die Dienstzeit 2 Jahre, 
für die Königlichen Carabinierl 3 Jahre. 
Zur Anwerbung für die Eingeborenentruppen 
werden hauptsächlich die Eingeborenen des Landes 
Erythräa berücksichtigt. Die Eingeborenen von an- 
deren Gegenden werden nur zu einem Drittel im 
Verhältnis zur ganzen Truppe zugelassen. Dieses 
Verhältnis ist bei der Artillerie nicht notwendig. 
Erstere dlenen 2 Jahre, letztere 1 Jahr. 
    
   
  
       
  
Titeratur. 
In den vom Großen Generalstabe heraus- 
gegebenen „Vierteljahrsheften für Truppenführung 
und Heereskunde“ wird, mit dem Januar nächsten 
Jahres beginnend, eine fortlaufende Darstellung 
  
752 — 
der in Südwestafrika gegen die Hereros und 
gegen die Hottentotten gelieferten Kämpfe 
auf Grund amtlichen Materials erscheinen. Das 
Unternehmen ist durch bereitwillig erteilte Auskunft 
zahlreicher Mitkämpfer unterstützt worden, so daß 
es ermöglicht wurde, ein anschauliches Bild des ent- 
behrungsvollen Lebens unserer Truppen im Felde 
und ihrer rühmlichen Leistungen im Gefecht zu ent- 
werfen. Da eine solche Gesamtdarstellung des Kriegs- 
ganges in Südwestafrika, wie sie hier zum ersten 
Male geboten wird, das Interesse auch weiterer nicht 
militärischer Kreise erregen dürfte, so wird die 
Königliche Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn 
von ihr gleichzeitig Sonderabdrücke in Heftform 
zwecks möglichst weiter Verbreltung zu mößigem 
Prelse herausgeben. 
Hermann von Wissmann, Deutschlands größter 
Afrikaner. Sein Leben und Wirken unter Be- 
nutzung des Nachlasses dargestellt von C. v. Per- 
bandt, Hauptmann a. D., G. Rlchelmann, Oberst- 
leutnant z. D., und Rochus Schmidt, Mojor der 
3. Gendarmerie-Brigade, unter Mitwirkung von 
Oberstabsarzt z. D. Dr. Becker und Oberstabsarzt 
Dr. Steuber. Mit zahlreichen Abbildungen, 
Faksimiles und Karten. 578 Seiten. Verlag 
von Alfred Schall, Berlin 1906. Preis 10 Mk. 
Als schönes und hochinteressantes Buch kann 
man mit vollem Recht das vorliegende Werk be- 
zeichnen. Sein reicher Inhalt wird am besten durch 
das nachfolgende Inhaltsverzeichnis veranschaulicht: 
Kindheit und Jugendzeit (Richelmann) — Die 
erste Durchquerung Aquatorial-Afrikas von West 
nach Ost (Richelmann) — Wissmonns Erforschung 
des Kassaigebietes (Perbandt) — Wissmanns zweite 
Durchquerung Afrikas (Perbandt) — Wissmann wird 
Kaiserlicher Reichskommissar (Richelmann) — Schaffung 
der Wissmanntruppe (Richelmann) — Besiegung der 
Feinde am Rufisi bis zum Umba (Richelmann) — 
Die Mpapua-Expedition. Wissmann, Emin und 
Stanley (Rochus Schmidt) — Die endgültige Nieder- 
werfung Bana Heris (Becker) — Die Niederwerfung 
des Aufstandes im Süden (Becker) — Die Unter- 
werfung des Killma-Rdjaro-Gebietes (Steuber) — 
Wissmann in Sansibar 1890 (Steuber) — Wiss- 
manns kulturelle und Plonierarbeit im zentral- 
afrikanischen Seengebiet (Rochus Schmidt) — 
Wissmann in Deutschland vor und nach seiner Ver- 
heiratung (Rochus Schmidt) — Wissmaonn als 
Gouverneur von Deutsch-Ostafrika (Rochus Schmidt) 
— Relse nach Sibirlen (Perbandt) — Wissmanns 
Reise nach Südafrika (Perbandt) — Wissmanns Leben 
auf seinem steirischen Ruhesitz und seine Beisetzung. 
Schlußwort (Rochus Schmidt). 
Es wäre zu wünschen, daß die vorliegende, in 
durchaus vornehmem Geschenkeinbande erschlenene 
Lebensbeschreibung unseres größten und erfolgreichsten 
Kolonialhelden eine recht große Verbreltung finden 
und durch ihren reichen und interessanten Inhalt
	        

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