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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Bericht über eine Studienreise des Anstedlungskommissars Dr. Rohrbach nach der Kapkolonie und den angrenzenden britischen Landesteilen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Bericht über eine Studienreise des Anstedlungskommissars Dr. Rohrbach nach der Kapkolonie und den angrenzenden britischen Landesteilen.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 42 
besonders tüchtiger und materiell fortgeschrittener 
Farmer im Kapland und seinen Nachbargebieten noch 
einen weiteren Weg, um den verderblichen Folgen 
der Dürre zu begegnen. Es ist dies der Anbau 
besonderer Futterreserven mit Hilfe künstlicher Be- 
wässerung, und zwar steht hier bel weitem voran die 
Luzerne. Luzerne kann im ganzen südafrikanischen 
Trockengebtet nur mit Hilfe künstlicher Berieselung 
zum Gedeihen und zu guten Erträgen gebracht werden. 
Die Berieselung kann erfolgen erstens aus fließenden 
Quellen, zweitens aus Staudämmen, drittens aus 
Brunnen, aus denen das Wasser durch Pumpwerke 
gehoben werden muß. Die Zahl der Quellen ist in 
Südwestafrika gering, und wo es Quellen gibt, da 
ist ihre Verwertung zur Berieselung des Landes in 
der Regel so einfach, daß darüber nichts weiter 
gesagt zu werden braucht. Auch über die Bedeutung 
von Dämmen kleineren und mittleren Maßstabes ist 
unter den Kennern südafrikanischer Verhältnisse kein 
Streit. Sie haben, abgesehen von den verhältnis- 
mäßig hohen Kosten, die sie verursachen, und von der 
Möcglichkelt ihrer Vernichtung durch das Wasser selbst 
bei unzweckmäßiger Anlage, nur den einen Nachteil, 
daß sie zu ihrer Füllung auf den Regenfall an- 
gewiesen sind, und daß sie daher, sobald eine längere 
Dürreperiode eintritt, eben infolge des fehlenden 
Regens austrocknen und versagen. Im übrigen kann 
der Ertrag von Luzerne, die unterhalb eines solchen 
Dammes gebaut wird, ohne große Beeinträchtigung 
des Futterwertes jahrelang aufgespeichert werden. 
Der Dammbau auf den Farmen ist im Kaplande 
durchschnitklich sehr viel weiter vorgeschritten als 
bei uns selbst in den am besten besiedelten Teilen 
unserer Kolonie. Es erklärt sich das zumeist daraus, 
daß den kapländischen Farmern in den Jahren, da 
es ihnen gut ging, namentlich aus den Erträgen 
ihrer Wollprodukrion viel größere laufende Bar- 
einnahmen zur Verfügung standen als unseren fast 
durchweg noch ganz im Anfangsstadium sleckenden 
Anfiedlern. Auch für die nächste Zukunft werden 
unsere Farmer anders als durch Kredit aus öffent- 
lichen Mitteln meistens nicht in der Lage sein, Damm- 
bauten von merklichem wirtschaftlichen Nutzen aus- 
zuführen. 
Durchaus grundlegend müssen für uns bezüglich 
der Wasserversorgung des Landes diejenigen Er- 
fahrungen sein, welche man im Kaplande während 
der letzten Jahre mit Wasserbohrungen, namentlich 
mit tieferen Bohrlöchern, gemacht hat. 
Für den Reichtum eines südafrikanischen Ge- 
biets an unterirdischen Wassern gilt dieselbe Regel 
wie für die Menge seiner Futtergewächse: beides 
steht in direkter Abhängigkeit von der Menge der 
jährlichen Niederschläge, nur mit dem Unterschied, 
daß einige dürre Jahre hintereinander die Weide 
zeltweillg fast ganz vernichten können, während der 
Wasservorrat in größeren Tiefen selbst während 
einer Reihe niederschlagsarmer Jahre geringeren 
Schwankungen unterworfen ist. Innerhalb unserer 
  
Kolonie Südwestafrika herrschen über den- Begriff 
„tief“, sobald es sich um Brunnenanlagen handelt, 
ganz andere Anschauungen als im Kaplande. Es 
rührt dies hauptsächlich wohl daher, daß unsere 
Ansiedler durch den reichlichen Grundwasservorrat, 
der sich im Sande der zahlreichen Flußbetten meist 
nur wenige Fuß unter der Oberfläche talwärts be- 
wegt, soweit verwöhnt find, daß sie elne Brunnen- 
tiefe von 15 m oder 50 Fuß schon für sehr erheblich, 
und eine solche von 100 Fuß für beinahe unerhört 
halten. Allerdings ist Wasser aus solcher Tiefe mit 
den primitiven Hebewerkzeugen, wie sie bei uns 
noch fast durchweg im Gebrauch sind, d. h. mit 
Menschenkraft oder bestenfalls mit einer sogenannten 
Baggerpumpe, nicht mehr gut in die Höhe zu 
bringen; die Aufsetzung eines Windmotors übersteigt 
aber in der Regel, ebenso wie die Anlage eines 
tieferen Brunnens selbst, die wirtschaftliche Kraft eines 
wenig kapitalkräftigen Anfiedlers, und um solche 
handelte es sich bisher bel unseren Farmern so 
ziemlich in neun Fällen unter zehn. Die kapländischen 
Bohrungen innerhalb des vorhin beschriebenen Trocken- 
gebiets haben nun aber gezeigt, daß die Tiefenzone 
bis zu 100 Fuß, d. h. derjenigen Grenze, die bisher 
in Südwestafrika von den sogenannten Bohrkolonnen 
innegehalten werden sollte, für die Erschließung des 
unterirdischen Wasservorrats wenigstens in der Karroo 
und ihren Nachbargebieten in keiner Weise ent- 
scheidend ist, insofern die Bohrer innerhalb dieser 
Grenze oft durch völlig trockenes Gestein gingen. 
Dagegen haben z. B. die großen Bohrungen der 
Firma Logan & Co. bei Tweedside und Matjes- 
fontein die jetzt dort zur Verwertung gelangenden, 
sehr bedeutenden Wassermengen erst in elner Tiefe 
von 200 bis 400 Fuß aufgeschlossen. Auf der 
Loganschen Farm Tweedside sah ich den unter- 
irdischen Wasserdruck einen einzölligen Strahl 8 Fuß 
hoch aus einem gegen 400 Fuß tiefen Bohrloch 
werfen. Um ein anderes Beispiel anzuführen, so 
ist ganz kürzlich auf der Farm Rhenosterskolk im 
Distrikt Carnarvon bei 300 Fuß ein Wasserzufluß 
von 40 000 Gallonen = 160 000 Liter pro 24 Stun- 
den aufgeschlossen worden. Eine lange Reihe ähn- 
licher Erfahrungen hat die kapländische Regierung 
veranlaßt, mit der normalen Tiefengrenze für die 
staatlichen Bohrmaschinen bis auf 300 Fuß hinauf- 
zugehen, und kürzlich ist sogar, um die Farmer zu 
weiteren Bohrungen zu ermutigen, der vom Ansiedler 
zu leistende Beitrag zu den Bohrkosten in der Kop- 
kolonie von 7 ½ auf 5 Schilling pro Fuß herab- 
gesetzt worden. 
Ursprünglich war die Berechnung die, daß der 
Staat und der jeweilige Bohrinteressent die Kosten 
je zur Hälfte tragen sollte. Auf den Anteil des 
Farmers entfielen dabei außer den 7½ Schilling 
pro Fuß noch die Lieferung von Wasser und Feuerung 
für die Moschinen, die Gestellung eines Teils der 
Arbeltskräfte und die Abholung des ganzen Bohr- 
parks von der nächsten Eisenbahnstation. Jetzt können
	        

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