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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zu Nr. 6 des Deutschen Kolonialblattes 1906. Kaiserliche Bergverordnung für die afrikanischen und Südseeschutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

praltisch geeigneten Aufbereitungsmethode wird nicht 
selten erst dann richtig erwogen, wenn bereits große 
Summen für Aus= und Vorrichtungsarbeiten — oft 
ganz fruchtlos — verwendet worden sind. Gerade 
mit Rücksicht auf die sehr hohen Ochsenwagenfrachten, 
welche für die Strecke von der Mine bis zur Eisen- 
bahnstation Otyosonjatt 2 Mk. pro Zentner, also 
40 Mk. pro Tonne, beträgt, wird es sich empfehlen, 
nach genauer Feststellung der Gang= und Abbau- 
verhältnisse sehr bald an den Bau einer einfachen 
schmalspurigen Elsenbahn mit Esel= oder Lokomotiv- 
betrieb zu gehen, da nichts belebender auf die Berg- 
werksindustrie wirken wird als die Einführung 
mäßiger Eisenbahntarife. Bedenkt man, daß es 
bislang der Eisenbahn Swakopmund — Windhuk 
gänzlich an Beförderungsgütern in der Richtung 
nach der Küste fehlt, daß nur die reichen Erze hohe 
Tarifsätze ertragen können, so liegt es auf der Hand, 
daß eine Erleichterung in den Transportverhältnissen 
gegenüber den teuren Ochsenwagenfrachten, etwa 5 
bis 6 Pf. pro Tonne und Kilometer bei großem 
Umsatz, d. h. bei der Beförderung, sowohl der reichen 
wie auch der minderwertigen Erze von Vorteil für 
den Minen= und Eisenbahnbetrieb sein wird. 
Wenn auch die Wasserverhältnisse, wie in ganz 
Südwestafrika, besonders für größere Betriebe nicht 
günstig zu nennen sind, so wird Wasser für Menschen 
und Zug= und Schlachtvieh in der Nähe der Mine 
durch Anlage von Staudämmen oder auf dem 
weiteren Plateau durch Brunnen zu schaffen sein, 
falls es sich nicht empfehlen sollte, solches von dem 
nahegelegenen Swakopfluß zu transportieren. Auch 
ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß durch den 
Bergbau selbst brauchbares Wasser erschlossen wird. 
Nachdem sich infolge des Aufstandes die Arbeiter- 
verhältnisse und somit auch die Lohnverhältnisse voll- 
ständig gegen früher verändert haben, so fehlen zur 
Zeit Anhaltspunkte für die Beurtellung derselben. 
Nach den früher gemachten Erfahrungen haben sich 
die Hereros als geschickte Arbeiter sowohl Über Tage 
als in der Grube bei der Bohrarbeit gezeigt, und 
es ist kaum anzunehmen, daß die Lohnverhältnisse 
ungünstigere werden. Bei geschickter Behandlung 
der während des Aufstandes gemachten Gefangenen 
wird es möglich sein, auch diese in den Arbeiten 
der bergmännischen Technik auszubilden. 
Annch ist jetzt schon vorauszusehen, daß die zur 
Zeit noch beträchtlich hohen Löhne für europäische 
Arbeitskräste in dem unentwickelten Lande nach 
Wiederherstellung friedlicher Zustände mit dem Aus- 
bau der Eisenbahn, der billigeren Zufuhr von Lebens- 
mitteln und der Entstehung geordneter Gemeinwesen 
bald sinken werden, zumal die gesundheitlichen und 
klimatischen Verhältnisse fehr günstige sind. 
Fassen wir das Gesagte zusammen, so glaube 
ich, ersichtlich gemacht zu haben, daß der Kupfer- 
bergbau in Otyosonjati bei Anwendung gebührender 
Vorsicht die besten Hoffnungen für einen lohnenden 
Betrieb bietet. 
  
  
162 
  
Deutsch-Beu-Guinea. 
Friedensschluß ber Eingebovenen. 
Der Apostolische Präfekt der nördlichen Sa- 
lomons-Inseln, J. Forrestier, hat, wie er dem 
Kaiserlichen Gouverneur in Herbertshöhe mitteilt, 
bel seinem vor einigen Monaten im Süden der Insel 
Bougainville gemachten Besuche festgestellt, daß die 
Eingeborenen sich ruhig verhalten und in freundlichen 
Beziehungen zur dortigen Maristenmission stehen. 
Er hat erfahren, daß die Einwohner zweler 
Dörfer, die seit langer Zeit miteinander Krieg 
führen, beschlossen haben, beim nächsten Besuche 
S. M. S. „Seeadler“ „asu“ zu machen, d. h. end- 
gültigen Frieden miteinander zu schließen. 
  
Aus dem Perreiche der Wisstonen und 
der Ankishlaverei-Bewegung. 
Die evangelischen Schulen im Kiautschou- 
Gebiet. 
Die in neuester Zeit stärker hervortretende Be- 
reitwilligkeit der chinesischen Bevölkerung, sich mit 
den Sprachen und Wissenschaften der abendländischen 
Welt bekannt zu machen, hat die im Kiautschou- 
Gebiet wirkenden Missionsgesellschaften zu einem 
möglichst schnellen Ausbau ihres Schulwesens ver- 
anlaßt. Die in Betracht kommenden beiden deutschen 
Missionen haben dabel auch dem Unterricht in der 
deutschen Sprache einen breiten Raum gegeben. 
Die Berliner Gesellschaft zur Beförderung 
der evangelischen Missionen unter den Heiden 
besitzt nach ihrer letzten Statistik im deutschen Pacht- 
gebiet und der Interessensphäre, wo sie vier Haupt- 
stationen und 22 Nebenplätze besetzte, eine höhere 
Lehranstalt und fünf Volksschulen mit insgesamt 
414 Schülern. Ihr Leiter ist der Superintendent 
J. Boskamp in Tsingtau. Die Missionsgesellschaft 
eröffnete schon 1898, wo ihre Tätigkeit hier begann, 
eine deutsch-chinesische Schule, die erst in einem 
Tempel Tsingtaus, später aber in einem eigens dafür 
errichteten Gebäude auf dem von der Rehierung 
hierfür angewiesenen Grundstücke untergebracht wurde. 
Neben dem Schulhause steht ein Internat für die 
Schüler. Der Unterricht erstreckt sich auf die chine- 
sischen Klassiker, deutsche Sprache, Geographie, Ge- 
schichte, Mathematik, Naturwissenschaften, Religion, 
Gesang und Turnen. Es bestehen fünf Klassen, die 
vermehrt werden sollen, wenn das Bedürsnis dazu 
vorhanden ist. Die höchste Zahl der Schüler, die 
bisher unterrichtet wurden, betrug 80 in einem 
Jahre. Der Unterricht wird von fünf chinefischen 
und zwei deutschen Lehrern erteilt. Die Kosten der 
Schule werden durch das Verpflegungsgeld der 
Schüler und frelwillige Gaben gedeckt. In Aner- 
kennung der Leistungen der Schule spendele im 
(Fortsetzung Seile 164.)
	        

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