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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

ist beim Bau nicht erreicht worden, denn es wurden 
nur 1 375 000 ägypt. Pfund ausgegeben.!) 
Die Eisenbahn kann auf irgendwelche nennens- 
werten Elnnahmen aus den von ihr durchzogenen 
Gebieten nicht rechnen, aber ihre Bedeutung springt 
sofort in die Augen, wenn man berücksichtigt, daß 
der bisher benußte mangelhafte Weg von Atbara 
bis Alexandrien ungefähr 1900 km beträgt. 
Negelung des MRünzwesens in Brilisch-Ostafrika 
und Uganda. l 
Durch eine Verordnung vom 30. Juni d. Is. 
— The East Africa and Uganda (Currency); 
788 
Order in Council 1906 — ist die gleichbenannte 
Verordnung vom Jahre 1905 in einzelnen Punkten 
ergänzt bzw. geändert worden. Unter anderem sind 
die 1/10 Centstücke durch ½ Centstücke mit einem 
Normalgewicht von 15 Gran oder 0,972 8 ersetzt; 
letztere sollen indessen nur im Uganda-Schutgebiet 
Verwendung finden. Das Normalgewicht der weiter 
als Hilfsmünzen zugelossenen 10-, 5= und 1-Cent- 
stücke ist auf 175, 87,5 und 30 Gran bzw. 11,340, 
5,670 und 1,944 g festgesetzt. In Ausführung der 
Verordnung vom Jahre 1905 ist auch bereits mit 
der Ausgabe von 20-, 50·-, 100= und 500-Rupien- 
scheinen begonnen worden. 
Derschiedene MWitteilungen. 
Uätigkeit der Botanischen 5entralstelle. 
Die Tätigkelt der Botanischen Zentralstelle für 
die deutschen Kolonien am Königlich botanischen 
Garten und Museum in Dahlem erstreckte sich im 
verflossenen Rechnungsjahr in erster Linie darauf, 
unseren Schutzgebieten eine Reihe von tropischen 
Nutzpflanzen zuzuführen, deren Produkte für die 
heimische Industrie eine besondere Bedeutung be- 
anspruchen. Der Malettbaum Australiens, der 
Barbatimaobaum Brasiliens, die beide sich durch 
einen außergewöhnlich hohen Gerbstoffgehalt ihrer 
Rinde auszeichnen, die Carnauba-Wachspalme, der 
Kampferbaum, der Kickxia= und Ficus-Kautschukbaum 
wurden teils als lebende Pflanzen, teils als Saat 
in so reichlichen Mengen verteilt, daß nunmehr an 
den verschiedensten Plätzen die Grundbedingungen 
für eine Inkulturnahme dieser wichtigen ökonomischen 
Gewächse geschaffen sind. Daneben wurde den 
Wünschen von Behörden, Pflanzern und Missionen 
entsprochen, sel es, daß sie um Lieferung von Saat 
oder lebenden Pflanzen, wie Tee, Baumwolle, China- 
und Nelkenbaum, Ingwer, Tabak, Indigo ufw. 
einkamen, sei es, daß sie Kulturanweisungen, Begut- 
achtung von Produkten und dergleichen verlangten. 
An lebenden Pflanzen in Wardschen Kästen ver- 
packt gingen allein on 2500 Exemplare hinaus, 
die alle zuvor in besonderen Warmhäusern hatten 
herangezogen werden müssen. Eine zweite Aufgabe 
sah die Zentralstelle darin, nach Möglichkelt zur 
Erforschung der Veogetationsverhältnisse unserer 
Kolonien beizutragen. Es gingen ihr von dorther 
über 4000 Nummern getrockneter Pflanzen zu, 
ferner Produkte aller Art, wie Hölzer, Rinden, 
Gummi-, Harz-, Kautschuk= und Faserproben, Material 
zur Erkennung aufgetretener Pflanzenkrankheiten, 
was alles von Spezialtsten bearbeitet und teilweise 
durch Veröffentlichungen der Allgemeinheit unter- 
1) Mouvement géographique 1906, S. 149. Balletin 
de la Comité de I’Afrique française 1906. 
breitet wurde. Belehrend zu wirken wurde schließ- 
lich versucht durch Beteiligung und Inszenierung 
von Ausstellungen, durch Auspflanzen solcher tropi- 
schen Nutzpflanzen, die hier im Laufe eines Sommers 
zur Reife kommen, auf einem Freilandstück des 
Botanischen Gartens, durch Zusammenordnen aller 
hervorragenden Nutzgewächse unserer Kolonien in 
besonderen, dem Publikum zugänglichen Schauhäusern 
und durch theoretische und praltische Ausbildung von 
Gärtnern, die in den Kolonialdienst zu treten ge- 
willt sind. Je mehr der Bau der Gewächshäuser 
und die Einrichtung des neuen botanischen Museums, 
deren Gesamtkosten fast 5 Millionen Mark betragen, 
fortschreiten, desto mehr wird auch die Tätigkeit der 
botanischen Zentralstelle sich erweitern. 
Hüdwestafrikafonds. 
Die von der Hauptversammlung des Deutschen 
Flottenvereins im Jahre 1904 beschlossene Gründung 
eines Südwestafrikafonds ist nunmehr erfolgt. Unter 
Hinzurechnung bisher eingegangener kleinerer Spenden 
zu dem aus der Wohltätigkeits-Lotterte des Deutschen 
Flottenvereins überwiesenen Betrage stehen dem 
Kuratorium des genannten Fonds nunmehr rund 
50 000 Mk. zur Verfügung, die satzungsgemäß in 
zehn Jahren zu verbrauchen sind, so daß alljährlich 
5000 Mk. an Unterstützungen gezahlt werden können. 
Einen Anspruch auf Unterstützung haben alle Teil- 
nehmer an dem Feldzuge in Südwestafrika, welche 
der Kaiserlichen Marine oder der Kaiserlichen Schutz- 
truppe für Südwestafrika angehören oder angehört 
haben, deren Familienmitglieder und Hinterbliebene. 
Bezügliche Gesuche sind durch Vermittlung der be- 
treffenden Ortsgruppen, Provinz= und Landes- 
verbände des Deutschen Flottenvereins an die 
Präsidial-Geschäftsstelle desselben, Berlin SW., Wil- 
helmstraße 180 II, einzureichen. Ein bestimmter 
Termin für die Vorlage der Gesuche ist nicht vor-
	        

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