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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

Contents: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

602 III, 4. Die deutsche Kolonialpolitik. 
dann Answanderer herbeizuziehen suchen, Beamte anstellen und Garnisonen errichten — heute 
noch nicht aufgegeben. Etwas ganz anderecs ist die Frage, ob es zweckmäßig, und zweitens, 
ob es die Psiicht des Deutschen Reiches ist, denienigen seiner Unterthanen, die solchen Unterneh= 
mumgen im Vertrauen auf des Reiches Schußz sich hingeben, diesen Reichsschutz zu gewähren und 
ihnen gewisse Beihilfen zu leisten. Und das beiahe ich, allerdings mit weniger Sicherheit vom 
Standpunkte der Zweckmäßigkeit (ich kann nicht voranssehen, was daraus wird), aber mit unbe- 
dingter Sicherheit vom Standpunkte der staatlichen Pflicht. 
„Ich lann mich dem nicht entziehen. Ich bin mit einem gewissen Zögern an die Sache heran- 
gekreten und habe mich gefragt: womit lönnte ich es rechtsertigen, wenn ich diesen Unternehmern, 
über deren Mut (ich habe die Herren persönlich gesprochen), über deren Schneidigkeit, über deren 
Begeisterung für ihre Aufgabe ich mich herzlich gefrent habe, sagen wollte: das ist alles sehr 
schön, aber das Deutsche Reich ist nicht stark genug, es würde das Ubelwollen anderer Staaten 
nach sich ziehen, es würde, wic Dr. Bamberger schilderte, in unangenehme Berührung mit an- 
deren lommen, es würde Nasenstüber bekommen, für die es keine Vergeltung hätte. Ich habe 
nicht den Mut gehabk, diese Bankrotterklärung der dentschen Nation auf überseeische Unterneh- 
mumgen den Unternehmern gegenüber als Reichskanzler auszusprechen. 
„Wir denken in keine exllusive Kolonialpolitil ein zutreten, wie leider andere, weniger mächtige 
Staaten, als England, sie ausüben und dadurch das Aufblühen und den Handek ihrer Kolo- 
nien unterdrücken. 
„Es ist sodann von dem Abgcordneten Richter darauf hingewiesen, daß unsere Kolonial- 
unternehmungen ganz anßerordentlich lostspielig sein und unseren notleidenden Reichsschatz in eine 
noch schlimmere Lage bringen würden, als jetzt. Es ist das allerdings richtig, wenn wir, wie 
das früher bei ähnlichen Versuchen geschehen ist, damit anfangen wollten, eine Anzahl von obe- 
ren und unteren Beamten dort hinzuschicken und zunächst eine Garnison dort hinzulegen, Kaser- 
nen, Häfen und Forts zu banen. Das ist aber nicht entsernt unsere Absicht. Meine von Sr. 
Maiestät dem Kaiser gebilligte Absicht ist, die Verantwortlichleit für die materielle Emwickeiung 
der Kolonic ebenso wic ihr Entstehen der Thätigkeit und dem Unternehmungsgeiste unserer see- 
fahrenden und handellreibenden Mitbürger zu überlassen und weniger in der Form der Annck- 
tierung von üÜberseeischen Provinzen an das Deutsche Neich vorzugehen, als in der Form von 
Gewährung von Freibriefen nach Gestalt der englischen Royal Charters, im Anschluß an die 
ruhmreiche Lanfbahn, welche die englische Kaufmannschaft bei Gründung der Ostindischen Kom- 
panie zurückgelegt hat, den Interessentken der Kolonie zugleich das Regieren derselben im 
wesentlichen zu überlassen und ihnen nur die Möglichkeit enropäischer Gerichtsbarkeit und Recht. 
sprechung für die Europäer und desienigen Schutes zu gewähren, den wir ohne stehende Be- 
satzung dort leisten können. Unsere Absicht ist nicht, Provinzen zu gründen, sondern kanfmän- 
nische Unternehmungen, aber in der höchsten Entwickelung, auch solche, die eine Sorweränität, 
eine schlie#lich dem Deutschen Reich lehnbar bleibende, unter seiner Protektion sichende lanfmännische 
Sonveränität erwerben, zu schützen in ihrer freien Entwickelung, sowohl gegen die Angrisse aus 
der umittelbaren Nachbarschaft, als auch gegen Vedrückung und Schädigung von seiten anderer 
enropäischer Mächte. Im übrigen hosfen wir, daß der Baum durch die Thätigkeit der Gärtner, 
die ihn pflanzen, auch im ganzen gedeihen wird, und wenn er es nicht thut, so ist die Pflanze 
eine verfehlte, und cs trisst der Schade weniger das Neich, denn die Kosten sind nicht bedentend, 
die wir verlangen, sondern die Unternehmer, die sich in ihren Unternehmungen vergrisfsen haben.“ 
Als Fürst Bismarck am 26. Juni 1884 diese Worte sprach, hatte er bereits die 
reichsten Erfahrungen hinter sich betreffs „der Bedrückung und Schädigung“, welche
	        

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