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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Volume count:
17
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Koloniale Preßstimmen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Anzeigen.

Full text

– 816 
Koloniale Preßltimmen. 
(In dieser Rubrik sollen gelegentlich bemerkenswerte 
Außerungen der Presse über koloniale Werhälti e wieder- 
gegeben werden, ohne daß die Redaktion des „Kol.-Bl.“ 
dadurch seiöst. Stellung zu dem Inhalte nimmt). 
„Was wir wünschten.“ 
Deutsch-Südwestafr. Zeitg. vom 3. Nov. 
Gegen die dem neuen Kolonialdirektor nachge- 
sagte Absicht, alsbald eine längere Reise in die Kolo= 
nien anzutreten, werden in der Presse, während auf der 
einen Seite unbedingte Zustimmung zu erkennen gegeben 
wird, auf der anderen Seite Bedenken geltend gemacht. 
Es wird betont, daß die Sanierungsarbeit des neuen 
Leiters der Kolonialverwallung in Berlin einzusetzen habe; 
es gelie, die in Berlin liegenden Fehler des Systems zu 
beseiligen. Dazu aber sei die Anwesenheit des. Chefs in 
Verlin erforderlich. In den Kolonien solle den Gouver= 
neuren mehr Bewegungsfreiheit gewährt und im übrigen 
den örtlichen Verwaltungen, bas Peen der richtigen Wege 
überlassen werden. Auch könne der notwendigerweise ver- 
hältnismäßig immer nu burze Aufenthalt in den Kolonien 
eine genügend gründliche Bekannischaft mit den Verhält- 
nissen dort nicht vermit 
Über die Lu verpte Teune ist näheres mit Sicherheit 
überhaupt noch nicht bekannt. Es ist ja sehr wohl möchch, 
daß dringende Geschäfte in Berlin, namentlich in 
bindung mit der Tagung des Parlaments, einen Ler 
Aufschub nötig machem- Grundsätzlich aber vermag der 
  
  
oben gekennzeichneten Auffassung, die den Wert eines per- 
sönlichen Besuchs in den Kolonien nicht ganz nach Gebühr 
zu weigen sch scheint. nicht zugestimmt werden 
is Kolonialverwaltung werden nirgends 
klarer 2— en in den Kolonien selbst, deren Ent- 
wicklung darunter leidet. Aber um diese Mängel recht zu 
erkennen und namentlich um zu erkennen, an welchen 
Stellen zu ihrer Beseitigung. eingesetzt werden müsse, darf 
das Wissen über die Kolonien selbst nicht bloß 
aus Berichten stammen 
Eine der wichtigsten Obliegenheiten der Kolonialver= 
waltung ist es, die Volksvertretung über die Kolonien und 
ihre Bedürfnisse zu informieren. Das wird so lange so 
bleiben, als das Volk selbst noch nicht mehr mit den 
Kolonien vertraut ist. Aber um einen anderen über einen 
Gegenstand zu informieren, muß man vor allem selbst den 
Gegenstand' kennen. Was haben die Mängel der Infor- 
mation Reiche schon gekostet! Wie anders wären 
zens denn aller Wahrscheinlichkeit nach Verkehrs 
fragen bei rechter Information behandelt worden! Von 
diesem Gesichtspunkt aus erscheint ein Besuch des Leiters 
der Verwaltung in den Kolonien von erheblichster Be- 
deulung. 
  
  
  
  
  
wird wohl eingewandt, daß ein vorübergehender 
Aufelson den Besucher nicht zu einem gründlichen Kenner 
eines Landes machen könne. Sehr wohl! Aber ein aus 
der Praxis des Geschäftslebens kommender 
Mann wird unschwer die nste herauszufinden 
vermögen, deren Kenntnis für ihn wesentlich ist. 
Hossen wir beshalb. daß der 14 iei Besuch sich bald 
ermöglichen lasse! 
  
Derkehrs -Machrichten. 
Die 
Anstalten zu unterschelden. 
ein Vort. 
in dem nachstehenden Verzeichnis 
zwischen Swakopmund und Windhuk sind zum internationalen Verkehr zugelassen worden. 
Stationen haben die Zusatzbezeichnung „Deutschsüdwestafrika“ 
Ort und Zusatzbezeichnung zählen aber in der Adresse der Telegramme als 
aufgeführten Eisenbahn-Telegraphenstationen 
Einige 
erhalten müssen, um sie von gleichnamigen 
Die Worttaxe ist dieselbe wie Hir- Lerme nach Windhuk und den übrigen Anstalten des 
5 Pf. 
Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2 M 
Die Stationen sind folgende: 
W 
Nonidas, Richthofen, Rössing (Deutschsüdwestafrika), Khan, Wellwitsch, Pforte (Deutschsüdwest- 
afrika), Jakalswater, Kubas, 
Johann Albrechtshöhe, 
Teufelsbach, Otjihavera, Brakwater. 
Sphinx, Dorstrivier, 
Wilhelmstal (Deutschsüdwestafrika), 
Abbabis, Habis, Friedrichsfelde (Deutschsüdwestafrika), 
Okasise, Waldau (Deutschsüdwestafrika), 
In Otawi in Deutsch-Südwestafrika ist am 15. November d. Is. eine Relchs-Telegraphenanstalt 
für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Otawi ist dieselbe wie für T nach Windhuk 
und den übrigen Anfenlten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
In Tsumeb (Deutsch-Südwestafrika), am Endpunkte der Otawibahn, ist am 28. November d. Is. 
eine Postagentur mit Telegraphenbetrieb eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und 
Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, auf den Zeitungs= und den Paketdienst erstreckt. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Tsumeb ist dieselbe wie für die übrigen Anstalten in Deutsch- 
Südwestafrlka.
	        

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