Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Verfügung, betreffend die Bildung von Gouvernementsräten.
  • Statutenänderung der Gesellschaft Nordwest-Kamerun.
  • Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Oktober 1903.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Von der Mitnahme von Soldaten für die Relse 
auf dem Benus konnte abgesehen werden, da die 
betreffenden aufrührerischen Stämme in Northern= 
Nigerla inzwischen bestraft worden waren. Der ge- 
samte noch verfügbare Rest des Begleitkommandos 
wurde daher von Yola aus nach Dikoa zurückgesandt. 
Am 25. April traf die Exvedition in Ibi ein. 
Hier wurde mit Rücksicht auf den noch immer schwer- 
kranken Oberarzt Dr. Fuchs ein weiteres Stahlkanu 
gemietet. 
Die Expedition traf am 10. Mai in Lokodja 
ein; die Weiterreise nach Burutu erfolgte am 12. Mai 
mit dem Gouvernementsdampfer „Sarota"“. 
Der Gesundheitszustand sämtlicher Europäer, auch 
des inzwischen genesenen Oberarztes Dr. Fuchs, ist 
zur Zeit zufriedenstellend. 
Togo. 
Beranbildung farbiger Pandwerker. 
Nachdem schon im vergangenen Jahr in Deutsch- 
Ostafrika Schritte getan worden sind, um die in den 
Regierungswerkstätten beschäftigten deutschen Hand- 
werker durch Heranziehung und Ausbildung farbiger 
Handwerker zu ersetzen (vol. Kolonialblatt 1903, 
S. 637 flg.), find nunmehr auch im Schutzgebiet 
Togo zu demselben Zweck Maßregeln getroffen 
worden. . 
Die Gesichtspunkte, von denen sich das Gou- 
vernement zu Lome hierbei leiten ließ, sind dieselben, 
die für das Gouvernement zu Daressalam bei der 
Heranziehung indischer Handwerker maßgebend waren. 
Die an sich schon teure Arbeitskraft des europäischen 
Handwerkers wird in den Tropen durch die klima- 
tischen Verhältnisse erheblich herabgemindert und da- 
durch um so teurer, abgesehen davon, daß das 
Nebenelnanderarbelten von Weißen und Farbigen für 
erstere vielfache Unzuträglichkeiten mit sich bringt 
und in den Augen der Eingeborenen für sie eine 
Herabsetzung bedeutet. 
Die wirtschaftliche Seite der Frage wird am 
besten durch die Gegenüberstellung der an europäische 
und farbige Handwerker zu zahlenden Löhne erläutert. 
Ein europälscher Handwerker erhält für eine 
Dienstperlode von 2 Jahren: 
1. Gehalt: 2—x73600 Mk. = 7200 Mk. 
2. Beihilfe für die Urlaubsreise · 
3. Kosten für Aus= und Rück- 
reise und Ausrüstungsgelder, 
auf 8 Dienstperioden verteilt 370 
zusammen 8270 Mk., 
wofür er unter Berücksichtigung von Krankheitsfällen 
etwa 17 Monate à 25 Arbeitstage = 425 Tage 
arbeitet; es ergibt sich mithin ein Tagelohn von 
rund 20 Mk. pro Tag. 
Der gute farbige Handarbeiter erhält 2,75 Mk. 
pro Tag. Diese Zahl darf jedoch dem Tagelohn 
— 
S 
386 
  
des Europäers nicht gegenübergestellt werden. Die 
Arbeitsleistung des Farbigen verhält sich zu der 
des europäischen Handwerkers in der Heimat etwa 
wie 1:4. 
Unter tropischem Klima würde der europäische 
Handwerker immer noch das Doppelte des Farbigen 
leisten, so daß anstatt 2,75 Mk. mindestens der Preis 
von 5,50 Mk anzusetzen wäre. Zu diesen 5,50 Mk. 
ist aber noch ein Betrag für die spezielle Beauf- 
sichtigung hinzuzuschlagen, die ein europäischer Hand- 
werker nicht nötig hat. Wie die Erfahrung gelehrt 
hat, muß durchschniltlich zu 8 farbigen Handwerkern 
ein europäischer Aufseher gestellt werden, so daß zu 
den obenberechneten 5,50 Mk. noch 2—250 Mk. 
hinzuzurechnen ist, was 8,00 Mk. als Vergleichslohn 
ergeben würde. Die Differenz zwischen den Löhnen 
der europälschen und der farbigen Handwerker be- 
trägt demnach 12 Mk. pro Tag. 
Es muß deshalb davon abgesehen werden, euro- 
päische Handwerker in größerer Zahl zur Einwande= 
rung in das Schutzgeblet Togo zu veranlassen, 
vielmehr ist darauf Bedacht zu nehmen, die wenigen 
im Schutzgebiet befindlichen europälschen, speziell 
deutschen Handwerker nicht sowohl zur eigenen 
Handarbelt als zur Beaufsichtigung und Anleitung 
der farbigen Handwerker zu verwenden, wozu sie 
vermöge ihrer den Elngeborenen überlegenen In- 
telligenz und ihrer gründlichen Fachausbildung durch- 
aus geeignet sind. 
Daß ihre Tätigkeit als Aufseher eine frucht- 
bringende sei, hängt in erster Linie davon ab, daß 
die ihnen unterstellten Handwerker überhaupt in der 
Lage sind, Brauchbares zu leisten. Wo die Einge- 
borenen hierzu nicht imstande sind, kann entweder 
dadurch Abhilfe geschaffen werden, daß den llima- 
tlichen Verhältnissen gewachsene farbige Handwerker 
von außerhalb herangezogen werden, oder dadurch, 
daß die Eingeborenen zu brauchbaren Handwerkern 
ausgebildet werden. Zu ersterem Schritt hat sich 
das Gouvernement zu Daressalam entschlossen, 
während das Gouvernement zu Lome letzteren Weg 
eingeschlagen hat. 
An der Goldküste sind schon seit längerer Zeit 
die Anfänge eines Handwerks vorhanden. Accra- 
Schmiede und Togo-Maurer besaßen schon einen 
gewissen Ruf. Jedoch sind die Kenntnisse und 
Fertigkeiten dieser Leute nur von sehr mäßigem Wert. 
Kennzeichnend ist, daß die Brückenbauanstalt nur 
mit Mühe einige (im Durchschnitt 3) Nietpartien, 
bestehend aus 3 Schmieden und 2 Arbeitern, zu- 
sommenstellen konnte, welche, trotzdem dazu ein weißer 
Monteur bestellt wurde, es bei glatten Nieten kaum 
über 45 Stück pro Tag gebracht haben; eine Niet- 
partie zu Hause (bestehend aus 4 Mann) leistet unter 
gleichen Umständen 250 Nilete. Die Brückenbau- 
anstalt hat sich ferner auch die größte Mühe ge- 
geben, bei diesen Leuten einen Akkordlohn einzuführen, 
um die täglichen Leistungen zu erhöhen. Die
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment