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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Togo.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

283 2S 
Maßregeln gegen Einschleppung der Dest. 
Der Ausbruch der Beulenpest in Akra hatte 
das Gouvernement des Schutzgebietes Togo Mitte 
Januar veranlaßt, über die von Akra her Lome 
anlaufenden Schiffe die Quarantäne zu verhängen. 
Ende Januar d. Is. war dann, um der Ein- 
schleppung der Seuche durch den Landverkehr 
vorzubeugen, die Quarantäne für den Grenzver- 
kehr über den südlichen Teil der Westgrenze Togos 
angeordnet worden. Nach einem Telegramm des 
Gouverneurs haben nunmehr pestverdächtige Fälle 
in Anamaboe und Brewa, kleinen Küstenorten 
der englischen Goldküstenkolonie, die Erweiterung 
der Quarantäne für sämtliche Häfen der Gold- 
küste von Cape Coast Castle bis Prampram 
notwendig gemacht. Es ist anzunehmen, daß 
durch die energischen Maßnahmen der Verwaltung 
die gefährliche Krankheit von unserem Schutzgebiet 
jerngehalten wird. 
Das Kalklager von Tohpli. 
Beim Dorfe Adabion, etwa 1,5 km südlich 
der Zollstation Tokpli, liegt im Monu, dem 
Grenzflusse zwischen Togo und Dahomey, zur Zeit 
des Niedrigwassers (also in den Monaten Dezember 
bis Mai) auf mehrere hundert Meter ein Kalk- 
lager zutage, welches für die kalkarme Kolonie 
von großem Werte zu werden verspricht. Der 
Kalk besteht fast nur aus den in Kalkspat ver- 
wandelten Gehäusen von Mollusken, Echinodermen 
und Korallen; er hinterläßt beim Lösen in Salz- 
säure nur einen ganz geringen Rückstand. Eine 
Analyse hat L. v. Ammon in seiner Arbeit: „Zur 
Geologie von Togo und vom Nigerlande“ (Mit- 
teilung der Geograph. Ges. in München Bd. I, 
S. 469) veröffentlicht, sie ergab: " 
Kohlensauren Kalk 95,59 v. H. 
Kohlensaure Magnesia 0,76 
Kieselsänrne 1,30 
Titansäure. 0,06 6 
Tonerde 044 
Eisenoxryd 1,16 = 
Manganoxydul 0,24 
Kait 0,12 
Natro 0,16 
Aus dieser Analyse geht schon die große Rein- 
heit des Kalksteines zur chon? hrnon, ins- 
besondere auch seine Armut an der unerwünschten 
Magnesia. Gebrannt und gelöscht muß daher 
dieser Kalkstein einen „fetten“ Mörtelkalk liefern; 
tatsächlich wurde dies bei Brennversuchen stets 
festgestellt. 
  
Die Mächtigkeit des Lagers ist zwar nirgends 
mit Sicherheit ermittelt, da liegende Schichten des 
Kalkes nicht zutage treten; aber die Klippen im 
Flußbett zeigen, daß der Kalkstein mächtiger als 
2 m sein muß. Zunächst käme wohl für die Aus- 
beutung die größere, am meisten flußabwärts be- 
findliche Fläche in Betracht, ein Kalkgebiet von 
etwa 250 m Länge und durchschnittlich 45 m 
Breite, nämlich nur bis zum Talweg des Fluß- 
bettes, der Landesgrenze gegen das französische 
Dahomey. Legt man nun selbst keine größere 
Mächtigkeit als 2 m der Berechnung zugrunde, 
so könnten demnach auf der angegebenen Fläche 
zur Zeit des Niedrigwassers 250 Xx 45 K 2 
— 22 500 ehm Kalkstein gewonnen werden, welche 
etwa 22 500 K 1,35— 30 375 Tonnen gebrannten 
Kalk ergeben würden. Bemerkt sei, daß nach An- 
gaben des Bauamts in Lome dem Gouvernement 
die Tonne gebrannten Kalks, von Deutschland 
bezogen, auf etwa 110 Mk. zu stehen kommt. 
Der obigen äußerst vorsichtigen Schätzung des 
Kalksteinvorrats ist nur ein sehr kleiner Teil des 
Lagers zugrunde gelegt; die Ziffern erhöhen sich 
noch beträchtlich, wenn einmal die weiter ober- 
halb im Flußbette belegene etwa 3500 am große 
Fläche hinzugenommen wird. 
Das Brennen des Kalkes muß in erster Linie 
mit dem Holze der angrenzenden Baumsteppe er- 
folgen; daneben kann aber noch vorteilhaft ein 
stark zusammengepreßter, holzreicher Torf ver- 
wertet werden, wie er nur wenige Kilometer ober- 
halb Tokpli bei Esse Anna in der Niedrigwasser- 
linie des Monu an den Ufern und auf kleinen 
Inseln sehr verbreitet ist, von wo ihn die Ein- 
geborenen in ihren Einbäumen leicht heranbringen 
könnten. 
Zur Ausbeutung des Kalklagers erscheint fol- 
gender Weg durch die Jahreszeit und den Wasser- 
stand des Flusses geboten. In der Trockenzeit 
muß der Kalk gebrochen und gleichzeitig das nötige 
Brennholz geschlagen werden. Gegen das Ende 
der Trockenzeit könnte der Kalk in ununterbrochenem 
Betriebe gebrannt werden. In der Regenzeit, 
also etwa von Juli bis Oktober, führt der Monn 
so reichlich Wasser, daß ein Transport des Kalkes 
auf großen Einbäumen nach dem 45 km Luftlinie 
entfernten Anecho stattfinden kann. Von Anecho 
aus ist bekanntlich die weitere Verfrachtung auf 
der Küstenbahn nach Lome usw. möglich. Es 
ist auch nicht ausgeschlossen, daß ein Teil des an- 
grenzenden Dahomey mit dem Kalke versorgt wird 
und daß eine Verschiffung nach anderen west- 
afrikanischen Kolonien, insbesondere nach Kamerun, 
stattfindet.
	        

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