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Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1908
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Bandzählung:
19
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verordnung des Reichskanzlers, betr. Abänderung der Zollverordnung für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. Juni 1903.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Teil.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betr. Abänderung der Zollverordnung für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. Juni 1903.
  • Verfügung des Reichskanzlers, betr. das Standesamtswesen im Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea.
  • Verfügung des Reichskanzlers, betr. die standesamtliche Zuständigkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. die Erhebung von Abgaben für den Gewerbebetrieb.
  • Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika zur Verordnung, betr. die Erhebung von Abgaben für den Gewerbebetrieb.
  • Runderlaß des Gouverneurs von Kamerun, betr. die Verwaltung von Südkamerun.
  • Beschluß des Bundesrats, betr. vierteljährliche Gehaltszahlung an die Beamten.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berin- den 15. April 1908. Nummer 8. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt dle mindestens 
cimnal vierteljährlt gelee „Nitteilungen nus den demschen Schmazgebieten“-, heruuskegebe on reiherr 
Dunckalmun. Der rieljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblan Sutt den Beiheften bemwägt dehn Be- ezuge d urch die 
Vo ost und die Buch Wier Mir 3,—, direkt umer Steifband durch die Ver#agsbuchhandlung: n) M. 1.— für Deutschland einschl. 
der deutschen Jucht zianasn PWeenn Osterreich . Ungarns. b) M. 5.— für die Länder 8 Weltpostverelns. — Einlenungon und Anfragen 
sind an die Knihte Hofbuchhandlung von Ernst Baid Mittler und Sohn, Berlin SWôs, Kochstraße 68—71, zu richien. 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung des Neichskanzlers, betr. Abänderung der Zollverordnung für das 
deutsch- ostafrilanische Schubgebiet vom 13. Juni 1903. Vom 6. März 1908 S. 371. — Verfügung des Reichskanzlers, 
betr. das Standesamtswesen im Schutzgebict Deutsch-Neuguinca. Vom 19. Narz 1908 S. 372. — Verfügung des 
#eschstungers, betr. die standesamtliche Zuständigkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 27. März 
372. Verordnung des Gouverncurs von Deutsch-Ostafrika, betr. die Erhebung von Abgaben für den 
* Vom 7. Dezember 1907 S. 373. — Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Jautich- 
Ostafrika zur Verordnung, betr. die Erhebung von Abgaben für den Gewerbebetrieb. Vom 3. Januar 1908 
— Nunderlaß des Gouverneurs von Kamerun, beir. die Verwaltung von Südkamerun. Vom 4. März 2908 3 
— Personalien S. 379. — Beschluß des Bundesrats, betr. vierteljährliche Gehaltszahlung an die Beamten S. 379. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 380. 
Deutsch- Neuguinca: Eine Reise nach den Salomons-Inseln und nach Neu-Mecklenburg-Süd S. 382. — Eine 
Tropfsteinhöhle in Raiser-Wilhelmsland S S. 385 
Kamerun Ein versteinerter Wald S. 385. 
Deutsch-Ostafrika: Nachweisung der Brutto- Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-Ostafrika in den 
Monaten Dezember 1907 und Jamar 1908 S. 386. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch- 
ostafrikanischen Schußgebiets über die Zollstellen der Binnengrenze im II. Viertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich 
mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 387. 
nolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Ulber Kautschuklultur in Südostasien S. 389. — Aus dem „Tropen- 
pflanzer“ S. 392. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Kautschukausfuhr aus dem Staate Ciudad-Bolivar 
(Venezuela) 1907 S. 03. — Zwiebelernte Agyptens 1908 S. 393. — Die Goldproduktion der Welt im Jahre 1907 
S. W — Der WMachsbeerenstrauch als Mittel zur Befestigung von Dunensand S. 303. — Handel der Kapkolonie 
1007 S I. 394. — Handel der britischen Kolonie St. Vincent im Jahre 1906/07 S. 396. — Aufhebung des Einfuhr= 
verbots für Weinfköcke, Stecklinge davon und Weintrauben in Neuseeland S. 396. — Zollerhöhungen i in Zanzibar S. 396. 
Verschiedene Mitteilungen: Auswanderung und olonien S. 3097. Die Lage der Baumwollindustrie . Groß- 
britanniens im Jahre 1907 S. 397.— Zusammenlegung von Goldbergwerken am Witwatersrand (Transvaal) S. 398. 
— Verwendung von Lada als Mörtel in Japan S. 399. — Literatur S. 399. — Koloniale Preßstimmen S S. 101. 
— Verkehrs-Nachrichten S. 402. — Schiffsbewegungen S. 105. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 107. 
  
ee Astlicher Teis#— 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verordnung des Reichskanzlers, betr. abänderung der Sollverordnung für das 
deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. Junl 1903. 
Vom 6. März 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) wird ver- 
ordnet, was folgt: 
1. Der § 9 der Zollverordnung für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. Juni 1903 
erhält folgende Fassung: 
„Zur Sicherung, Feststellung und Erhebung der Ein= und Ausfuhrzölle sind die Haupt- 
zollämter und die Zollämter 1. bis 3. Klasse bestimmt. An Stelle der letzteren treten an der 
Binnengrenze die Zollstationen."“
	        

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