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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Volume count:
20
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 1006 e0 
hatten in ihren Hütten Jagd= und Kochgeräte, 
zwei Patronen Modell 98, eine selbstgefertigte 
Patrone sowie Hülsen zurückgelassen. Sie hatten 
von Fischen und Muscheln gelebt; auch Kaffee 
sowie Pfeffer und Salz wurden vorgefunden. 
Die Patrouille hatte die Küste bei Spencer- 
bucht erreicht; wenn nur eine Strecke von 65 bis 
70 km in vier Tagen zurückgelegt war, so erklärt 
sich die geringe Marschleistung durch die ungeheure 
Anstrengung bei der Überwindung der hohen 
Flugsanddünen sowie durch die vielen zeitraubenden 
Umgehungen der Dünen. Während an der Küste 
entlang bei Lüderitzbucht Berge wie zusammen- 
hängende Gesteinsformationen häufiger auftreten, 
sind in der Namib nur einzelne Berge vorhanden. 
Die Gebirgsformation hört bei Awasib auf. 
Südlich von der gewählten Marschstraße war ein 
kleiner Gebirgszug, die Kunguibberge, sichtbar. 
Wie später festgestellt wurde, verbleiben die Ein- 
geborenen auf dem Wege zur Küste hin und 
zurück bei diesem Gebirge, da hier Trinkwasser 
sein soll und die Dünen nicht so schwierig sind. 
Die Eingeborenen gebrauchen fünf Tage zur 
Durchquerung von Awasib über das Kunguib- 
gebirge bis nach Anichab. 
Am 11. März gegen Abend wurde an der 
Küste weitermarschiert. Da am Strande entlang 
fast durchweg wieder geritten werden konnte, so 
war am nächsten Morgen Anichab erreicht. Durch 
Fußpatronillen wurde festgestellt, daß zur Zeit 
keine Eingeborenen gegenüber Itschabo an der 
Küste saßen, jedoch wurden einige frische und 
ziemlich viele alte Fußspuren gefunden. Die 
Spuren führen in der Richtung auf das Kunguib- 
gebirge. In Anichab befinden sich drei gute 
Wasserlöcher, die im Jahre 1904 von der Schutz- 
truppe aus Fässern und Brettern angelegt worden 
sind. Am 13. März trafen wir in Lüderitzbucht 
ein. Der Marsch am Strande entlang hatte nur 
geringe Schwierigkeiten geboten. 
70 
Deutsch-HNeuguinea. 
Eine Reise nach den östlichen Inseln.“) 
Der Lloyddampfer „Sumatra“ verließ am 
15. Juli frühmorgens Herbertshöhe und kam, 
nachdem mehrere Plätze in Bougainville zwecks 
Landung von Arbeitern, sowie Löschen und 
Ladung von Gütern angelaufen waren, am 
Morgen des 18. Juli in Faisi (Shortlands- 
Inseln), dem britischen Regierungssitze und Aus- 
landhafen für die nördlichen Salomon-Inseln, an. 
*) Aus einem Bericht des Bezirksamtmanns in 
Herbertshobhe. 
  
Die Station Faisi besteht aus drei Gebäud- 
der auf der Hauptinsel der Shortland-Grure 
gelegenen Regierungsstation, der Niederlaßurt 
der Reederei Burns, Philp & Co. auf der klemer 
Insel Faisi und den Anlagen der auch in der 
deutschen Salomons-Inseln tätigen Maristen- 
Mission auf der Insel Poporang. Auf der 
Shortlands = Inseln entwickelt sich eine rege 
Pflanzungstätigkeit, insbesondere ist die Firma 
Burns, Philp & Co. mit der Anlage einer 
großen Palmpflanzung beschäftigt. Die ein- 
geborene Bevölkerung, die, wie man nach der 
ausgedehnten Palmbeständen schließen kam.. 
früher eine sehr zahlreiche gewesen sein mut, 
ist nach den Angaben des britischen Beamten 
infolge einer verheerenden Seuche auf wenige 
Hundert zusammengeschmolzen. 
Nach zweistündigem Aufenthalt in Faisi wurde 
die Fahrt nach den Lord-Howe-Inseln fortgeses. 
Die Reise wurde durch starke Dünung und beinge 
Regenböen sehr verzögert, so daß man erst am 
Nachmittag des 20. Juli durch die enge Passage 
in die Lagune einlaufen konnte. 
Die Lord-Howe-Gruppe, die durch den Samoa 
Vertrag im Jahre 1899 an England kam, be- 
steht aus einer großen Anzahl niedriger, gut mu 
Kokospalmen bepflanzter Inseln, die zum TKiil, 
einen beträchtlichen Umfang aufweisen. Tic 
Gruppe wird von Eingeborenen polyneüschen 
Ursprungs bewohnt, deren Zahl von den dorrigen 
Händlern auf etwa 3000 geschätzt wird. Ter 
größte Teil derselben wohnt auf der Hauptin##n 
Linenina in einem großen Dorfe zusammer. 
Sehenswert ist der in der Nähe des Dorie= 
liegende, ganz nach Art unserer Friedhöfe an- 
gelegte und sauber gepflegte Begräbnisplatz, in 
welchem jedes Grab durch einen zugehauenen 
Korallenstein gekennzeichnet ist. 
Die gesamten Inseln befinden sich im Eigen- 
tum der Eingeborenen, welche sich bisher nicht 
dazu verstanden haben, Land an Weiße käuftich 
zu überlassen. Auffallend ist die Zahl der 
Segelboote, die in der Lagune kreuzen. Nach 
Angabe der Händler befinden sich ertwa vierz#z 
solcher Boote im Besitze der Eingeborenen, welche 
die Boote gegen Kokosnüsse, und zwar meist auf 
Kredit erworben haben. Für ein Boot werden 
etwa 200 000 Kokosnüsse (etwa 30 Tonnen 
Kopra) bezahlt. Die Folge dieses Kreditgeden= 
ist, daß sich die Eingeborenen ständig in wut- 
schaftlicher Abhängigkeit von den Händlern be- 
finden. 
Zur Zeit sind auf der Lord-HOowe-Gruvo#e 
außer einem seit einigen Monaten dort befindlichen 
Missionar drei weiße Händler ansässig, von denen 
zwei im Dienste der Firma Lever Brothers in 
Samarai, der dritte im Dienste der Firru
	        

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