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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

78 20 
Da die eingewanderten Russen, wie vorher 
erwähnt, fast durchweg der jüdischen Rasse an— 
gehören und auch unter den in der vorstehenden 
Tabelle aufgeführten drei anderen Nationalitäten 
ein erheblicher Teil jüdischen Elements sich be— 
findet, so scheint es nicht zu hoch gegriffen, wenn 
man annimmt, daß etwa 5/ bis ¾ aller in den 
letzten Jahren hier Naturalisierten Semiten ge- 
wesen sind. Es wird diese Erscheinung auch für 
das erste Halbjahr 1908 durch die statistische Ver- 
öffentlichung der Cape Government Gazette 
(Nr. 9082 vom 10. Juli v. Is.) bestätigt, aus 
der sich an der Hand der namentlichen Liste der 
in diesem Zeitraum Naturalisierten mit ziemlicher 
Sicherheit feststellen läßt, daß von 218 Naturali- 
sierten etwa 166 jüdischen Stammes gewesen sind. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
Katvorschriften der britischen siolonite Fioschi. 
Nach den Bestimmungen des Kaigesetzes der 
britischen Kolonie Fidschi vom Jahre 1882 und 
der Novelle dazu vom Jahre 1908 können neben 
den Regierungskais, deren Gebrauch durch diese 
Gesetze in erster Linie geregelt ist, mit Genehmi- 
gung des Gouverneurs Privatkais angelegt werden. 
Ihre Benutzung darf nur auf Grund besonderer 
Konzession stattfinden. Die Benutzung nicht- 
konzessionierter Privatkais zum Löschen eingeführter 
Waren zieht die Erhebung der dreifachen Gebühr 
und außerdem die Bestrafung des Schiffsführers 
nach sich. Postdampfer genießen zum Zwecke 
des Landens der Post und der Passagiere an den 
Regierungskais für eine gewisse Liegezeit Ge- 
bührenfreiheit, sind aber gebührenpflichtig, sobald 
sie Ladung löschen oder laden. Für Transit- 
ladungen ist keine Gebühr zu entrichten. 
  
Literatur-Verzeichnis. 
(Die eingercichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Kolonial-Handels-Adreßbuch 1909. 13.Jahr- 
gang. Herausgegeben vom Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitee, Berlin NW., Unter d. Linden 43. 
Preis."2,50, einschl. des Versandportos. / 2, 0. 
Das Kolonial-Handels-Adreßbuch ist auch 
diesmal in dankenswerter Weise vervollkommnet 
und erweitert. Seine Ubersichtlichkeit hat insofern 
eine Verbesserung erfahren, als der wirtschaftliche 
Teil unter Abschnitt II „Handel und Verkehr“ 
zusammengestellt ist; dieser Abschnitt ist in der 
Weise umgearbeitet worden, daß jetzt das die 
  
einzelnen Kolonien betreffende Material unter der 
betreffenden Kolonie vereinigt ist. Der Abschnitt II 
enthält eine Übersicht über das in den deutschen 
Kolonien arbeitende Kapital, über Farmer und 
Ansiedler sowie über Schiffs= und Eisenbahnver- 
bindungen, Post und Telegraphie, Fahrpläne, 
Tarife und Zölle. 
Um die Orientierung zu erleichtern, ist der 
allgemeinen Inhaltsübersicht ein Sachregister sowie 
ein alphabetisch geordnetes Verzeichnis der Firmen 
und Gesellschaften hinzugefügt. 
liber den Warenaustausch unserer Kolonien 
unterrichten Tabellen der Ein= und Ausfuhr sowie 
eine Statistik des Gesamthandels der Schutzgebiete. 
Neu aufgenommen in das Adreßbuch wurden 
verschiedene fremde Dampferlinien und deren Ver- 
kehr mit unseren Kolonien, die inzwischen neu in 
Betrieb genommenen Eisenbahnen in unseren 
Kolonien, die Ugandabahn mit ihrem Dampfer- 
betrieb auf dem Victoriasee und die Sibirische 
Eisenbahn. 
Das Interesse des heimischen Handels und der 
heimischen Industrie zeigt eine Aufstellung der 
Importeure- und Fabrikanten (Verarbeitung der 
Rohstoffe) in Deutschland, der Verkaufsstellen 
deutscher Kolonialerzeugnisse und der Exporteure 
nach den deutschen Kolonien. 
Karten der Kolonien mit wirtschaftlichen Er- 
läuterungen erleichtern die Ubersicht. Dem Buche 
sind außerdem Eisenbahn= und Baumwollkarten 
von Togo, Kamerun und Deutsch-Ostafrika bei- 
gegeben. 
Dr. Genthe: Samoa. Reiseschilderungen. 
Mit einer Karte. Herausgegeben von Dr. Georg 
Wegener. Berlin 1908. Allgemeiner Verein 
für Deutsche Literatur. Preis broschiert õ, 
gebunden "6, 50. 
Die samoanischen Reiseschilderungen des im 
Jahre 1906 in Marokko ermordeten Verfassers 
führen uns in eine Epoche, die zu den bedeutend- 
sten unserer jungen Kolonialgeschichte gehört. Die 
besten journalistischen Eigenschaften Genthes, wie 
wir sie z. B. aus seinen Briefen über Korea 
und Marokko kennen, sind hier mit besonderer 
Frische wirksam, denn seine Fahrt nach Samoa 
war die erste große Reise, die er im Dienste der 
„Kölnischen Zeitung“ unternahm. Neben der 
Schilderung der politischen Wirren in Samoa 
erwächst hier ein köstliches Gemälde des kleinen 
Archipels und seines Volkes, wie es zur Zeit des 
endgültigen Uberganges in die deutsche Herrschaft 
war. Besonders reizvoll ist das poetische Ver- 
ständnis, mit dem sich der Verfasser in all die 
Schönheit und Eigenart der Natur, des samoa- 
nischen Volkes, seiner Sitten und Gebräuche versenkt. 
 
	        

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