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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1910
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Bandzählung:
21
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1910
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 21.
Bandzählung:
21
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Werbung

Volltext

Deutsches Kolonialblatt 
Amisblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
21. Jahrgang. Berlin, den 1. Movember 1910. Nummer 21. 
Diese Zeitschrift erscheint im der Regel am 1. und 15. fedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindesteus einmal 
bierteljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten-, herausgegeben von Dr. Freiherrn v. Danckelman. 
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolontalblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und dte Buch- 
bandlungen 4 4.—, direkt unter Streifband durch die VBeriagshuchhandtunge a) 5, — für Deutschland einschl. der deutschen 
Schutzgebiete und ÖOsterreich - Ungarns, b) 6,— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die 
Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SW68, Kochstraße 68—71, zu richten. 
Inhalt: Amtlicher Teil:: Allerhöchste Verordnung, betr. die Ausführung des Kolonialbeamtengesetzes vom 
§. Juni 1910. Vom 3. Oktober 1910 S. 849. — Personalien S. 850. — Spenden für Errichtung eines Denkmals 
zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika S. 852. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Südwestafrika: Betriebsergebnis der Staatsbahn Swakopmund —Windhuk 
in den Fiesu fahren 1908 und 1909 S. 853. — Wassererschließung in Deutsch-Südwestafrika (mit zwei Abbil- 
dungen) S. 854. 
Deutsch-Ostafrika: Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch= Ostafrika im 
Monat August 1910 S. 854. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch ostafrikanischen Schutzgebiets 
uber die Zollstellen der Binnengrenze im I. Viertel des Kalenderjahres 1910 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 855. — Desgleichen über die Zollstellen der Küste von Deutsch-Ostafrika im 
I. Viertel des Kalenderjahres 1910 S. 858. 
Togo: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Togo in den Monaten Juli und August 1910 fällig 
gewordenen Zollbeträge S. 860. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika S. 861. — Doa- 
Ulantagen-Gesellschaft m. b. H. S. 863. — Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft zu Berlin S. 864. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Der Lissaboner Kakaomarkt im September 1910 
S. 865. — Stand der ägyptischen Baumwollernte im September 1910 S. 865. — Ergebnis der Baumwollernte 1909/10 
in den Vereinigten Staaten von Amerika S. 865. — Die Entwicklung der Baumwollspinnereien im Südosten der 
Vereinigten Staaten von Amerika S. 866. — Betriebseinstellungen in der indischen Baumwollindustrie S. 868. — 
Gummiausfuhr aus den Norddistrikten des Staates Matto-Grosso 1909 S. 868. — Juteanbauversuche in Birma 
S. 868. — Die Ausfuhr Britisch= Südafrikas 1909 S. 868. — Handel Britisch-Ostafrikas 1909/10 S. 869. — Gold- 
küste S. 869. — Nord-Nigeria S. 869. — Rhodesia S. 870. — Eritrea S. 870. — Das Tendula-Bewässerungsprojekt 
in Britisch-Indien S. 870. — Zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage in der Kapkolonie im Jahre 1909 S. 871. 
Vermischtes: Herabsetzung der Eisenbahn-Frachtsätze in der Union für Mais zum Export nach Deutsch-Süd- 
westafrika S. 872. — Literatur-Bericht S. 872. — Verkehrs-Nachrichten S. 872. — Schiffsbewegungen 
S. 877. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 878. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 !lilech Amtlidher Ceiss-W 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
–—· — 
Kllerhöchste Verordnung, betr. die Kusführung des Kolonialbeamtengesetzes 
vom 8. Juni 1910. 
Vom 3. Oktober 1910. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ufw., 
verordnen gemäß § 1 des Kolonialbeamtengesetzes vom 8. Juni 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 881) und 
l 159 des Reichsbeamtengesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1907, S. 245) im Namen des Reichs, was folgt: 
8 1. Im Sinne des Kolonialbeamtengesetzes und der dieses Gesetz ergänzenden und ab- 
ändernden Vorschriften ist für die Kolonialbeamten der afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete das 
Reichs-Kolonialamt, für diejenigen des Schutzgebiets Kiautschon das Reichs-Marine-Amt als oberste 
Reichsbehörde zuständig. Die nach jenen Vorschriften den höheren Reichsbehörden zugewiesenen Be- 
fugnisse werden, soweit nicht im nachstehenden ein anderes bestimmt ist, durch die Gouverneure der 
Schutzgebiete wahrgenommen.
	        

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