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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Volume count:
22
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XXII.).
  • Verkehrs-Nachrichten.

Full text

Gesellschaft Nordwest- Kamerun.) 
Das elfte Geschäftsjahr stand unter dem geichen 
des Vorgehens des Staatssekretärs des Reichs-Kolo- 
nialamts, der aus Anlaß der im letzten Bericht er- 
wähnten Meinungsverschiedenheit über die Anslegun 
der Bestimmungen des Konzessionsvertrages, betreffen 
Wegebanten, erklärt hatte, daß er von diesem Vertrage 
zurücktrete. Der von uns eingeleiteten Klage gegen- 
über hat das Reichs-Kolonialamt zunächst den Einwand 
erhoben, daß der Rechtsweg an das ordentliche Gericht 
nicht zulässig sei. Das Landgericht I Berlin, bei 
welchem der Rechtsstreit anhängig ist, hat diesen 
Standpunkt des Reichs-Kolonialamts nicht akzep- 
tiert, den Einwand der Unzulässigkeit des Rechts- 
weges vielmehr durch Urteil vom 18. Oktober d. Js. 
verworfen. Erst nach Rechtskraft dieses Urteils kann 
zur Sache selbst verhandelt werden, da das Reichs- 
Kolonialamt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über 
die erwähnte Einrede die Einlassung zur Hauptsache 
verweigert hat. ’ 
Unter dieser Sachlage leidet die Gesellschaft na- 
türlich in außerordentlichem Maße, denn wenn wir 
auch auf den schließlichen Ausgang des Prozesses ver- 
trauen, sind wir doch in der Ausübung unserer eigent- 
lichen Konzessionsrechte, der Verwertung des uns zu- 
stehenden Kronlandes, während der Dauer des Prozesses 
lahmgelegt, und das ist für die Gesellschaft um so 
mißlicher, als gerade jetzt sich das Interesse für unser 
Gebiet geltend macht und die ersten Anläufe für eine 
hünstige Entwicklung zu verzeichnen wären. 
Im Berichtsjahre ist der Ban der Kamernn- 
Nordbahn bis nahe an die Südwestgrenze unseres 
Konzessionsgebiets herangeführt worden. Die hierdurch 
geschaffenen günstigeren Verhältnisse konnten aber 
unsererseits nicht ausgenützt werden, weil die plan- 
mäßige Abgabe von Land durch die freie Ausübung 
unserer Konzessionsrechte bedingt ist. Nur in ganz 
vereinzelten Fällen ließen sich auf Gefahr der Erwerber 
ben von Land im Wege der Verpachtung mit 
vorbehaltenem Kauf zu von Jahr zu Jahr steigenden 
Preisen in die Wege leiten und dadurch die ersten, 
einstweilen noch geringen, Einnahmen an Pachtgeldern 
auf dem Landverwertungskonto erzielen. 
Zur Sicherung unserer Ansprüche auf Kronland 
wurden auch im Berichtsjahre ausgedehnte vorläufige 
*) Aus dem 11. Jahresbericht (1910). 
  
  
  
  
  
  
985 20 
Besitzergreifungen durch eigens entsandte Beauftragte 
vorgenommen und durch sichtbare steinerne Grenz- 
zeichen kenntlich gemacht. 
ir erwarben aus Eingeborenenhand eine bei 
Ekoyang in geringem Abstand von unserer Olfabrik 
in Mamfe gelegene, mit Olpalmen verschiedener Alters- 
stufen bepflanzte Fläche von 97½ ha, die unter sach- 
bemäber Bearbeitung eine regelmäßige, steigende Aus- 
eute gewähren wird. 
Unter unserer Mitwirkung ist im laufenden Ge- 
schäftsjahre eine neue Gesellschaft gegründet worden, 
die den Betrieb von Faktoreien im Konzessionsgebiete 
zur Aufgabe hat. Wir haben in diese Gesellschaft — 
die Bremer Nordwest-Kamernn-Gesellschaft 
m. b. H. zu Bremen — die Bestände unserer Fakto- 
reien in Mamfe. Rssanakang, Tinto und Ba- 
menda eingebracht und sind an dem 500 000 ¾ be- 
tragenden Gesellschaftskapital mit der Hälfte beteiligt. 
Wir dürfen mit einer günstigen Entwicklung dieses 
neuen Unternehmens rechnen. 
Unsere Fabrik in Mamfe und die Großplantage 
bei Abonando haben sich immer noch nicht in der 
von uns erwarteten Weise entwickeln können. Einer 
angemessenen Ausdehnung dieser Unternehmungen zu 
rentablerer Ausgestaltung steht auch hier die Haltung 
der Regierung im Wege, da die erste Vorbedingung 
der Ausstattung mit hinreichendem Landbesitz, bei der 
Fabrik zur Sicherstellung der Anlieferung der Olfrüchte 
aus eigenen Beständen, bei der Pflanzung zur Aus- 
breitung des Betriebes, bis auf weiteres nicht erfüllt 
werden kann. 
  
  
*# * 
Dem Gewinn= und Verlustkonto für 1910 
ist zu entnehmen, daß der Nutzen auf Waren und 
Importen 80 752 ¾“ betragen 146 zu denen 10 054.1 
Pachteinnahmen treten. Die Kosten der Okkupations- 
und Vermessungstätigkeit sind mit 16 209 ¼ dem Kon- 
zessions= und Landbesitzkonto zugeschrieben worden, 
das danach mit 727 188 Ac zu Buch steht. Dagegen 
erforderten Gehälter und Unkosten in Berlin und 
Kamernn 82 204 K, Zinsen 19 115 , Ubernahme der 
Abschlußsalden von Kamerun 39 379 ¼¾ und Abschrei- 
bungen 32 436 /C. Es resultiert somit aus dem Be- 
triebe ein Verlust von 82 328 (1909: 180 082/ 
Verlust), wodurch die Unterbilanz auf 2 192 741 ./¾ an- 
gewachsen ist. Das Grundkapital beträgt 4 860 000 Mc, 
doch sind davon 988 104 .# noch nicht eingezahlt. 
  
  
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
  
Der Faserhongreß in Seoerabosa 1911.7) 
Faserkongreß und-ausstellung““) wurdenprogramm- 
eemäß Anfang Juli d. Is. in Soerabaja eröffnet. r 
ongreß wurde nach Vbhaltung von zehn Sitzungen 
am 10. Juli geschlossen, während die Ausstellung noch 
bis Ende August offen blieb. Wemngleich die ganze 
Veranstaltung nicht von pomphafter Größe war, stellte 
sie doch nach Anlage, Beteiligung, Besuch und Be- 
deutung für die Zukunft ein wichtiges Ereignis der 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, S. 852 ff. (Aus einem 
Bericht des Kaiserl. Konsulats in Soerabaja vom 
8. August 1911. " *!45• 
*#) Vgl. hierüber die von der „Ständigen Aus- 
stellungskommission für die deutsche Industrie“ ver- 
öffentlichten Berichte. 
  
  
Wirtschaftsgeschichte Niederländisch-Indiens, wie auch 
einen Erfolg der niederländisch-indischen Regierung dar, 
ie das gange Unternehmen auf das beste vorbereitei 
und durchgefuͤhrt hat. 
Neben der genannien Kolonialregierung können 
auch die Vereinigten Staaten von Amerika mit großer 
Gennugtuung auf die Veranstaltung zurückblicken. Der 
Kongreß gab den Amerikanern Gelegenheit, zu zeigen, 
daß sie auf dem Gebiete der Baumwollkultur und der 
damit zusammenhängenden Faserkulturen die meiste 
Erfahrung und die beste Fachwissenschaft besitzen. 
Insbesondere war das ganze Unternehmen aber 
auch ein Erfolg Deutschlands, das in mehrfacher 
Beziehung erfreulich hervortrat. Bei der Begrüßung 
und den offiziellen Ansprachen ward unter den fremden 
Sprachen deutsch an erster Stelle gesprochen. Deutsch 
  
 
	        

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