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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Verkehrsnachrichten.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 142 20 
mindestens jeden vierten oder fünften Tag ge- 
dippt werden. 
Zu diesem häufigen Dippen wollte man sich 
nur ungern entschließen, da Schädigungen der 
Gesundheit der Rinder durch das Dippen be- 
fürchtet wurden. Man hat aber jetzt in Natal 
ein Dippmittel gefunden, das alle fünf Tage an- 
gewendet werden kann, ohne sehr zu schaden. 
Die beste Grundlage für Dippmittel ist 
Arsenik. VBiele verschiedene Präparate sind am 
Markt, welche Zecken sicher töten, ohne selbst bei 
häufiger Anwendung den Organismus zu schä- 
digen. 
Das Mittel, welches Pitchford in Natal her- 
stellt „Laboratory Dipp= genannt, ist mit bestem 
Erfolg vielfach im Gebrauch. Das Mittel be- 
steht aus: 
5½ lb = 2195 ar grüne Seife, 
2 Gallonen = 91 Paraffin, (Petroleum), 
8½ lb = 3855 gr arschitc of soda (arsenik- 
saures Natron), 
1400 Gallonen = 18001 Wasser. 
Eine andere gebräuchliche Mischung ist 1 lb 
454 gr arsenite of soca auf 25 Gallonen 
1131 Wasser für monatliches Dippen, halb 
stark für wöchentliches Dippen. 
Rinder, die öfters gedippt werden, versuchen 
ihre Köpfe und insbesondere ihre Ohren vor der 
Berührung mit der Dippflüssigkeit zu bewahren. 
Da nun aber in den Ohren die rotbeinigen 
Zecken sitzen, muß man darauf besonders achten. 
Es ist aus diesem Grunde ratsam, nach dem 
Dippen die Ohren der Rinder, ebenso andere für 
die Dippflüssigkeit schwer zugängliche Stellen, wie 
die Vorhaut bei Ochsen, die Umgebung des 
Afters und die Schwanzspitze, mit einer Hand- 
spritze auszuspritzen. 
Es ist wichtig zu wissen, wie lange man 
das Dippen fortsetzen muß, um eine eingezäunte 
Farm zeckenfrei zu machen. Das hängt natürlich 
mit der Lebensdauer der Zeckenarten zusammen. 
Bei den blauen Zecken leben die Larven 
sieben Monate; wenn also so lange gedippt wird, 
muß die Farm von dieser Spezies rein sein. 
Rotbeinige und braune Zecken bleiben etwa bis 
zu 14 Monaten lebensfähig, also muß das Dippen 
so lange Zeit durchgeführt werden. 
Es ist klar, daß anfangs beim Dippen viel 
größere Mengen Zecken getötet werden, als später. 
Bei den allerersten Malen ist die Abnahme zwar 
noch nicht so augenscheinlich, aber bald nimmt 
man wahr, daß die Zecken seltener werden und 
schließlich gibt es nur so wenige, daß es schwer 
wird, ein Exemplar zu finden. 
Die Größe der Gefahr des Ostküstenfiebers 
hängt ab von der Menge der vorhandenen Zecken 
auf jeder Farm und dem Verhältnis der Zecken- 
E— 
  
zahl zur Zahl der Rinder. Außerdem hat die 
Höhenlage der Weiden insofern Einfluß, als es 
in niedrigeren wärmeren Lagen mehr Zecken gibt, 
als in höheren mit kühlerem Klima. Bei Fest- 
setzung der Häufigkeit des Dippens sollte man 
darauf Rücksicht nehmen. Wenn nur wenig An- 
steckungsgefahr besteht, setzt man längere Zwischen= 
zeiten fest, ist aber die Seuche in der Nachbar- 
schaft, so kürzt man die Pausen ab. Ist die 
Seuche aber am Ort ausgebrochen, so dippt man 
so oft als es die Umstände erlauben. 
Da Dippen nur eine Präventivmaßregel ist, 
nutzt es natürlich am meisten, wo es schon vor 
dem Ausbruch der Seuche angewendet wurde, 
und am wenigsten, wenn man damit erst anfängt, 
nachdem die Viehbestände schon stark verseucht sind- 
Ein kluger Farmer, der irgendeine Jufel- 
tionsmöglichkeit zu befürchten hat, wird demnach 
sofort mit Dippen anfangen, ohne den Ausbruch 
der Krankheit abzuwarten. 
Es ist eine wichtige Präventivmaßregel, welche 
die Farmer vor schweren Verlusten bewahren 
kann, wenn sie ihr Weideland in verschiedene 
eingezäunte Koppeln einteilen, und stet 
wissen, wo ihre Rinder geweidet haben. Diese 
sollten alle in derselben Koppel gehen und die 
Weideplätze nicht häufiger, als dringend nötig, 
wechseln. Bricht die Seuche in einer Koppel 
aus, so bringt man das Vieh in eine andere, 
d. h. man bringt es von einer verseuchten Weide 
auf eine gesunde. Natürlich müssen die erkrankten 
Tiere in der verseuchten Koppel zurückbleiben, 
sonst würde in sechs bis sieben Wochen auf der 
gesunden Weide gleichfalls die Seuche ausbrechen. 
Um die Scheidung von kranken und gesunden 
Tieren zu ermöglichen, bringt man zunächst das 
gesamte Rindvieh für drei Wochen in eine un- 
verseuchte Quarantänekoppel, die genügend Futter 
für diesen Zeitraum bieten muß. Wie vorher 
ausgeführt, zeigen sich bei allen angesteckten 
Rindern die Symptome des Ostküstenfiebers inner“ 
halb dreier Wochen nach der Ansteckung. Die 
Feststellung geschieht mit Hilfe des Thermometers. 
Die als krank erkannten Tiere sendet man 
entweder in die infizierte Koppel zurück oder man 
läßt sie schlachten. Alle Rinder, bei welchen 
innerhalb der drei Quarantänewochen sich kein 
Fieber zeigt, sind seuchenfrei. Man bringt diese 
nun in eine dritte seuchenfreie Koppel, währen 
man die erstbeweidete und die Quarantänekoppe 
19 Monate lang nicht mehr mit gesunden Rinder? 
beweidet. 6 
Besser ist es noch, wenn man zwei Quarantäne 
koppel einrichten kann und in jeder das Vieh 
15 Tage lang hält. Da nämlich in der Ouaran, 
tänekoppel alle Zecken von den Rindern heral, 
fallen und nun wenigstens 16 bis 18 Tage ge
	        

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