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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1911
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
22
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Teil.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betr. die Bezirksräte in Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-englisches Abkommen über die Bekämpfung der Schlafkrankheit in Togo und in der Goldküstenkolonie, dem Aschanti-Protektorat und den nördlichen Gebieten der Goldküste.
  • Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika zur Verordnung des Reichskanzlers, betr. die Errichtung und den Betrieb von Apotheken in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, vom 12. Januar 1911.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken.
  • Desgleichen betr. Änderung der Jagdverordnung vom 5. November 1908.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch – Südwestafrika zur Ergänzung der Verordnung, betr. die Abwehr des Ostküstenfiebers vom 12. Oktober 1910.
  • Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea zu der Verordnung des Reichskanzlers, betr. die Errichtung und den Betrieb von Apotheken in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, vom 12. Januar 1911.
  • Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. das Verordnungsrecht der Bezirksamtmänner in Rabaul und Friedrich – Wilhelmshafen.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Samoa, betr. die Ausführung der Verordnung des Reichskanzlers, betr. das Geldwesen der Schutzgebiete außer Deutsch-Ostafrika Kiautschou vom 1. Februar 1905. Verortung des Gouverneurs von Samoa, betr. das Verbot des Erlegens und Fangens von Fasanen und Zahntauben. 704 Personalien. 705
  • Verordnung des Gouverneurs von Samoa, betr. das Verbot des Erlegens und Fangens von Fasanen und Zahntauben.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 145 2e 
Vieh überlebt die Krankheit und die Ansteckungs= 
gefahr wird durch die neugeborenen Kälber auf- 
recht erhalten. In Kampala, der Eingeborenen- 
auptstadt von Uganda, sterben 70 v. H. aller 
Kälber, also nur 30 v. H. genesen und werden 
immun, während in Ruanda, an dem Westufer 
des Viktoria Nyanza, angeblich 70 v. H. über- 
leben. Ein Gebiet, das erst einmal andauernd 
verseucht ist wie dieses, bleibt eine Quelle der 
Lefahr für alle seuchenfreien Distrikte und selbst- 
verständlich wird die Viehausfuhr von dort und 
ie Vieheinfuhr nach dort unmöglich. 
Die angegebenen Maßnahmen genügen zur 
Tusrottung des Ostküstensiebers in Südafrika und 
s dürfte schwerlich gelingen, für die dortigen 
Verhältnisse passendere zu finden. Natürlich wäre 
Eine weitere praktische Lösung der Seuchen- 
Bekämpfungsfrage die Immunisierung jedes ein- 
zelnen Rindes durch Impfung. Leider ist die 
wissenschaftliche Forschung noch nicht so weit vor- 
heschritten, daß das Auffinden einer Impfmethode 
auch nur in absehbarer Zeit zu erwarten wäre. 
zun man indessen bedenkt, daß es innerhalb 
neunjähriger Forscherarbeit nicht gelungen war, 
ie Krankheit überhaupt künstlich auf ein gesundes 
ind zu übertragen und daß dies nun doch ge- 
lückt ist, dann braucht man die Hoffnung, daß 
chhließlich doch eine brauchbare Schutzimpfung ge- 
unden werden wird, noch nicht aufzugeben. 
ermaßigung des russischen Sinkuhrzolls für 
rohen Rakoo. 
Im russischen Handelsministerium haben Be- 
da ngen über eine Herabsetzung des Einfuhrzolls 
rohen Kakao in Bohnen usw. stattgefunden 
en dem Ergebnis, daß beim Handelsminister die 
a läßigung des nach Tarifnummer 19 (1) zu 
fbebenden Zolles von 6,75 Rubel auf 4,50 Rubel 
t das Pud befürwortet werden soll. 
Verhehrsverbesserungen im Kapstädter Hafen. 
ur Auf Anregung des Tafelbai Hafenrats, welcher 
und ehrzahl aus Kapstädter Kaufleuten besteht 
8 sich sehr bemüht, Mittel und Wege zu finden, 
beb den Schiffsverkehr im dortigen Hafen zu 
daren, hat der Eisenbahn= Verwaltungsrat, dem 
au die Unionsverfassung die Verwaltung der 
ennen übertragen worden ist, einen Betrag von 
ven 120 000 K genehmigt, der dazu verwandt 
den soll, um sowohl den Schiffs= als auch den 
wonenverkehr im Kapstädter Hafen zu erleich- 
liche dw. besser zu gestalten. Nach einer amt- 
n Mitteilung des Eisenbahn-Verwaltungsrats 
  
an den Hafenrat sollen folgende Neuanschaffungen 
und Aufbesserungsarbeiten vorgenommen werden: 
Kauf eines Schleppdampfers zu einem Kosten- 
anschlag von 35.000 L; Verbesserung der Kais 
durch den Bau einer neuen Kaimauer zu einem 
Kostenanschlag von 43 000 L; Anschaffung eines 
neuen Caissons für das Trockendock zu einem 
Kostenanschlag von 8000 L; Wege-, Straßen= und 
Eisenbahn-Verkeh besserungen zu einem Kosten- 
anschlag von 12 000 L; Ankauf eines neuen 
Baggers und zweier 200 Tonnen-Schlammboote 
zu einem Kostenanschlag von 25 000 L. 
Durch diese Maßnahmen hofft man den lokalen 
Schiffsverkehr, der in den letzten Jahren sehr 
nachgelassen hat, und auch den Fremdenbesuch 
zu heben. 
Auf Veranlassung des Landwirtschaftsministe- 
riums sollen außerdem in den Docks Kühlmagazine 
errichtet werden, die namentlich dem dortigen 
Fruchtexport zugute kommen sollen. Es ist dafür 
ein Betrag von 6000 K ausgeworfen. Angesichts 
der nahe bevorstehenden Fruchtsaison ist mit den 
Arbeiten schon begonnen worden. 
Die Bemühungen Kapstädter Handelskreise, 
den Bunkerkohlenhandel im dortigen Hafen zu 
heben, scheinen von Erfolg begleitet zu sein. 
Während im Vorjahre im ganzen 50 000 t Bun- 
kerkohlen an anlaufende Schiffe abgegeben wurden, 
erhöhte sich der Absatz in den neun ersten Monaten 
des Berichtsjahres schon auf 52 000 t, so daß 
man einen Jahresabsatz von etwa 70 000 t vor- 
aussieht. Von wesentlichem Einfluß dürfte in 
dieser Beziehung die kürzlich erfolgte Herabsetzung 
der Abgaben für das Umladen von Kohlen im 
Kapstädter Hafen sein. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kapstadt 
vom 6. Dezember 1910.) 
Volkszählung in Johannesburg (Transvaal). 
Am 1. Orktober 1910 hat im Bezirke der 
Stadtgemeinde Johannesburg eine allgemeine 
Volkszählung stattgefunden. Die Zählung hat 
folgendes Ergebnis gehabt: 
  
männlich weiblich zusammen 
Weiße 63429 48 143 111 572 
Eingeborene 91522 4000 95 522 
Farbige 3 757 8 992 7749 
Asiaten 3 987 1 182 5169 
162 695 57 317 220 012 
Das weiße Element umfaßt also etwas über 
die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Ihm nahe 
kommt die Zahl der Schwarzen, bei denen die 
in den Kaffernlagern der Goldgruben sich auf- 
haltenden eingeborenen Bergarbeiter nicht einge-
	        

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