Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1912
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.
Volume count:
23
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 22.
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.
  • Title page
  • Rechte; Druck.
  • Widmung.
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Vorbemerkung.
  • Einleitung.
  • Erstes Kapitel. Die Deckung des Finanzbedarfs im deutschen Bund und die Ordnung des Finanzwesens nach den Reichsverfassungsentwürfen von 1848/49.
  • Erster Teil. Das Finanzwesen des Norddeutschen Bundes.
  • Zweites Kapitel. Die verfassungsmäßigen Grundlagen des Bundes- und nachmaligen Reichs-Finanzwesens.
  • Drittes Kapitel. Die Zoll- und Steuerpolitik des Zollparlamentes.
  • Viertes Kapitel. Die Finanzwirtschaft des Norddeutschen Bundes.
  • Fünftes Kapitel. Die Versuche zur Reform der Bundesfinanzen.
  • Zweiter Teil. Die erste Periode der Reichsfinanzwirtschaft 1872 bis 1879. Die Epoche der liberalen Finanz- und Zollpolitik.
  • Sechstes Kapitel. Wirtschaftsführung und Finanzgebarung im Reich von 1872 bis 1879.
  • Siebentes Kapitel. Der Militär- und Marineetat von 1872 bis 1879.
  • Achtes Kapitel. Verwendungen aus der Kriegsentschädigung.
  • Neuntes Kapitel. Versuche zur formellen Ordnung des Reichsfinanzwesens.
  • Zehntes Kapitel. Grundlinien der Finanzentwicklung und Finanzpolitik in den Jahren 1872 bis 1879.
  • Elftes Kapitel. Die Beziehungen zwischen Reichs- und Landesfinanzen in der ersten Periode der Reichsfinanzwirtschaft.
  • Zwölftes Kapitel. Die Freihandelsära im Reiche.
  • Dritter Teil. Die Zoll- und Finanzreform vom Jahre 1879.
  • Dreizehntes Kapitel. Die Entstehung der neuen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Strömung.
  • Vierzehntes Kapitel. Die Finanzlage der Einzelstaaten vor der Zolltarifreform.
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Zoll- und Finanzreform von 1879.
  • Sechzehntes Kapitel. Reichs- und Landesfinanzen nach der Zolltarifreform.
  • Vierter Teil. Die zweite Periode der Reichsfinanzwirtschaft 1880 bis 1893. Die Zeit der Bismarckschen Zoll- und Finanzpolitik.
  • Siebzehntes Kapitel. Die preußische Finanzpolitik in ihren Beziehungen zur Finanzreform im Reiche.
  • Achtzehntes Kapitel. Die weiteren Versuche zur Verwirklichung des Bismarckschen Finanzprogrammes.
  • Neunzehntes Kapitel. Autonome Änderungen des deutschen Zolltarifs von 1879 bis 1885.
  • Zwanzigstes Kapitel. Die deutsche Zoll- und Handelspolitik von 1879 bis 1885.
  • Einundzwanzigstes Kapitel. Vertragspolitik und autonome Tarifpolitik 1885 bis 1892.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel. Die Versuche zur Verlängerung der Reichsfinanzperiode.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel. Wirtschaftsführung und Finanzgebarung im Reiche 1879 bis 1893/95.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel. Reichs- und Gemeindefinanzen.
  • Fünfundzwanzigstes Kapitel. Die Finanzlage der Einzelstaaten in der Ära der Bismarckschen Finanzpolitik.
  • Fünfter Teil. Die Zoll- und Finanzreformen von 1893/95.
  • Sechsundzwanzigstes Kapitel. Die Rückkehr zur gebundenen Tarifpolitik.
  • Siebenundzwanzigstes Kapitel. Die Heeresvorlagen und ihre Deckung.
  • Achtundzwanzigstes Kapitel. Die Finanzlage des Reiches nach Ablauf der Bismarckschen Ära.
  • Neunundzwanzigstes Kapitel. Die Miquel-Posadowskyschen Reformversuche.
  • Sechster Teil. Die dritte Periode der Reichsfinanzwirtschaft 1895 bis 1906. Die Zeit der Notbehelfe.
  • Dreißigstes Kapitel. Kleinere formelle und materielle finanzpolitische Maßnahmen.
  • Einunddreißigstes Kapitel. Wirtschaftsführung und Finanzgebarung im Reiche von 1895 bis 1906.
  • Zweiunddreißigstes Kapitel. Die Finanzlage der Einzelstaaten in der Zeit von 1895 bis 1906.
  • Dreiunddreißigstes Kapitel. Die Zolltarifreform vom Jahre 1902.
  • Vierunddreißigstes Kapitel. Fortschritte in der formellen Ordnung des Reichsfinanzwesens.
  • Siebenter Teil. Die vierte Periode der Reichsfinanzwirtschaft 1906 bis 1912. Die Zeit der Reformversuche.
  • Fünfunddreißigstes Kapitel. Die Handelsverträge von 1906.
  • Sechsunddreißigstes Kapitel. Die Reichsfinanzreform vom Jahre 1906.
  • Siebenunddreißigstes Kapitel. Die Reichsfinanzreform vom Jahre 1909.
  • Achtunddreißigstes Kapitel. Maßnahmen zur formellen und materiellen Ordnung des Reichsfinanzwesens.
  • Neununddreißigstes Kapitel. Die neuere Reichsfinanzpolitik und die Gemeinden.
  • Vierzigstes Kapitel. Wirtschaftsführung und Finanzgebarung nach der Sydowschen Finanzreform.
  • Einundvierzigstes Kapitel. Rück- und Ausblick.
  • Anhang.
  • Deutsches Reich.
  • Preußen.
  • Bayern.
  • Württemberg.
  • Sachsen.
  • Baden.
  • Hessen.
  • Mecklenburg-Schwerin.
  • Namen- und Sachregister.

Full text

In den deutscherseits nunmehr wieder aufgenommenen Ver- 
handlungen mit Österreich-Ungarn wurde eine Erhöhung 
der Zölle für Weizen, Roggen, Hafer, Holz, Schweine und Pferde 
in Aussicht gestellt. Österreich-Ungarn aber sollte eine differen- 
zielle Begünstigung durch Bindung der geltenden Zollsätze er- 
fahren. Hierbei bedurfte es für Deutschland einer Sicherung da- 
gegen, daß diese Begünstigung den übrigen deutscherseits meist- 
begünstigten Ländern weder direkt noch indirekt, d. h. auf dem 
Umwege über österreichisches Gebiet, zuteil werden würde. Die 
Getreide- und Viehzölle, die auch in Österreich bestanden, sollten 
in ihrer bisherigen Höhe für den Übergang über die gemein- 
schaftliche Zollinie gebunden werden. Gleichzeitig sollte, wie nach 
Art.4 des Handels- und Zollvertrags zwischen Preußen und Öster- 
reich vom ıg. Februar 1853, den Vertragsstaaten vorbehalten bleiben, 
den gebundenen Zwischenzollsatz um denselben Betrag zu erhöhen, 
um welchen der entsprechende Satz seitens des anderen Teiles 
während der Vertragsdauer herabgesetzt werden würde. 
Für die Österreich gewährten Zollbegünstigungen forderte 
Deutschland Gegenleistungen auf dem Gebiete der Industriezölle. 
Bei der erst im Vorjahre in Österreich-Ungarn vorgenommenen 
Tarifrevision war eine Anzahl für die deutsche Industrie wich- 
tiger Artikel: Eisen, Eisenwaren, Maschinen, Baumwollwaren, 
Kaffeesurrogate, Glas- und Tonwaren, Papier und Papierwaren, 
mit hohen Zollsätzen belegt worden. Deutscherseits wünschte man 
eine Herabsetzung dieser Zölle wenigstens auf jene Sätze, die 1878 
bestanden hatten. 
Es war nicht leicht für Österreich, gegenüber diesen Vor- 
schlägen ein Entgegenkommen zu bezeigen. Denn bei den von 
Deutschland geforderten Gegenleistungen standen sich die Inter- 
essen der beiden Reichshälften schroff gegenüber. Ungarn ver- 
langte, wie schon bei den früheren Verhandlungen, eine Ermäßigung 
der deutschen Getreide- und Viehzölle, die jedoch, wenn über- 
haupt nur mittels Herabsetzung der österreichischen Industriezölle 
zu erlangen war. In der diesseitigen Reichshälfte aber war 
hierfür keine Stimmung. Die gewerbliche Produktion Österreichs 
hatte sich erst zu kurze Zeit der neuen Zölle zu erfreuen. 
Wenn jetzt schon eine erhebliche Tarifermäßigung stattfinden 
sollte, so wäre das für sie schlimmer als die Nichteinführung der 
Zölle überhaupt gewesen. Außerdem war der Handelsminister 
Pino ein entschiedener Schutzzöllner. Jedenfalls mußte die öster- 
reichische Industrie, wenn sie Opfer bringen sollte, auch an anderer
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.