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Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1912
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.
Volume count:
23
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Denkschrift über die Diamantensteuer.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (IX.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

— 414 20 
gab einen Ertrag von ¾ Ballen vom Acker 
(40,5 Ar); man nimmt an, daß dieses an sich 
gute Ergebnis noch besser gewesen wäre, wenn 
man mit dem Pflanzen frühzeitiger begonnen hätte. 
Der Boden, auf dem die Versuche vorge- 
nommen wurden, ist der Alluvialboden des Pecos- 
Tales, der sich zu jener Zeit gebildet hat, als der 
Fluß noch viel mehr Wasser führte als heute. 
Man glaubt, daß sich die besten Aussichten für 
einen lohnenden Anbau ägyptischer Baumwolle 
in denjenigen Bezirken finden, die, durch Irri- 
gation bewässert, ein Agypten ähnliches Klima 
aufweisen, wie ein solches eben im Pecos-Tal 
vorherrscht. Als Saat wird beste Metafifi= oder 
Jannovich-Saat empfohlen. 
Da ägyptische Baumwolle etwa den doppelten 
Preis wie amerikanische gewöhnlichen Grades 
bringt und im Werte nur hinter den besten Gra- 
den von Sea-Island zurücksteht, so liegt darin 
schon ein erheblicher Ansporn zu ihrer Aupflan- 
zung und Zucht. 
Der ägyptischen Baumwolle werden vier be- 
sondere Eigenschaften nachgerühmt: 
sie eignet sich am besten zum Mercerisieren 
und allen denjenigen Verfahren, durch welche dem 
Fabrikat ein seidenartiger Glanz verliehen wird; 
ihre besondere Reinheit und Freiheit von 
Noppen, ihr Glanz und ihre besondere Fähigkeit, 
Farben anzunehmen, macht sie in hervorragender 
Weise zur Vermischung mit Seide und für alle 
Waren geeignet, die wie Baumwollen-Satin und 
dergleichen Glanz erhalten sollen; 
die bräunliche Färbung der Metafifi-Faser 
eignet sich besonders für solche Waren, die wie 
Spitzen-Gardinen und dergleichen eine natürliche 
Ecru-Farbe haben sollen; 
sie ist in hervorragender Weise für Herstellung 
fester Garne und Nähmaschinen-Zwirne geeignet, 
die besonders fest sein müssen und wofür sonst 
nur beste Sea Island-Baumwolle Verwendung 
finden kann. 
Um dieser besonderen Eigenschaften willen 
wird alljährlich auch nach den Vereinigten Staaten 
von Amerika ägyptische Baumwolle eingeführt; 
die direkte Einfuhr aus Agypten in Ballen zu 
500 Pfund erreichte in den letzten Jahren fol- 
genden Umfang: 1895: 59 864, 1900: 106 166, 
1905: 108 283, 1906: 103669, 1907: 169731, 
1908: 120 187, 1909: 129985, 1910: 102 217, 
1911: 183 736. 
Der als Statistiker in Baumwollkreisen wohl- 
bekannte Sekretär der Baumwollbörse von New 
Orleans ist der Ansicht, daß diese Statistik wohl 
nicht die ganze Einfuhr an ägyptischer Baumwolle 
nsHmfaßt, da ein Teil derselben auch über England 
  
importiert, als solche aber unter den Importzahlen 
aus England nicht getrennt aufgeführt wird. 
(Bericht des Kaiserl. Konsuls in New Orleans 
vom 29. Februar 1912.) 
  
"Daßnahmen zur bebung der Baumwollkultur 
in Oittelasien und Transkauhasien. 
Einem Berichte des Kaiserlichen General- 
konfulats in St. Petersburg werden folgende 
weiteren Angaben') über Hebung der Baumwoll= 
kultur in Mittelasien und Transkaukasien ent- 
nommen: 
Die Kündigung des russisch= amerikanischen 
Handelsvertrags hat die Frage der Entwicklung 
der Baumwollkultur in Mittelasien und Trans- 
kaukasien wieder mehr in den Vordergrund gerückt. 
Man möchte zu diesem Zwecke gern energische 
Mittel ergreifen und das private Kapital für 
die großen Bewässerungsunternehmungen mobil 
machen, aber die Angst vor fremdem Einfluß 
stellt sich auch hier wieder hemmend in den Weg. 
Der Amerikaner Mr. Hamond, der sich für diese 
Angelegenheit interessierte, hat sich wegen der 
Schwierigkeiten, die man ihm machte, von der 
Sache ganz zurückgezogen. 
Die Hauptverwaltung für Agrarwesen und 
Ackerbau hat einen Gesetzentwurf über die Ver- 
pachtung von fiskalischen Ländereien in Turkestan 
zu Bewässerungen und zur Kultivierung von 
Baumwolle ausgearbeitet. Danach sollen Aus- 
länder, Juden und Armenier kein Land zur Be- 
wässerung und Benutzung erhalten dürfen, Aktien- 
gesellschaften, an denen Ausländer beteiligt sind, 
dürfen zwar Land auf Pacht erhalten, aber nicht 
wie russische Untertanen es unter Umständen zu 
Eigentum erwerben. 
Mit diesen Bestimmungen, von denen die 
Regierung trotz der Proteste der Industriellen 
aus politischen Gründen nicht abgehen wollte, ist 
dem Gesetz ein großer Teil seines praktischen 
Wertes genommen. 
Kommt das Gesetz in der vorliegenden Gestalt 
zustande, so wird sein Erfolg kein sehr großer 
sein, es müßten dann die großen Moskauer In- 
dustriellen ihre Mittel für die Entwicklung des 
russischen Baumwollbaues reichlicher als bisher 
zur Verfügung stellen. 
Neben dieser wichtigen Maßregel zur Ver- 
größerung der Aubaufläche der Baumwolle ist 
noch eine Reihe von kleineren Mitteln in Aussicht 
genommen. Man will zur Verbilligung des 
Baumwollbaues die Benutzung von Maschinen 
fördern; es sollen neue Versuchsstationen, Muster- 
farmen und Samenpflanzungen angelegt und die 
fachmännischen Instruktoren vermehrt werden. 
*) Ugl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 309f.
	        

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