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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kamerun.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Eisenbahnbau in den Kolonien.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (IV.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 153 20 
Das Antwortschreiben aus Gara-Binzam kam 
am 3. Oktober in Alati an. Ich brach am 4. 
von dort auf und gelangte am 11. nach Gara- 
Binzam, wo ich von den französischen Leutnants 
Brice und Bon empfangen wurde. Am 12. 
fand die formelle Übergabe statt. Am 138. früh 
räumten die Franzosen den Posten und traten 
die Reise auf dem Wasserwege Karagua — 
Iwindo (Aina) nach M'Vahdi an. 
Der Weg Alati—Gara-Binzam ist recht 
ichlecht. Am letzten Tage, von Azombo nach 
Gara-Binzam, durchschreitet man das Über- 
schwemmungsgebiet des Karagua-Flusses. Der 
Beg in nordwestlicher Richtung, der zwischen 
Grenzpfeiler 16 und 17 bei Alad-Makei die 
alte Grenze kreuzt, soll erheblich besser sein. 
Gara-Binzam selbst liegt auf einem kleinen 
sich aus der Flußniederung erhebenden Plateau 
unmittelbar auf dem Südufer des Karagua- 
Flußses, der ein breiter Nebenfluß des Iwindo 
oder Aina ist und in diesem bei M'Vine ein- 
mündet. Die Strecke Gara-Binzam den Karagua 
stromabwärts bis M'Vine, dann den Aina strom- 
aufwärts bis in Höhe von Alati soll das ganze 
Johr mit dem Kanu befahrbar sein. Der Aina 
fließt 4 km westlich von Alati vorüber. Es wird 
zu prüfen sein, ob dieser Wasserweg für den Ver- 
lehr mit Altkamerun ausgenutzt werden kann. 
Der Posten Gara-Binzam wurde von der 
sranzösischen Regierung im Juli 1910 gegründet, 
um die Stämme auf dem linken Ufer des Iwindo 
i Verwaltung zu nehmen. Die Besatzung ge- 
hörte zu der in M'Vahdi stehenden 1. Kompagnie, 
ebenso die Besatzungen der Nebenposten Minkebe 
und Suanke. Auf dem Posten befanden sich 
fünf große Gebäude und zwei kleinere, alle aus 
Buschmaterial, jedoch sind alle in einem derartig 
shlechten Zustand, daß keines bezogen werden 
lonnte. Die Europäer wohnen im Zelt. Da 
die Kompagnie bis auf weiteres hier bleibt, 
müssen für Europäer und. Farbige neue Gebäude 
errichtet werden. Der Posten ist mit einer nie- 
Fenz umgeben, die schadhaft ist und im 
Laufe der Zeit durch eine neue ersetzt werden 
muß. Kleinere alle Farmen bestnden sich in der 
nächsten Umgebung des Postens. 
In der Hauptsache stüctzte sich die franzöfische 
altung auf die westlich des Karagua woh- 
nenden Fang. Der im Nordnordosten zwischen 
#-= Binzam und Suanke liegende Stamm der 
Vakuel verhält sich ablehnend, mit Ausnahme 
von einigen Dörfern in der nächsten Umgebung 
von Gara-Binzam. Die Fang mußten Ver- 
ng liefern und etwaige Träger stellen. Im 
Olen sind die Sanga-Sanga ansässig. Gegen 
diesen Stamm hat die französische Regierung im 
Jahr 1909 eine Expedition unternommen, jedoch 
  
ohne Erfolg. Die Sicherheit am direkten Weg 
Gara-Binzam—Suanke scheint etwas zweifelhaft, 
da er das Gebiet der Bakuel der Länge nach 
durchquert und diese sich angeblich weigern, 
Karawanen Verpflegung zu verkaufen. Die Dörfer 
der Bakuel und besonders die der Sanga-Sanga 
sollen stark befestigt sein. Der Posten Suanke 
ist von den Njem umgeben, die im Westen an 
die Fang, im Süden an die Sanga-Sanga an- 
grenzen. Wie weit die Njem nach Osten sich 
ausdehnen, ist mir nicht bekannt. Im Bereich 
des Postens Minkebe westlich des Aina sind 
Fang ansässig. 
Am 13. Oktober, an demselben Tage, an dem 
die französischen Offiziere abgezogen waren, stellten 
sich einige Häuptlinge der nächsten Bakuel-Dörfer 
und brachten Verpflegung; sie haben einen Aus- 
weis erhalten. Ich habe die weiter entfernt 
wohnenden Bokuel-Dörfer auffordern lassen, sich 
ebenfalls zu stellen. Ob sie dieser Aufforderung 
Folge leisten werden, muß erst noch die Zeit lehren. 
Was den Wegebau anbetrifft, so ist nach 
unseren Begriffen aus Altkamerun gar nichts ge- 
schehen. Alle sogenannten Wege sind offenbar 
lediglich Negerpfade übelster Sorte. Doch können 
in Beziehung auf Wegebau selbstredend an die 
Bevölkerung vorerst noch keinerlei Anforderungen 
gestellt werden, ehe nicht das Jahr des Aus- 
wanderungsrechtes verflossen ist. 
Was die Besteuerung der Eingeborenen 
betrifft, so hatte die französische Verwaltung jeden 
arbeitsfähigen Mann mit 5 Fr. und jedes er- 
wachsene Weib mit 3 Fr. besteuert. 
GOeteorologischer Dienst in Ramerun. 
Seit Dezember 1912 befindet sich in Buea 
ein Regierungsmeteorologe, der die Samm- 
lung und zum Teil auch die Bearbeitung der 
meteorologischen Beobachtungen an Ort und Stelle 
ausführen wird. Hierdurch ist die Möglichkeit 
gegeben, den für jeden Plantagenbetrieb so wich- 
tigen Wetterdienst auf wissenschaftlicher Grundlage 
auszugestalten. 
Von den kameruner Pflanzungsunternehmungen 
hat bisher nur ein Teil durch seine Angestellten 
Regenmessungen ausführen lassen. Es steht zu 
hoffen, daß der Regierungsmeteorologe in seinen 
Bestrebungen, das Beobachtungsnetz zu erweitern, 
allseitige Unterstützung finden wird und daß die 
mit den Beobachtungen betrauten Angestellten 
angewiesen werden, etwaige Anfragen des Meteo- 
rologen umgehend zu beantworten. Die ausge-
	        

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