Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Erschließung Afrikas durch Eisenbahnen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die Erschließung Afrikas durch Eisenbahnen.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (V.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 228 20 
liegt mit 1637m 32 m häher als die Schnee- 
koppe, ungefähr ebenso hoch wie Nairobi an der 
Ugandabahn, die Hauptstadt von Britisch-Ostafrika. 
Als in den Jahren 1909 und 1910 die uner- 
warteten Diamantenfunde die Mittel zur Ver- 
staatlichung der Otavibahn lieferten, entschloß man 
sich, die Bahn in ihrer oberen Hälfte Karibib— 
Windhuk in Kapspur umzubauen. Die untere 
Hälfte blieb für den Ortsverkehr im Betriebe 
und wird jetzt im Monat durch zwei Zugpaare 
bedient, d. h. alle 14 Tage ein Zug in jeder 
Richtung. 
Die Otavibahn, von der Otavi-Minen= und 
Eisenbahn-Gesellschaft, in einer für die Spur von 
60 em sonst nicht vorkommenden Ausdehnung 
von 567 km (— Berlin— Frankfurt a. M.), ur- 
sprünglich als Grubenbahn zur Ausbeutung der 
Kupfergruben in Otavi und Tsumeb hergestellt, 
ist sie heute für das Schutzgebiet eine wichtige 
Hauptbahn zur Erschließung des Nordens ge- 
worden. Sie wurde mit der 91 km langen 
Privatbahn Otavl—Grootfontein im Jahre 1910 
verstaatlicht, der Betrieb aber weiter, zunächst 
auf 10 Jahre fest, an die seitherige Besitzerin 
verpachtet. 
Die Südbahn Lderitzbucht—Keetmanshoop 
— 365 km — nebst der Zweigbahn Seeheim— 
Kalkfontein — 180 km —. Das erste Stück der 
Hauptstrecke, Lüderitzbucht—Aus, wurde im De- 
zember 1905 aus Anlaß des Hottentottenauf- 
standes bewilligt und unter großer Beschleunigung 
kn#app in Jahresfrist bis November 1906 in Kap- 
spur vollendet. Für die Niederschlagung des 
Aufstandes wurde auch der Weiterbau bis Keet- 
manshoop notwendig und nach der Auflösung 
des Reichstags im März 1907 bewilligt. Die 
Bahn hat damals in kurzer Zeit ihre Baubkosten 
durch Ersparnisse an Frachtleistungen für Nach- 
schub und Verpflegung der Schutztruppe reichlich 
eingebracht. Die Strecke Lüderitzbucht—Keetmans- 
hoop hat nachweislich allein bis zum 1. April 
1908 etwa 42½ Millionen Mark an Kosten für 
Fracht, Etappenbesebung usw. gespart, die der 
Aufstand im Süden ohne die Bahn gekostet 
bäne. 
Zur weiteren Entwicklung des Südens dient 
die Zweigbahn Seeheim—Kalkfontein, deren Mittel 
in der Kolonialbahn-Borlage vom Jahre 1908 
angefordert wurden. 
Zur Vervollständigung des Bahnmeyes, größten- 
teils aus den Mitteln der Diamantenfunde, ist 
die Nord-Südbahn Windhul—Keetmanshoop — 
506 km — (— Berlin—fssen) erbaut. Südwest- 
Eafrila hat dadurch nunmehr ein gut zusammen- 
häüngendes Eisenbahnneyz — im ganzen 2106 km 
— erhalten, von denen indessen 671 km der 
Otavibahn und 194 km der alten Staatsbahn 
  
Swakopmund—Jakalswater—Karibib, zusammen 
865 km, noch die Feldspur von 60 cm aufweisen. 
4. Kamerun: 
Hier besteht als einzige noch vorhandene Privat- 
bahn unserer Schutzgebiete die Manenguba= 
bahn oder Nordbahn von Bonaberi nach Rkeug- 
samba — 160 km lang — in der Meterfvur 
angelegt. Sie genießt eine 3prozentige Zinsbürg- 
schaft des Reiches auf 11 Millionen Mark ihrer 
Stammanteile. Der Endpunkt der Bahn liegt 
880 m über dem Meere auf dem Sattel zwischen 
dem Manenguba= und Nlonako-Berge. Sie ist 
seit dem 1. April 1911 im Betriebe. 
Einige Lichtbilder von der Manengubabahn 
sowie aus Togo und von der Lüderitzbahn brachten 
auch hier in anschaulicher Weise zur Darstellung, 
wie es heule in unsern Schutzgebieten entlang 
der Eisenbahnen aussieht. 
Endlich die Kameruner Mittelland bahn von 
Duala über Edea an den Niong, 1908 bewillig! 
und jetzt bis Edea, Kilometer 81, im Betriebe. 
Schon die Vorarbeiten verursachten wegen des 
dichten Pflanzenwuchses in dem Urwaldgürtel der 
Küste und infolge des sehr durchschnittenen Ge- 
ländes und der äußerst ungünstigen klimatischen 
und gesundheitlichen Verhältnisse des Landes große 
Schwierigkeiten. Dazu gesellten sich beim Bon 
die unentwickelten Arbeiterverhältnisse und die 
erschwerte Arbeitergestellung und vverpflegung, 
sowie die besonderen bautechnischen Schwierg 
i an den großen Stromübergängen des 
Dibamba und Sanaga und zahlreicher lleinerer 
Wasserläufe. Der Bau weist daher nur langsame 
Fortschritte auf und wird begreiflicherweise wesemt 
lich kostspieliger als die bisherigen Bahnbauten. 
Ein Bild der Brücke über den Sanagasüdarm, 
— heute mit 159,6 m Spannung die weitest= 
gespannte Brücke in Afrika — zeigte die Aul- 
stellung des eisernen Überbaus in zwei Hülften 
und den Zusammenbau mittels Einschwimmens 
auf schwimmendem Gerüst unter Benutzung der 
Kraft des Stromes. Das Einschwimmen dauern 
nur zwei Stunden. Der Brückenbau wurde ## 
November 1911 vollendet und beweist, daß d- 
deutsche Technik heute auch vor den schwierigsten 
Aufgaben in den Schutzgebieten nicht mehr zurück- 
schreckt. 
Kleinbahnen. 
Einige Nebenbahnen in den Schuzzgebietr#. 
wie die Sigibahn im Usambara-Bezirk von Oi- 
afrika, die Biktoria-Pflanzungsbahn in Kamerun# 
die private Anschlußbahn von der Khangrube zur 
ution Arandis der Otavibahn, find noch zu rr 
wähnen. Sie haben zur Zeit auch nach ihr# 
Berkehr nur den Charakter von Kleinbahnen.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.
5 / 5
Neue Landschaftsordnung nebst dem Wahlgesetz für das Herzogthum Braunschweig.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.