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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1913
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Bandzählung:
24
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Herausgabe eines Ergänzungsheftes zum Tarif für die ostafrikanischen Eisenbahnen vom 1. Juni 1912.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Teil.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betr. die Erhebung einer Bergsonderrechtssteuer im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete.
  • Bedingungen für die Ausschreibung südwestafrikanischer Diamanten.
  • Grundlagen der der Diamanten-Regie gemäß Ziffer 18 der Ausschreibungsbedingungen zustehenden Gewinnbeteiligung.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Herausgabe eines Ergänzungsheftes zum Tarif für die ostafrikanischen Eisenbahnen vom 1. Juni 1912.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun zur Verordnung, betr. das Wandergewerbe.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. die Ein- und Ausfuhrplätze sowie die Zollstellen.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. Ermächtigung zum Erlaß von Strafbescheiden.
  • Verordnung des Gouverneurs von Togo, betr. den öffentlichen Verkehr in den Bezirken Sokode-Bassari und Mangu-Jendi.
  • Verzeichnis der militärischen Unternehmungen der Polizeitruppen im Sinne der Urkunde, betr. Stiftung einer Kolonial-Denkmünze, vom 13. Juni 1912.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

G 351 20 
gleichen Pflicht das Reichs-Kolonialamt und den Ausschuß der Regie zu unterrichten. Die 
gleiche Verpflichtung haben alle mit der eventuellen Prüfung der Rechnung beauftragten 
Personen zu übernehmen. 
Die mit der Revision zusammenhängenden Kosten und Auslagen hat die Regie zu tragen. 
IV. Der der Regie auf Grund des endgültigen Rechnungsabschlusses zustehende Gewinn ist sofort 
auszuzahlen, nachdem der vereidete Bücherrevisor die Rechnung geprüft hat. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Perausgabe eines 
ergänzungsheftes Jum Tarif für die ostafrikanischen Sisendahnen vom 1. Juni 1912.) 
Vom 27. Dezember 1912. 
(Amtlicher Anzeiger für D. O. A. 1912, Nr. 78, S. 237.) 
Ab 1. Jannar 1913 findet zwischen den Stationen der Strecke Daressalam—Tabora 
und den neu in Betrieb genommenen Stationen der Strecke Tabora —Kigoma bzw. umgekehrt 
direkte Abfertigung von Personen, Gepäck, Leichen, lebenden Tieren und Gütern statt. 
Zum Tarife für die Schutzgebietsbahnen (Mittellandbahn und Nordbahn) vom 1. Juni 1912 
ist ein Ergänzungsheft erschienen, welches die Bestimmungen hierüber sowie den Kilometerzeiger 
für die bis jetzt in Betrieb genommenen Stationen der Strecke Tabora—Kigoma und die Er- 
gänzung der allgemeinen Kilometertariftabelle enthält. 
Das Ergänzungsheft ist zum Preise von 50 Heller bei der Betriebsleitung in Daressalam 
und beim Baubureau der Firma Holzmann & Co. in Tabora erhältlich. 
Daressalam, den 27. Dezember 1912. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Schnee. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Romerun Zur Verordnung, betr. das 
Wandergewerbe. 
Vom 17. Januar 1913. 
(Amtsblatt 1913, Nr. 4, S. 54.) 
Die Ziffer 6 der Bekanntmachung des Gouverneurs zur Verordnung, betreffend das Wander- 
gewerbe, vom 4. März 1908 (Amtsbl. S. 9)““) wird aufgehoben. 
Buea, den 17. Januar 1913. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
V.: 
Dr. Meyer. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Ramerun, betr. die Ein- und Ausfuhrplätze 
sowie die Jollstellen. 
Vom 25. Januar 1913. 
(Awtsblatt 1913, Nr. 5, S. 69.) 
Der Bekanntmachung, betr. die Ein= und Ausfuhrplätze sowie die Zollstellen vom 1. August 
1911 (Amtsbl. S. 382; Kol. Bl. 1912, S. 384) ist mit dem Zeitpunkte der Übergabe des Übangi- 
Vorsprunges an die Schutzgebietsbehörden hinzuzufügen unter Ziffer 1b: Zollstelle an der 
Lobaje-Mündung und unter Ziffer 3b: Nebenzollamt an der Lobaje-Mündung. 
Buea, den 25. Januar 1913. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
J. V.: 
Dr. Meyer. 
ÛÙj — 
S *) Val. die Bekanntmachungen vom 24. März und 81. Oktober 1912 im „D. Kol. Bl.“ 1912, Nr. 7, 
292, und Nr. 24, S. 1164 
*) Bgl. „D. Kol. Bl.= 1008, Nr. 16, S. 783 f.
	        

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