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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 8.
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Neuguinea.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Koloniale Literatur (VIII.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 364 20 
Hochlande von Lelet gut rentierende Anlagen 
machen könnten, sofern sie die nötigen Arbeiter 
aufzutreiben vermögen, und ich kann diese Ansicht 
jetzt, da die Lage des Kaffeemarktes doch wesent- 
lich günstiger ist als zur Zeit der Abfassung 
meines erwähnten Berichts, nur aufrecht erhalten, 
obgleich Dr. Bücher eine ganz entgegengesetzte 
Ansicht über den wirtschaftlichen Wert des Hoch- 
landes (a. o. O.) inzwischen geäußert hat. Gewiß 
muß ich Herrn Dr. Bücher zugeben, daß große 
zusammenhängende Plantagen hier nicht möglich 
wären; wohl aber könnten, wie es in der Alta 
Verapaz Sitte ist, zahlreiche kleinere Kaffeegärten 
an den jeweils meistbegünstigten Stellen an- 
gelegt und ihr Produkt an die einzelnen Plan- 
tagenbetriebe abgeliefert werden; wohl muß ich 
ferner Herrn Dr. Bücher recht geben, daß zeiten- 
weise Wassermangel auf dem Hochland von Lelet 
herrschen wird, und ich habe selbst bereits früher 
in meinem Bericht darauf hingewiesen; aber so 
gut man in manchen ebenso ungünstig gelegenen 
Pflanzungen der Alta Verapaz durch Aufsammeln 
von Regenwasser genügende Wasservorräte für 
das Haus wie für das Benefizieren des Kaffees 
zu gewinnen vermag, dürfte dasselbe auch in 
Lelet möglich sein. Und wenn Dr. Bücher meint, 
daß wegen der verhältnismäßig starken Besied- 
lung des Plateaus für Pflanzungen kein Raum 
wäre, so möchte ich auf Grund meiner eigenen 
Anschauung des Geländes und meiner Erfah- 
rungen von Guatemala glauben, daß selbst auf 
dem waldfreien befiedelten Gebiet von Lelet genug 
Land für eine mäßige Zahl von Kaffeegärten 
vorhanden wäre; außerdem würde sich aber 
zweifellos in den benachbarten Urwaldgebieten 
von ähnlicher Höhenlage Raum für viel mehr 
Pflanzungen finden, als sich mit den verfügbaren 
Arbeitskräften bearbeiten ließen. 
Herr Dr. Bücher meint aber weiter, daß das 
Plateau von Lelet nicht groß genug wäre, um 
die bei etwaigem Plantagenbau für notwendige 
Wegebauten entstehenden Kosten zu lohnen. Ich 
gebe zu, daß der Bau von Fahrwegen für einen 
Großplantagenbetrieb unverhältnismäßig teuer 
wäre und nicht lohnen würde, aber die Saum- 
pfade, die für die von mir angenommenen klei- 
  
neren Betriebe (von je ein= oder zweihundert- 
tausend Bäumen) notwendig wären, könnten ohne 
große Auslagen hergestellt werden. In der Alta 
Verapaz, wo doch auch ganz ÜMberwiegend 
deutsche Pflanzer tätig find, pflegte man viel 
größere Schwierigkeiten im Laufe der Zeit sieg- 
reich zu überwinden. Warum sollte es auf dem 
Plateau von Lelet nicht möglich sein? 
Vielleicht wäre freilich die Abflachung des 
Hochlandes im nördlichen Südneumecklenburg 
(zwischen Suralil und Hiratan) in etwa gleicher 
Höhenlage in mancher Hinsicht noch günstiger für 
Anlage von Kaffeepflanzungen, da dort zahlreiche 
ausdauernde Bäche vorhanden sind und wohl 
auch der Boden fruchtbarer sein dürfte als in 
Lelet. Wenn ich trotzdem früher diese südlichen 
Gebiete nicht für Anlage von Kaffeepflanzungen 
empfohlen habe, so geschah es aus dem Grunde, 
weil sie nur äußerst dürftig befiedelt sind, also 
die Gewinnung von Arbeitern schwieriger wäre, 
und weil andererseits die Schaffung von Zufuhr= 
wegen wegen größerer Entfernungen und Ge- 
ländeschwierigkeiten kostspieliger, auch die Trans- 
portspesen viel höher werden müßten. 
So betrachte ich noch immer das Plateau von 
Lelet als ein günstiges Ansiedlungsgebiet für einige 
unternehmende Europäer, gebe aber freilich zu, 
daß mit ihrer Festsetzung der Wert des Plateaus 
als Erholungsstätte für Tieflandbewohner der 
Insel vielleicht finken würde, weil ich fürchte, 
daß mit der Einführung von Zucht= oder Saum- 
tieren die unglückseligerweise bereits auf Neu- 
mecklenburg eingeschleppte Zeckenplage auch nach 
dem Hochland von Lelet gebracht werden könnte. 
Aber wenn es bei Anwendung gewisser Vorsichts- 
maßregeln gelingen würde, die Zeckenplage vom 
Hochland fern zu halten, so würde ich den 
Aufenthalt daselbst geradezu für beneidenswert 
ansehen; wenngleich natürlich die immerhin be- 
schränkten Raummaße nur einer kleinen Zahl von 
Siedlern die Festsetzung gestatten können, so hielt 
ich doch das Gebiet bei meinem Besuch 1908 
für so wertvoll, daß ich beabsichtigte, es genauer 
zu untersuchen — eine Absicht, die mir freilich 
damals durch eine unterwegs erlittene Fußver- 
letzung unmöglich gemacht worden ist. 
  
. 
Kolonialrechtliche Entscheidungen. 
Nr. 3. 
Kuszug aus dem Urtelle des Höniglich Preußischen Rammergerichts (10. Jlwilsenat) vom 
11. Junl 1908. 
1. Die Entscheidung eines deutschen Konfuls, 
daß ein Deutscher in seinem Konsulatsbezirk hilfs- 
bedürftig sei und zur Linderung seiner Not amt- 
licher Geldmittel für die Heimreise nach 
Deutschland bedürfe, unterliegt nicht der richter- 
lichen Nachprüfung. 
2. Die vom Konful gewährten Reisemittel 
sind zur Bestreitung des notdürftigen Unterhalts
	        

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