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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (I.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Grund einer vorschriftsmäßigen Erlaubnis des Pro- 
vinzialkommissars oder einer sonst zuständigen Person. 
e Verordnung enthält auch Vorschriften für den 
Verkauf weingeisthaltiger Getränke an Nichteingeborene 
sowie für die Einfuhr derartiger Getränke durch Ver- 
treter, welche Nichteingeborene beschäftigen 
Der Ausdruck „weingeisthaltige Getränte- umfaßt 
Rum, Brandy, Genever, Whisky, Absinth Liköre und andere 
destillierte Wässer. (Ihe Board of Trade Journul.) 
  
Kongreß der russischen Baumwollpflanzer in Tiflis. 
Vom 14. bis 19. November 1912 hat in Tiflis 
der Kongreß der russischen Baumwollpflanzer 
getagt. Im wesentlichen haben nur kankasische Inter- 
essenten teilgenommen, aus Russisch-Mittelasien war 
niemand erschienen. Von den beiden großen Baum- 
wollindustriebezirken Rußlands war Lodz gar nicht und 
Moskau nur durch den Sekretär des Börsenkomitees 
und zwei Herren der Firma Wogau u. Co. vertreten, 
die vor kurgem in Petropawlowst (Mugansteppe) eine 
VBaumwollreinigungsanstalt errichtet hat. 
Di nahme aus dem Kaukasus war sehr rege:; 
außer Einer großen Zahl Pflanzer und Privatinter- 
essenten waren auch viele Beamte und technische Sach- 
verständige zugegen. Die Leitung des Kongresses lag 
in den Händen des Senators Watazzi, Zivilgehilfen 
des Statthalters. 
Die Vorträge, Verhandlungen und Beratungen 
boten eine Fülle von Anregungen und ließen erkennen. 
daß es mit dem Baumwollbau in Transkanukasien ver- 
hältnismäßig schnell vorwärts geht und daß das Ver- 
ständnis für die damit zusammenhängenden Fragen bei 
der Landbevölkerung sowohl wie bei der Beamten- 
schaft wächst. 
Die Weratungen des Kongresses betrafen folgende 
Punkte: 1. die Technik des Baumwollbaus: 2. die land- 
Wunsteeflich sachverständige Hilse und die Verbreitung 
des Baumwollanbaus: 3. die Entwicklung des Anbaus 
durch Einrichtung von Bewässerungsanlagen; 4. den 
Baumwollhandel und 5. das Kredit= und Genossen- 
schaftswesen. 
Die Verhandlungen haben zu erkennen gegeben, 
der Baumwollbau von den russischen Kolonisten, 
dab ere am Araxes in der Mugansteppe an- 
gesiedelt worden sind, am besten betrieben wird. Der 
Anbau entwickelt sich gut in den Gouvernements Tiflis, 
Elisabethpol und Baku. Zurückgeblieben sind die Gou- 
vernements Eriwan und Kutais, wo der Fortschritt 
ungünstigere Bodenbeschaffenheit, schlechte 
Kultur, schlechte Samen und insbesondere auch durch 
die Teilnahmlosigkeit der Bevölkerung hintangehalten 
wird. Allgemein waren die Klagen über die schlechte 
Organisation des Verkaufswesens. Es kommt häufig 
vor, daß die Pflanger von den armenischen Auskäufern 
bewuchert und übervorteilt werden. Die Bauern, die 
aus diesen Gründen keinen Gewinn aus dem Baum- 
wollbau zu ziehen vermögen, vernachlässigen die Pflege 
der Felder und verlieren das Interesse an der Ver- 
größerung des Anbaus. Auf diese Verhältnisse wird 
der Rückgang in der Qualität der kankasischen Bamm- 
wolle zurückgeführt, wie er besonders im Gonvernement 
Eriwan beobachtet worden ist. 
Als notwendig zur Förderung des Baum- 
wollba n s hat der Kongreß folgende Maßnahmen 
bezeichnet 
1. Gründung von Genossenschaften: ihre Aufgaben 
würden die Ordnung des Kreditwesens, der Absatz der 
geernteten Baumwolle, der gemeinschaftliche Bezug guten 
Samens, die Verbesserung der Bewässerung, die Ein- 
richtung von Lehr= und Versuchspflanzungen, die Ver- 
  
14 2 
anstaltung von Vorträgen und Belehrungen sowie die 
Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen sein; 
2. Abhaltung regelmäßiger Kongresse, auf denen 
die die Gesamtgeit. der Pflanzer betreffenden Fragen 
zu befprechen wären; 
rrichtung eron Bezirkskomitees, die von einem 
ZentsineErüch in Tiflis abzuhängen hätte 
4. Bekämpfung der Verschhegterung“ und Ver- 
fälschung der Baumwolle, die den Marktpreis der kan- 
tasischen Ernte herabdrücken; 
5. Erleichterung der Kreditgewährung 
. Erbauung von B#ennnbelneinihilegsanstalten 
und Olpressen 
7. Erhenzigung des Eisenbahntarifs für den Trans- 
port von Baumwollsamen 
8. Errichtung von Vörsenkomitees in Eriwan und 
Elisabethpol, die die Kotierung der Ernte und die Fest- 
stellung der Preise zu übernehmen und eine regelrechte 
Statistik zu führen hätten; 
. Vereinheitlichung des Eisenbahntarifs für den 
Transport von Baumwolle. 
Aus einem kürzlich veröffentlichten Berichte des 
Tifliser Kontors der Reichsbank ergibt sich, daß die 
im Kaukasus bestehenden Institute der Reichsbank von 
1909 bis 1912 Baumwollpflanzern und -händlern Dar- 
lehen im Betrage von 10 250 461 Rubel gewährt und 
ihnen gegen Wechsel Kredite im Betrage von 1 
Rubel eröffnet haben. Im gleichen Zeitraum haben 
Privatbanken Vorschüsse und Tuulehen im Betrage von 
17 413429 Rubel gewährt und gegen Wechsel Kredite 
in Höhe von 3 950 000 Rubel eröffnet. Am 1. Jannar 
1912 bestanden im Kaukasus 153 Kreditgenossenschaften. 
von denen im Golmwernement Eriwan 13 und im Gou- 
vernement Baku 6 Vaumwollbflanzern kleinere Vor- 
schüsse und Darlehen gewährte 
Laufe der Bhandlungen wurde darauf hin- 
gewiesen, daß die bisher angelegten, ziemlich umfang- 
reichen Bewässerungsarbeiten in der Mugansteppe 
seitens der Regierung lediglich mit anderweitig er- 
sparten Geldern geschaffen worden sind und daß erst 
im letzten Jahre die Reichsduma hierfür einen größeren 
Betrag bewilligt hat. 
Wenn der Baumwollbau im Kaukasus bisher keine 
größeren Fortschritte gemacht hat, so liegt dies neben 
dem Mangel an Mitteln hauptsächlich an der allge- 
meinen Rückständigkeit des Landes und der Bevölke- 
rung, die den armenischen Wucherern hilflos gegenüber- 
steht, sich aus eigener Tatkraft nicht aufzuraffen 
vermag und alles nur von einem Eingreifen der Re- 
gierung erwartet. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Tiflis.) 
  
Ka#koo-Ausfuhr aus der Dominlkanischen Republik 
Januar bis Oktober 1912.“) 
  
BLestimmung Ohbr. Fomer bis Ohbr. gon 
Ver. St. von 
Amerika 172533 37 825 13 099 975 2677 085 
Deutschland 23742 5533 3379 453 693 102 
Frankreich 58 126 11 758 2560 561 514 147 
England — — 47293 10470 
And. Länder — — 4500 1 031 
Im ganzen 254 401 55 116 19 091 782 8895 835 
Im Vorjahr 86 080 17217 18597 757 3677139 
(Nach einem Verähte des Raiserl. Konsulats 
1 San gra ) 
») Val. „D. Kol. S1 2 S. 1140.
	        

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