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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1899
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
65
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Periodical
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Eisenbahnen, Post, Luftschiffahrt und Telegraphie.
  • Wasserstraßen und Binnenschiffahrt.
  • Seeschiffahrt.
  • Die evangelische Kirche.
  • Die katholische Kirche.
  • Technische Hochschulen.
  • Marine.
  • Volksschulen.
  • Fortbildungsschulen
  • Philologie.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • 1. Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. Von Staatsminister a.D. von Frauensdorfer, u. Ministerialrat v. Völcker.
  • 2. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. Von Ministerialdirektor Peters.
  • I. Allgemeines.
  • II. Strom-, Kanal- und Hafenbauten.
  • A. Nordseegebiet.
  • B. Schiffahrtsverbindungen zwischen Nord- und Ostseegebiet.
  • C. Ostseegebiet.
  • III. Betriebsorganisation.
  • IV. Verkehrsentwickelung.
  • V. Finanzierung.
  • 3. Die Seeschiffahrt. Von Ph. Heineken.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
66 Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. VII. Buch. 
  
aufgebracht werden. Außerdem werden aus den durch das Gesetz vom 1. April 1905 für 
den Großschiffahrtsweg bewilligten Mitteln noch 2,1 Mill. Mark dazu verwendet, um 
den der Vorflut des Oderbruches dienenden Wasserlauf von Hohensaathen bis Schwedt 
in großen Abmessungen — zugleich als Schiffahrtsstraße — auszubauen. 
Nach Vollendung dieser Bauten werden in der breiten Niederung des unteren Oder-- 
tales von Hohensaathen bis Stettin der Schiffahrt zwei Verkehrswege zur Verfügung 
stehen, von denen der eine, die mit dem Vorflutkanal des Oderbruchs identische Westoder 
stets für 600 t-Schiffe, der andere, die Ostoder, stets für 400 t-Schiffe fahrbar sein wird. 
Oie überwiegend der Seeschiffahrt dienende Wasserstraße von Stettin nach Swine-- 
münde wurde mit einem Kostenaufwande von 6,1 Mill. Mark von 6 auf 7 m vertieft, 
eine weitere Vertiefung auf 8 m ist jetzt geplant. 
Auch bei einigen kleineren Aebenwasserstraßen der Oder, insbesondere der Lausitzer 
Neiße, wurden Schiffahrtsverbesserungen ausgeführt. 
Häfen. Von größeren Hafenbauten ist zunächst der vom Staate am oberen End- 
punkte der kanalisierten Oder angelegte, 1896 in Betrieb genommene 
und seitdem in großem Maßstabe weiter ausgebaute Umschlagshafen in Kosel zu er- 
wähnen, für den bisher 9 Mill. Mark aufgewendet wurden. In Oppeln wird der 
staatliche Sicherheitshafsen von einer Aktiengesellschaft, deren auf etwa 1,3 Mill. Mark 
bemessenes Kapital im wesentlichen von dem Staate, der Stadt und Handelskammer 
Oppeln und dem Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Berein aufgebracht ist, 
für Verkehrszwecke eingerichtet und vergrößert. In Breslau hat die Stadt einen Ver- 
kehrshafen für 6,2 Mill. Mark erbaut und in Stettin sind 24,5 Mill. Mark für Er- 
weiterung der städtischen Hafenanlagen aufgewendet worden. 
  
Wasserstraßen zwischen In den Jahren 1891 bis 1898 wurde die Aetze von der 
Oder und Weichsel. Dragemündung aufwärts bis zu der damals untersten 
Schleuse durch Bertiefung und Begradigung sowie durch 
Einbau von 4 Staustufen mit einem Aufwande von 8,5 Mill. Mark für die Schiffahrt 
mit Fahrzeugen von 400 t Tragfähigkeit verbessert. Durch das Wasserstraßengesetz vom 
1. April 1905 wurden dann die Mittel zur Berfügung gestellt, um die aus der unteren 
Warthe, der unteren Aetze, dem Bromberger Kanal und der Brahe zusammengesetzte 
Kette von Schiffahrtswegen für den Durchgangsverkehr mit 400 t-Schiffen zwischen 
Oder und Weichsel zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke wird die Netze zwischen 
der Mündung in die Warthe und dem Einflusse der Drage reguliert und oberhalb dieses 
Punktes durch Einbau von 7 weiteren Staustufen bis zur Küddowmündung vollständig 
kanalisiert, während an den beiden — vor 1891 schon vorhandenen — Netzestauwerken 
neue Schleusen von größeren Abmessungen neben den älteren, kleineren Schleusen erbaut 
wurden. Außerdem wurde der Bromberger Kanal mit seinen Schleusen für 400 t-Schiffe 
umgebaut. Die Warthe unterhalb der Retzemündung, die Schleusen der 1891 bis 1898 er- 
bauten Netzestauwerke und der Brahe waren schon vorher für solche Fahrzeuge zugänglich. 
Oie Gesamtkosten dieser Bauten werden etwa 21,6 Mill. Mark betragen. 
  
  
938
	        

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