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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1913
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Bandzählung:
24
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 14.
Bandzählung:
14
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Personalien.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Amtlicher Teil.
  • Bekanntmachung des Reichs-Kolonialamts, betr. weitere Vergebung der Landungsbetriebe in Swakopmund und Lüderitzbucht.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betr. die Gebühren auf dem Gebiet der summarischen Gerichtsbarkeit.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Bildung eines Landwirtschaftsrats für das Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Abänderung des Zolltarifes vom 20. Mai 1908.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Prämien für Vertilgung von Raubzeug.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Einfuhr von Klauenvieh.
  • Änderung der Satzung der Deutschen Agaven-Gesellschaft zu Berlin.
  • Änderung der Satzungen der Pomona-Diamanten-Gesellschaft.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

G. 619 20 
§ 33 erhält folgende Fassung: 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer Erstattung der ihnen erwachsenen 
baren Auslagen insgesamt eine Tantieme in Höhe von 20% desjenigen Jabresgewinns, 
welcher verbleibt, nachdem auf die Anteile eine Dividende von 10% ausgeschüttet 
worden ist. Die Tantieme wird unter die Mitglieder des Aufsichtsrats nach einer 
von diesem festzusetzenden Bestimmung verteilt. 
Berlin, den 26. Juni 1913. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Solf. 
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben geruht, den Ersten Referenten bei dem Kaiserlichen 
Gouvernement von Kamerun Geheimen Regierungsrat Hansen auf sein Ansuchen vom 1. Juli d. Is. 
ab mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand zu versetzen. 
Zu seinem Nachfolger ist der bisherige vortragende Rat im Reichs-Kolonialamt Geheime 
Regierungsrat August Full ernannt worden. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen 
Zollamtsassistenten 2. Klasse beim Gouvernement von Togo Henkel das Königlich Preußische Ver- 
dienstkreuz in Silber zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 16. Juni 1913. 
Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg Hoheit, Oberstleutnant à la suite des 2. Garde- 
Dragoner-Regiments Kaiserin Alexandra von Rußland und des Großherzoglich Mecklen- 
burgischen Feldartillerie-Regiments Nr. 60, ist außerdem à la suite der Schutztruppen zu 
führen und hat in diesem Verhältnis die Uniform des Kommandos der Schutztruppen im 
Reichs-Kolonialamt zu tragen. 
A. K. O. vom 21. Juni 1913. 
Dem Nachbenannten ist folgende Auszeichnung verliehen worden: 
der Königliche Kronen-Orden 3. Klasse: 
dem Geheimen expedierenden Sekretär, Hofrat Paul Krull. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 16. Juni 1913. 
Rogalla v. Bieberstein, Hauptmann, scheidet am 2. Juli aus der Schutztruppe aus und wird 
mit dem 3. Juli 1913 im Grenadier-Regiment Prinz Karl von Preußen (2. Branden- 
burgischen) Nr. 12 angestellt, gleichzeitig bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Reichs- 
Kolonialamt kommandiert. 
Seitz, Oberleutnant, scheidet am 2. Juli 1913, behufs Rücktritts in das Königlich Bayerische Heer, 
aus der Schutztruppe aus. 
Erdmann, Leutnant im 2. Hannoverschen Infanterie-Regiment Nr. 77, scheidet am 25. Juni aus 
dem Heere aus und wird mit dem 26. Juni 1913 unter Enthebung von dem Kommando 
zum Seminar für Orientalische Sprachen in Berlin in der Schutztruppe angestellt. 
Dr. Marshall, Dr. Höring und Dr. Scherschmidt, Stabsärzte, — Anträge um Belassung in 
der Schutztruppe auf weitere 2½⅛½ Jahre genehmigt. 
v. Chappuis, Leutnant, zum Oberleutnant befördert. 
Dr. Petzoldt, Oberarzt, zum Stabsarzt befördert.
	        

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