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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1913
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Bandzählung:
24
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 17.
Bandzählung:
17
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Änderung der Satzung der Safata-Samoa-Gesellschaft.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Amtlicher Teil.
  • Gesetz, betr. Änderung des Schutzgebietsgesetzes.
  • Verfügung des Reichskanzlers wegen Abänderung der Verfügung, betr. die standesamtliche Zuständigkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee vom 27. März 1908.
  • Genehmigung zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen durch die Südwestafrikanische Bodenkredit-Gesellschaft.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Herausgabe eines Nachtrages I zum Ergänzungshefte des Tarifs für die ostafrikanischen Eisenbahnen vom 1. Juni 1912.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. den Gouvernementsrat.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Abänderung der Jagdverordnung.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Verbot des Abschusses von Nashörnern in den Landschaften Kangada und Mavindi (Bezirk Iringa).
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. Bekämpfung der Stechmückengefahr.
  • Änderung der Satzung der Safata-Samoa-Gesellschaft.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

G 743 20 
3. Im Satz 1 des § 43 soll an Stelle der Worte „(Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung)“ 
das Wort „(Reichs-Kolonialamt)“ treten. 
Ferner wurde von der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital um 100 / herab- 
zusetzen durch Vernichtung eines der Gesellschaft selbst gehörigen Stammanteilscheins über 100 NK. 
Diese Beschlüsse werden gemäß der §§ 43, 44 der Satzung hiermit von Aufsichts wegen 
genehmigt. 
Berlin, den 12. August 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Gleim. 
  
Dersonalien. 
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Nachbenannten 
die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, 
und zwar: 
des Kommandeurkreuzes 1. Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Unterstaatssekretär im Reichs-Kolonialamt Dr. Conze; 
des Kommandeurkreuzes 2. Klasse desselben Ordens: 
dem Gouverneur von Samoa Dr. Schultz. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 4. August 1913. 
Dem Nachbenannten ist folgende Auszeichnung verliehen worden: 
der Königliche Kronen-Orden 3. Klasse: 
dem Major Bender. 
A. K. O. vom 18. August 1913. 
v. Bentivegni, Hauptmann und Kompagniechef im Garde-Füsilier-Regiment, scheidet aus dem 
Heere aus und wird als Hauptmann im Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt 
angestellt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 21. Juli 1913. 
Dem Nachbenannten ist folgende Auszeichnung verliehen worden: 
die Rote Adler-Medaille: 
dem Sanitätsfeldwebel Sacher. 
A. K. O. vom 18. August 1913. 
v. Langenn-Steinkeller, Schulz und Doering, Hauptleute, sowie 
David, Oberleutnant, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre ge- 
nehmigt. 
Göring, v. Wedel, Busse, Leutnants, — zu Oberleutnants befäördert. 
Charisius, überzähliger Major, wird in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen 
Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform zur Disposition gestellt. 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 8. August 1913. 
Dohmen, Vizefeldwebel und Zahlmeisteraspirant im 5. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 65, wird 
mit dem 25. August 1913 als Unterzahlmeister in die Schutztruppe versetzt. 
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