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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 4.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Neue Literatur (IV.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 148 20 
vrauchern durch Kaufzurückhaltung in Erwartung weiter 
sinkender Preise beantwortet wurde. Den Preisdruck 
verstärlre außerdem die schwierige enropälsche politische 
Lage eine besonders die Kraftwagenindustrie 
treffende Wirtschaftskrisis in den Vereinigten Staaten 
von Nordamerika, den Hauptverbrauchern auf dem 
Kautschukweltmarkt. Endlich wirlkten auf den Kautschuk- 
preis ungünstig gewisse Börsenmanöver, welche u. a. 
in dem Ruin der Kautschukplantagen und einem spä- 
teren billigen Aufkauf derselben ihren Vorteil saben. 
Für den Kongowildkautschuk zeigte es sich noch be- 
sonders schädlich, daß man zeitweise bei nicht zu- 
sagenden Preisen die Kautschuklieferung an die alten 
bioherigen Kunden einstellte, sie damit zu der anders 
gearteten Anfbereitung des im übrigen reineren und 
leichter zu bearbeitenden Plantagenkautschuks zwang 
und diese auf die neue Verarbeitung nunmehr abge- 
stimmten Verbraucher dadurch dann für immer verlor. 
Immerhin erscheint die Lage der Wildkautschuk- 
erzeugung Legenüber dem Plantagenkautschuk nicht un- 
günstig. Zwar sind die Gestehüngskosten des letzteren 
zur Zeit geri nuger. Sie werden aber kaum weiter 
herabgehen. während der Verkaufserlös erheblich ge- 
funken ist. Selbst für die besten Plantagen wird daher 
einmal der Gewinn gleich Null sein. Dies aber wird 
dann für die meisten Pflanzungen den Ruin bedenten, 
um so mehr, als sie auf die Kautschukkultur allein ein- 
gerichtet sind, einen Ausgleich durch Nebenkulturen 
nicht finden und endlich weil die Kautschukpflanzungen, 
Tropenvegetation erstickt werden würden. Ein der- 
artiger Ruin würde naturgemäß die Kautschukpreise 
Zugunsten der anderen Erzenger steigern. Im Kongo- 
gebiet bleibt das Kautschukreservoir dagegen stets un- 
versehrt bestehen, auch wenn die Ausbentung vorüber- 
gehend stillgelegt werden sollte. Auch ist dort die 
Hin zunahme anderer Kulturen, Ktafge, Kaffec usw., 
leichter möglich, ganz abgesehen davon, daß das Elfen- 
bein stets den Gesellschaften dort eine gewisse Ein- 
nahme sicher 
Der bertt nische Kantschuk wird aber nach Ansicht 
erster, mit dem Handel oder der Verarbeitung von 
Kautschul befaßter europäischer Häuser auch immer 
seinen Platz auf dem Weltmarkt behalten, besonders 
wenn er in Zukunft in reinerer Beschaffenheit geliefert 
wird. Der an sich in bestechend reiner Beschaffenheit 
gelicserte Plantagenkautschuk läßt nämlich, sei es in- 
solge des geringen Alters der angezapften Bäume, sei 
es wegen der von der chemischen Aufbereitung zurück- 
bleibenden Säuren, die Gleichmäßigkeit bei der Vulka- 
nisation und eine gewisse Zähigkeit und den „Nerv“ 
vermissen, den die verarbeitende Industrie gebrancht. 
Diese ihm fehlenden wertvollen Eigenschaften nun be- 
sitzt der Wildkautschuk, der Hevea-Parakantschuk, von ur- 
alten Bäumen gewonnen, allerdings in noch höherem 
Maße als der Funtumia-Kautschuk des Kongogebiets. 
Der Versuch, den Wildkautschuk ganz auszuschalten, ist 
daher infolge der Notwendigfeit, dem Plantagen- 
lautschuk Wildkautschuk beizumischen, mißglückt. 
Was nun die Gestehungskosten anbetrifft, so werden 
diese von M. Akers für die malaische Halbinsel an- 
gegeben für ein Pfund englisch mit 18¾ d bis zur 
Einschiffung und mit weiteren 3°, d als Füocht-, Kom- 
missionsausgaben usw. bis Europa, so daß 1 kg danach 
5.175 Fr. oder nach Angaben eines ersten Pariser 
Kommissionshauses wahrscheinlich 6.25 Fr. Gestehungs- 
kosten im Durchschnitt zu tragen hat. 
Nach Angabe der Cic. lo## #eneh Oubangui) 
*) Der Generaldirektor dieser Gesellschaft hat in 
der „Dép##he Coloniale- vom 18.20. November 1913 
  
N. s - nas- 
betrugen in frika die & 
kosten bisher anls 6 und 9 F Fr. für ein W 
Kautschuk. Diesen Satz herabzudrücken, ist aber nicht 
nur möglich sondern auch bei der jetzigen Marktlage 
Nnotwendi 
D Preis, welcher den Eingeborenen für den 
Kautschul bezahlt wird, ist infolge des Wettbewerbs usw. 
über Gebühr, teilweise bis 5 Fr. pro Kilogramm, ge- 
steigert worden. Es gilt, auf den normalen und aus- 
reichenden Preis von 1,25 Fr. oder 1 Fr. wieder 
zurückgukommen. Dieser Satz ist jetzt bereits von der 
französischen Verwaltung als Wertsatz des Steuner' 
kautschuks festgesetzt. Zu diesem Ankaufspreis kämen 
hinzu die Fracht-, Pole und sonstigen Spesen bis zum 
Verkauf mit etwa 1.75 Fr. (für die Faktorei Nola be- 
trugen sie 1,67 Fr., für Mongoumba 1.305 Fr.) und 
endlich der Anteil, welcher auf jedes Kilogramm von 
den nach Lage der Verhältnisse notwendigerweise hohen 
Generalkosten der Gcsellschaften verrechnet werden 
mit mit etwa 2 Fr. So ergeben sich insgesamt elwa 
Fr. Gesichurhstasten. Luch dieser Satz kann im Ver- 
lanf noch eine weitere Ermäßigung erfahren, obwohl 
die beteiligten Schiffahrtsgesellschaften und die belgische 
Eisenbahn bereits erhebliche Frachtherabsetzungen vor- 
genommen haben 
Die französische Berwaltung hat nicht nur durch 
das bekannte Berbot der Ausfuhr verfälschten unreinen 
Kantschuks, sondern auch durch weitgehendes Entgegen- 
kommen auf finanziellem Gebiet auf die ungünstige 
Marktlage helfend einzuwirken gesucht und dement= 
sprechend einschneidende, für die jeweiligen Kautschuk- 
klassen verschiedene Bollermäßigungen angeorduct. 
Ahnliche Nollherabsetungen sind im belgischen Kongo“ 
vorgenommen mit der Maßgabe, daß Plantagen- 
kautschuk überhaupt gollfrei, der Wildkautschuk mit 
Ausnahme des Baumwildkautschuks aber dann keinen 
Ausf uhrzoll zu zahlen hat, wenn der Marktpreis einen 
gewissen Satz unterschreitet. In Brasilien ist der 
Ausfuhrzoll für Wildkautschuk auf die Hälfte ermäßiut, 
für Plantagenkautschuk gönzlich aufgehoben worden.“ 
Dadurch, daß der Wert des Stenerkantschuks um 
der französischen Regierung auf 1 Fr. herabgeseut 
worden ist, die Eingeborenen also ein Vielfaches der 
bisherigen Kautschukmenge abliefern müssen, werden 
sie in heilsamer Weise und in zunehmendem Maße zur 
Arbeit erzogen. Und diese Erziehung wird gerade den 
Gesellschaften bei ihrem Bestreben nützen, durch Mehr-= 
erzeugung von Kautschuk den Anteil der auf ihn ent- 
fallenden Generalunkosten zu mindern. Eine weitere 
Zollermäßigung oder gar eine völlige Aufhebung der 
Rantschukzolles hat allerdings der Generalgouverneur 
ablehnen müssen. 
Die Kautschukkrisis ist eine künstliche und vorüber= 
gehende. Nach dem Angeführten wird auch der Mild- 
kautschuk auf dem Weltmarkt voraussichtlich weiter dem 
allgemeinen Wettbewerb standhalten können. Immerbin 
wird es notwendig sein, immer mehr sich den zeweiligen 
Berdep anzupassen, die Beschaffenheit des Wild= 
kautschuks zu verbessern und seine Gestehungskosten 
herabzusetzen. Dem guch Hier gilt die englische Formel 
des vurriral ol the i#test- 
S 
  
einc anschauliche Abhandlung im Sinne dieses Artikels 
veröffentlicht. 
*) Ju bezug auf Kamerun war dem Verfasser 
noch nicht bekannt, daß der Kautschukausfuhrgoll — nach 
der Verordnung vom 1. August 1911 wird ein solcher 
für Pflanzungskantschuk überhaupt nicht erhoben — vor“ 
läufig gestundet und eine Neuregelung des Zolltarifs mit 
rückwirkender Kraft umer Zugrundelegung einer dem 
Marktpreis folgenden Zollskala beabsichtigt ist. 
 
	        

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